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Was bedeutet "Sperre von Arbeitslosengeld I" genau?

gefragt von Espresso am 01.12.2008 um 10:47 Uhr

Was bedeutet es genau, wenn man eine 3-monatige Sperre von Arbeitslosengeld I verhängt bekommt (z.B. weil man einen Aufhebungsvertrag unterschrieben hat)?

Heißt das, dass man sein Arbeitslosengeld erst mit einer zeitlichen Verzögerung von 3 Monaten bekommt, dann aber über die volle Anzahl von Monaten (z.B. 12 Monate bei unter 50-Jährigen), sofern man in der Zeit nicht einen neuen Job findet?

Oder bedeutet es, dass man 3 Monate lang kein ALG erhält und danach dann nur noch 9 Monate (also 12 Monate minus 3 Monate Sperrfrist)?

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Arbeitslosengeld x 725 Sperre x 150 alg-i x 50

anonym
beantwortet von Luckygirl1985 am 1. Dezember 2008 10:48
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zweiteres

Kommentar von Lea2006 am 1. Dezember 2008 10:52

So ist es!


dingsvomdach
beantwortet von dingsvomdach am 1. Dezember 2008 10:57
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Sperre bedeutet ganz kurz gesagt:drei Monate keine finanzielle Unterstützung vom Arbeitsamt.Einige Sätze aus einer Broschüre:"um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben,müssen Sie sich bemühen,Ihre Beschäftigungslosigkeit zu beenden (eigenbemühungen)"."Während der Sperrzeit ruht der Anspruch,Ihre Anspruchsdauer vermindert sich außerdem um die Tage der Sperrzeit,bei einer dreimonatigen Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe mind.um ein Viertel.Die Anspruchsdauer wird nicht gemindert,wenn die Sperrzeit früher als ein Jahr vor der Erfüllung der Voraussetzungen für den Anspruch auf AG eingetreten ist." blödes Bürokratendeutsch Kurz gesagt:neun Monate finanzielle Unterstützng.


anonym
beantwortet von Mietnormade am 1. Dezember 2008 10:53
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Sperre bedeutet das Geld wurde bewilligt aber die Auszahlung gesperrt. Somit hast Du 12 Monate Anspruch kriegst aber nur 9 Zahlungen.


anonym
beantwortet von Janni1979 am 1. Dezember 2008 10:54
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Das Zweite..Du wirst dann wohl 3 Monate kein Geld bekommen Ausser Du konntest den Job nicht weiter machen aus gesundheitlichen Gründen, unzumutbare Arbeitsverhältiss oder Du warst noch in der Probezeit. Dann kannst noch bisschen was machen aber sonst siehts schlecht aus. So einen Wisch unterschreibt man ja auch nicht.


Quandt
beantwortet von Quandt am 1. Dezember 2008 10:52
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Nix Knete, weil selber Schuld. Ist bei Aufhebungsverträgen so, weil man sich damit einverstanden erklärt hat!


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