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Was bedeutet "zeitweilige Verwahrung von Tieren" (Klausel in einem Mietvertrag)

gefragt von Silly07 am 26.02.2009 um 9:54 Uhr

Hallo, wenn in einem Mietvertrag steht: Haltung (ist klar) / zeitweilige Verwahrung von Tieren bedarf der Zustimmung des Vermieters. Was bedeutet dann "zeitweilige Verwahrung"?

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Tierhaltung x 266

belmondo
beantwortet von belmondo am 26. Februar 2009 09:55
5x
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Wenn man Tiere zur Urlaubspflege übernimmt.

Kommentar von Dec655ac5c925bcb962abc8fff899a42smallmatrix2k9 am 26. Februar 2009 09:55

DH


Cinamon83
beantwortet von Cinamon83 am 26. Februar 2009 09:55
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Wenn Du z.B. wenn deine Mutter in Urlaub fährt ihren Hund zur Pflege nimmst. Oder dein Bekannter mit nem gebrochenen Bein im Krankenhaus liegt und du dich um seine Katze kümmern sollst.


anonym
beantwortet von migrowe am 26. Februar 2009 09:55
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Deine Schwester ist im Urlaub oder krank und du sollst 14 Tage ihren Hund hüten, dann mußt du den Vermieter fragen... sag jetzt nicht, du hättest keine Schwester... du weißt schon was ich meine.


anonym
beantwortet von sinuscon am 26. Februar 2009 10:02
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Halten auf Zeit, wie zum Beispiel Urlaub etc.


anonym
beantwortet von tergenna am 26. Februar 2009 09:55
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Wenn du eine "Ferientier" (also für absehbare Zeit) das Tier deiner Freundin beherbergst


Baiana
beantwortet von Baiana am 26. Februar 2009 09:55
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Deine Freunde mit einem liebevollen und gut erzogenen Rottweiler fliegen für 3 Wochen in den Urlaub und "verkaufen" für diese Zeit den Hund an Dich.

.--> Hundesitting. :-)

Meines Wissens ist so eine Klausel jedoch nichtig - frag mal beim Mieterverein nach.

Über's Wochenende dürfen die, meines Wissens, nichts sagen. Ich weiß nicht, ab wieviel Zeit es relevant wird, auf jedenfall darfst Du kein Nebengewerbe als Hundesitter betreiben. :-)


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