Wie wirkt sich dies auf die Lohnsteuereinkommenserklärung aus? Vielleicht ein Rechenexempel?
Ich habe zu den Pauschalbeträgen noch eine Ergänzung (Info vom Finanzamt NRW): Aufwendungen, die einem Behinderten wegen seiner Behinderung entstehen, können als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden. Dabei wird der Betrag um eine zumutbare Belastung gekürzt. Diese zumutbare Belastung ist unter anderem von der Höhe der Einkünfte und der Anzahl der Kinder abhängig. Alternativ kann ein Behinderten-Pauschalbetrag angesetzt werden. Folgende Pauschalbeträge werden angesetzt: Grad der Behinderung in Prozenten: 25 und 30 —> 310 € 35 und 40 —> 430 € 45 und 50 —> 570 € 55 und 60 —> 720 € 65 und 70 —> 890 € 75 und 80 —> 1.060 € 85 und 90 —> 1.230 € 95 und 100 —> 1.420 €
Bei Behinderten, deren Grad der Behinderung zwischen 25 und 45 liegt, ist ein Pauschalbetrag nur möglich, wenn: - wegen der Behinderung entweder ein gesetzlicher Anspruch auf Rente oder - andere laufende Bezüge besteht oder - die Behinderung zu einer dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit geführt hat oder - die Behinderung auf einer typischen Berufskrankheit beruht.
Für Behinderte, die hilflos oder blind sind, erhöht sich der Pauschalbetrag auf 3.700 €. Hilflos ist ein Behinderter dann, wenn als Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis ein "H" oder ein "Bl" bescheinigt ist.

Schwerbehinderung (SGB IX)
GdB 50, Steuerfreibetrag 570 € (§ 33b EstG), Finanzamt ... falls diese wegen der Schwerbehinderung eine unzumutbare Härte bedeutet (§ 574 BGB), Vermieter ...
bueten am 22. August 2009 08:32 Steuerfreibeträge und die Lohnsteuerkarte
Steuerfreibeträge auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen ... so erhält der Behinderte derzeit einen Freibetrag von etwa 570 Euro im Jahr. ...