XxSamuraiGirLxX am 12.06.2008 um 14:00 Uhr

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ra|ti|fi|zie|ren [V.3, hat ratifiziert; mit Akk.] bestätigen, genehmigen; einen Vertrag r. [<mlat. ratificare in ders. Bed., <lat. ratus ”endgültig, bestimmt, rechtsgültig“ und …ficare (in Zus. für facere) ”machen“]
(Bertelsmann Online-Wörterbuch)

Die Antwort ist in jedem Fremdwörterbuch nachzulesen. Es ist somit keine gute Frage.

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(lat.) R. bezeichnet die völkerrechtlich verbindliche Unterzeichnung eines internationalen Vertrages durch das Oberhaupt eines Staates, nachdem die jeweils zuständige gesetzgebende Gewalt zugestimmt hat. Nach Art. 59 Abs.1 GG ist in D hierzu der Bundespräsident befugt.
DH!