Hallo, wenn in einem Mietvertrag steht: Haltung (ist klar) / zeitweilige Verwahrung von Tieren bedarf der Zustimmung des Vermieters. Was bedeutet dann "zeitweilige Verwahrung"?

Wenn Du z.B. wenn deine Mutter in Urlaub fährt ihren Hund zur Pflege nimmst. Oder dein Bekannter mit nem gebrochenen Bein im Krankenhaus liegt und du dich um seine Katze kümmern sollst.
Deine Schwester ist im Urlaub oder krank und du sollst 14 Tage ihren Hund hüten, dann mußt du den Vermieter fragen... sag jetzt nicht, du hättest keine Schwester... du weißt schon was ich meine.
Wenn du eine "Ferientier" (also für absehbare Zeit) das Tier deiner Freundin beherbergst

Deine Freunde mit einem liebevollen und gut erzogenen Rottweiler fliegen für 3 Wochen in den Urlaub und "verkaufen" für diese Zeit den Hund an Dich.
.--> Hundesitting. :-)
Meines Wissens ist so eine Klausel jedoch nichtig - frag mal beim Mieterverein nach.
Über's Wochenende dürfen die, meines Wissens, nichts sagen. Ich weiß nicht, ab wieviel Zeit es relevant wird, auf jedenfall darfst Du kein Nebengewerbe als Hundesitter betreiben. :-)
DH