Auf dem Bußgeldbescheid, den ein Freund von mir für zu schnelles Fahren erhalten hat, steht der Satz: "Die Angabe der Punkte ist unverbindlich." Er muss 60 Euro zahlen und hat drei Punkte bekommen. Was bedeutet dieser Satz? Kann er Einspruch einlegen, obwohl er nicht geblitzt, sondern sofort angehalten wurde? Wie groß sind dann seine Chancen?
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Die angegebenen Punkte gelten für ein "Erstvergehen". Wenn innerhalb eines bestimmten Zeitraums eine Wiederholung erfolgt, dann werden mehr Punkte verteilt. Der Aussteller des Bescheids hat die Information über die Vorgeschichte nicht, deswegen die Vorläufigkeit.

Wenn er eine Rechtschutzversicherung hat, kann er dort mal anrufen und sich informieren.
Es könnten auch mehr werden wenn er wegen selbigen Vergehen schon mehrere Einträge hat.
Hat nichts mit Einspruch zu tun. Unverbindlich bedeutet, dass die Aussage nicht garantiert wird. Bzgl. des Busgeldes oder der Punkte kann sich also noch etwas ändern. - liebe Grüße an Deinen Freund :)

das heißt, dass er in flensburg nochmal genau nachfragen sollte um sicher zu gehen wieviel punkte er denn nun in wirklichkeit hat. nicht mehr und nicht weniger....

Ist kein Beweisfoto gemacht worden, gibt es ja noch den Zeugenbeweis.
Polizisten schauen durch ihr Radargerät und bezeugen später die Geschwindigkeitsübertretung.
Sollte dein Freund gegen den Bussgeldbescheid angehen, so ist der Richter im Strafmass nicht an den Bescheid gebunden.
Richtig, genau so ist es!