Was bedeutet Volkssouveränität?

6 Antworten

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dass der Staat unabhängig ist, um z.b. entscheiden kann, ob er der EU beitreten kann

mfg

( PS: hatte heute staatskundetest^^)

Carolinana 
Fragesteller
 20.04.2010, 18:50

Danke, genau wie ich es wollte. Kurz und knapp und dazu noch verständlich.

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Das Souveränitätsrecht des Volkes bedeutet ursprünglich das Recht des Volkes (nicht des Parlamentes), jederzeit selbst über seine Verfassung (nicht über die Gesetze) zu entscheiden. In derBRD wird dieses Recht formal anerkannt, vergleiche die Präambel des GG von 1949: "... hat das Deutsche Volk ... kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beschlossen." Es handelt sich jedoch um eine vorsätzliche Lüge, denn das GG wurde nicht vom Volk, sondern vom Parlamentarischen Rat beschlossen, der weder eine verfassungsgebende Versammlung (Constituante) noch eine gesetzgebende Versammlung (Parlament) war. Darüber hinaus wird in Art.20 Abs.2 GG das Souveraenitaetsrecht des Volkes abgeschafft: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volk in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt." Daher ist die BRD kein "Rechtsstaat" und souverän ist nicht das Volk, sondern das Parlament. Es handelt sich daher auch nicht um eine Demokratie, sondern um eine Oligarchie und es gibt in ihr keine Staatsbürger, nur Untertanen.

In Art. 20 Abs. 2 GG ist das Prinzip der Volkssouveränität verankert. Danach muss jede staatliche Machtausübung durch das Volk legitimiert sein. Aus diesem Grund müssen die staatlichen Organe (wie die Parlamente) entweder aus Volkswahlen hervorgehen oder, wie die Regierung, von den gewählten Repräsentanten eingesetzt werden. Weiterhin setzt das Prinzip der Volkssouveränitat voraus, dass die Amtsinhaber dem Volk bzw. seinen Repräsentanten verantwortlich sind und - z.B. bei grobem Verstoß gegen ihre Pflichten bzw. in Fällen des Amtsmissbrauchs - ihres Amtes enthoben werden können.

Volkssouveränität bedeutet jedoch nicht, dass sich die Entscheidungen der Staatsgewalt von den jeweils Betroffenen her zu legitimieren hat (BVerfGE 83, 37 [51]). So ist das Volk bei der Ausübung der Staatsgewalt an die verfassungsrechtlichen Kompetenzgrenzen gebunden. Aus diesem Grunde sind z.B. auch konsultative Volksbefragungen zu bestimmten gesetzlichen Vorhaben - sofern nicht ausdrücklich eine Regelung hier einen Volksentscheid vorsieht - im Hinblick auf etwaige, die Entschließungsfreiheit der zuständigen Verfassungsorgane beeinträchtigenden Wirkungen unzulässig.

Die Bindung an die verfassungsrechtlichen Kompetenzgrenzen hindert das Volk ferner daran, darüber zu entscheiden, ob ein Gesetz vor dem Grundgesetz Bestand hat oder nicht. Hierüber entscheidet allein das Bundesverfassungsgericht.juraforum.de

Volkssouveränität

Das Prinzip der Volkssouveränität bestimmt das Volk zum souveränen Träger der Staatsgewalt. Die Verfassung als politisch-rechtliche Grundlage eines Staates beruht danach auf der verfassungsgebenden Gewalt des Volkes. Nicht ein Monarch, sondern das Volk in seiner Gesamtheit steht einzig über der Verfassung.

...wikipedia

sabbes  20.04.2010, 18:44

...heißt soviel wie: Das Volk bestimmt über die Gesetze

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Carolinana 
Fragesteller
 20.04.2010, 18:47
@sabbes

Also so was ähnliches wie Demokratie?

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sabbes  20.04.2010, 18:44

.......

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dass die endgültige Staatsmacht und entscheidende Gewalt, beim Volk liegt. Dass also, das Volk in der Mehrheit entscheidet. Wesentlicher Bestandteil einer echten Demokratie