Hatte heute ne kleine Diskussion darüber, was genau das Schild "Nur Anlieger" bedeutet.
Meiner Meinung bedeutet dass, das nur Leute, die dort wohnen oder Leute die die Bewohner besuchen, da parken bzw. durchfahren dürfen.
Stimmt das?
Kunden von Geschäften, Ärzten, etc. sind auch Anlieger, immer wenn du in der Strasse was zu erledigen hast, nicht zur Durchfahrt.

"Zeichen 250"
Verbot für Fahrzeuge aller Art Erläuterung
1. Das Zeichen gilt nicht für Handfahrzeuge, abweichend von § 28 Abs. 2 auch nicht für Führer von Pferden sowie Treiber und Führer von Vieh. 2. Krafträder und Fahrräder dürfen geschoben werden.
Zusatzzeichen 1020-30 – Anlieger frei
Das Wort Anlieger wird meist im juristischen Bereich (Straßen- und Wegerecht, Wasserrecht) verwendet, um diese Personen - bezogen auf einen bestimmten Ort oder ein bestimmtes Gebiet - mit über den Gemeingebrauch hinausgehenden Rechten oder Pflichten auszustatten.
Ein Anlieger im Straßenverkehr ist jemand, der ein (berechtigtes) Anliegen hat, zu dessen Erledigung er an einen bestimmten Ort gelangen muss.
Üblicherweise wird der Begriff bei für Durchgangsverkehr gesperrten Straßen gebraucht, die nur von eben jenen Anliegern befahren werden dürfen (z. B. Zeichen 250 mit Zusatzzeichen 1020-30 „Anlieger frei“).
Ein berechtigtes Anliegen liegt nach einem Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts vor, wenn folgende Kriterien erfüllt sind: Anlieger sind Personen „...,die mit Bewohnern oder Grundstückseigentümern in eine Beziehung treten wollen. Dabei ist es unerheblich, ob diese Beziehung zustande kommt; die Absicht ist ausreichend. Erkennt der Anlieger bei Vorbeifahrt am betreffenden Grundstück (was auch eine Baustelle mit Bauarbeitern sein kann), dass der Gesuchte nicht erreichbar ist, kann er ohne anzuhalten weiterfahren und bleibt Anlieger. Selbst unerwünschte Besucher eines Anliegers sind zum Einfahren berechtigt.“ (BayObLG VRS 33,457)
Ein Anlieger ist also nicht zu verwechseln mit einem Bewohner bzw. Anwohner (der im betreffenden Gebiet wohnt) oder mit einem Anrainer (dessen Besitz dort liegt). Bewohner/Anwohner und Anrainer sind automatisch immer auch Anlieger, nicht jedoch umgekehrt.
Wenn du ein Anliegen hast darfst du die Straße befahren! (Mach ich immer so....mein Anliegen: Befahren der Straße, dort Parken)

Genau so ist es! Denn nicht jeder, der irgend ein Anliegen hat, ist auch ein Anlieger... ;-)
hast dir deine frage schon selbser beantwortet: ja so ist es.

Anlieger sind Leute, die dort wohnen.
Geht es um eine Privatstrasse?
Jeder, der ein Anliegen hat, darf die Straße befahren.
:-))

Genau so (unklar) ist es.
Im Zweifelsfall besucht man immer seine Oma dort.
Ja stimmt so aber durfahren darfst du auch so...es geht mehr ums parken
nein, nur als Durchfahrer bist du kein Anlieger.
Die Durchfahrt ist (auch Anliegern) nicht gestattet. Aber wie du schon sagst, wer etwas in diesem Gebiet zu erledigen hat, darf passieren. Also zB. keine Abkürzung oder billige Parkmöglichkeit.
Genau JackRyans Meinung ist mein Freund auch. Aber eigentlich ist das doch schwachsinn, dann dürfte ja jeder da durchfahren!?
Ne nicht Privat, ne ganz normale Straße ist das ^^
Anlieger bedeutet, mann will irgendwo hin im Bereich dieser so ausgezeichneten Straße, wenn man dort wohnt, arbeitet oder jemanden besucht, etwas abliefert oder abholen möchte und fährt in diesen Verkehrsbereich nur zu diesem Zweck ein.
Es bedeutet nicht, dass man da durchfahren darf, wenn man das Anliegen hat, dort durchzufahren.
Hallo. Anliegerverkehr ist die erlaubte Zufahrt zu Grundstücken mit Zugang zur gesperrten Straße. Maßgebend für das Ein- oder Ausfahren muß die gewollte Beziehung zu einem Anlieger oder Anliegergrundstück sein. Befugter Anliegerverkehr muß ebenfalls nicht den kürzesten Weg wählen.
ACHSO!!!! Jetzt geht mir ein Licht auf...thx :D
Besser kann mans nicht ausdrücken, DH
Korrekt! Der Zweck des Befahrens muss sich unmittelbar in der Straße befinden, dann ist es okay.