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Was bedeutet "unverbindlich" auf dem Bußgeldbescheid für zu schnelles Fahren?

gefragt von helena79 am 15.04.2008 um 17:25 Uhr

Auf dem Bußgeldbescheid, den ein Freund von mir für zu schnelles Fahren erhalten hat, steht der Satz: "Die Angabe der Punkte ist unverbindlich." Er muss 60 Euro zahlen und hat drei Punkte bekommen. Was bedeutet dieser Satz? Kann er Einspruch einlegen, obwohl er nicht geblitzt, sondern sofort angehalten wurde? Wie groß sind dann seine Chancen?


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anonym
beantwortet von dolabella am 15. April 2008 17:35
2x
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Die angegebenen Punkte gelten für ein "Erstvergehen". Wenn innerhalb eines bestimmten Zeitraums eine Wiederholung erfolgt, dann werden mehr Punkte verteilt. Der Aussteller des Bescheids hat die Information über die Vorgeschichte nicht, deswegen die Vorläufigkeit.

Kommentar von 2e84580079672d168b467a85fa165a4csmallunsuesslich am 15. April 2008 17:45

Richtig, genau so ist es!


Shira
beantwortet von Shira am 15. April 2008 17:29
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Wenn er eine Rechtschutzversicherung hat, kann er dort mal anrufen und sich informieren.


anonym
beantwortet von Mietnormade am 15. April 2008 17:33
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Es könnten auch mehr werden wenn er wegen selbigen Vergehen schon mehrere Einträge hat.


bini78
beantwortet von bini78 am 15. April 2008 17:28
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Hat nichts mit Einspruch zu tun. Unverbindlich bedeutet, dass die Aussage nicht garantiert wird. Bzgl. des Busgeldes oder der Punkte kann sich also noch etwas ändern. - liebe Grüße an Deinen Freund :)


gnat01
beantwortet von gnat01 am 15. April 2008 17:29
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das heißt, dass er in flensburg nochmal genau nachfragen sollte um sicher zu gehen wieviel punkte er denn nun in wirklichkeit hat. nicht mehr und nicht weniger....



Bedburdyck
beantwortet von Bedburdyck am 15. April 2008 17:42
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Ist kein Beweisfoto gemacht worden, gibt es ja noch den Zeugenbeweis.

Polizisten schauen durch ihr Radargerät und bezeugen später die Geschwindigkeitsübertretung.

Sollte dein Freund gegen den Bussgeldbescheid angehen, so ist der Richter im Strafmass nicht an den Bescheid gebunden.


anonym
beantwortet von AALFI am 15. April 2008 18:41
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