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Was bedeutet "Nur für Anlieger"?

gefragt von Dontschek am 15.10.2009 um 23:03 Uhr

Hatte heute ne kleine Diskussion darüber, was genau das Schild "Nur Anlieger" bedeutet.

Meiner Meinung bedeutet dass, das nur Leute, die dort wohnen oder Leute die die Bewohner besuchen, da parken bzw. durchfahren dürfen.

Stimmt das?


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anonym
beantwortet von rolandnatze am 15. Oktober 2009 23:05
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Hilfreichste Antwort

Kunden von Geschäften, Ärzten, etc. sind auch Anlieger, immer wenn du in der Strasse was zu erledigen hast, nicht zur Durchfahrt.

Kommentar von Dontschek am 15. Oktober 2009 23:08

ACHSO!!!! Jetzt geht mir ein Licht auf...thx :D

Kommentar von 46e29e33b7218c952879e84282e05077smallRenegade71 am 15. Oktober 2009 23:08

Besser kann mans nicht ausdrücken, DH

Kommentar von E0165ed4858791ac41a0725f4498f14csmallRuleBritannia am 15. Oktober 2009 23:14

Korrekt! Der Zweck des Befahrens muss sich unmittelbar in der Straße befinden, dann ist es okay.


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drivinstructor
beantwortet von drivinstructor am 31. Oktober 2009 22:48
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"Zeichen 250"

Verbot für Fahrzeuge aller Art Erläuterung

1. Das Zeichen gilt nicht für Handfahrzeuge, abweichend von § 28 Abs. 2 auch nicht für Führer von Pferden sowie Treiber und Führer von Vieh. 2. Krafträder und Fahrräder dürfen geschoben werden.

Zusatzzeichen 1020-30 – Anlieger frei

Das Wort Anlieger wird meist im juristischen Bereich (Straßen- und Wegerecht, Wasserrecht) verwendet, um diese Personen - bezogen auf einen bestimmten Ort oder ein bestimmtes Gebiet - mit über den Gemeingebrauch hinausgehenden Rechten oder Pflichten auszustatten.

Ein Anlieger im Straßenverkehr ist jemand, der ein (berechtigtes) Anliegen hat, zu dessen Erledigung er an einen bestimmten Ort gelangen muss.

Üblicherweise wird der Begriff bei für Durchgangsverkehr gesperrten Straßen gebraucht, die nur von eben jenen Anliegern befahren werden dürfen (z. B. Zeichen 250 mit Zusatzzeichen 1020-30 „Anlieger frei“).

Ein berechtigtes Anliegen liegt nach einem Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts vor, wenn folgende Kriterien erfüllt sind: Anlieger sind Personen „...,die mit Bewohnern oder Grundstückseigentümern in eine Beziehung treten wollen. Dabei ist es unerheblich, ob diese Beziehung zustande kommt; die Absicht ist ausreichend. Erkennt der Anlieger bei Vorbeifahrt am betreffenden Grundstück (was auch eine Baustelle mit Bauarbeitern sein kann), dass der Gesuchte nicht erreichbar ist, kann er ohne anzuhalten weiterfahren und bleibt Anlieger. Selbst unerwünschte Besucher eines Anliegers sind zum Einfahren berechtigt.“ (BayObLG VRS 33,457)

Ein Anlieger ist also nicht zu verwechseln mit einem Bewohner bzw. Anwohner (der im betreffenden Gebiet wohnt) oder mit einem Anrainer (dessen Besitz dort liegt). Bewohner/Anwohner und Anrainer sind automatisch immer auch Anlieger, nicht jedoch umgekehrt.


JackRyan
beantwortet von JackRyan am 15. Oktober 2009 23:04
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Wenn du ein Anliegen hast darfst du die Straße befahren! (Mach ich immer so....mein Anliegen: Befahren der Straße, dort Parken)


messemann
beantwortet von messemann am 15. Oktober 2009 23:04
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Jo so ist es.


ottoka
beantwortet von ottoka am 15. Oktober 2009 23:04
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ja es stimmt, aber es hält sich keiner dran


RuleBritannia
beantwortet von RuleBritannia am 15. Oktober 2009 23:04
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Genau so ist es! Denn nicht jeder, der irgend ein Anliegen hat, ist auch ein Anlieger... ;-)


romeo27
beantwortet von romeo27 am 15. Oktober 2009 23:04
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das stimmt so !


klopapier
beantwortet von klopapier am 15. Oktober 2009 23:04
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hast dir deine frage schon selbser beantwortet: ja so ist es.


Heiko075
beantwortet von Heiko075 am 15. Oktober 2009 23:04
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Genau. Nur die Anwohner und deren Besuch


Sofaschalter
beantwortet von Sofaschalter am 15. Oktober 2009 23:05
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Anlieger sind Leute, die dort wohnen.

Geht es um eine Privatstrasse?


anonym
beantwortet von Sally2809 am 15. Oktober 2009 23:05
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Jeder, der ein Anliegen hat, darf die Straße befahren.

Kommentar von pacole1 am 15. Oktober 2009 23:06

:-))


Tastoom
beantwortet von Tastoom am 15. Oktober 2009 23:05
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Genau so (unklar) ist es.

Im Zweifelsfall besucht man immer seine Oma dort.


corvettedrv
beantwortet von corvettedrv am 15. Oktober 2009 23:05
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genau so isses.........


anonym
beantwortet von Athloon am 15. Oktober 2009 23:05
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Ja stimmt so aber durfahren darfst du auch so...es geht mehr ums parken

Kommentar von rolandnatze am 15. Oktober 2009 23:06

nein, nur als Durchfahrer bist du kein Anlieger.


anonym
beantwortet von Familienglueck am 15. Oktober 2009 23:06
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Die Durchfahrt ist (auch Anliegern) nicht gestattet. Aber wie du schon sagst, wer etwas in diesem Gebiet zu erledigen hat, darf passieren. Also zB. keine Abkürzung oder billige Parkmöglichkeit.


anonym
beantwortet von Dontschek am 15. Oktober 2009 23:07
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Genau JackRyans Meinung ist mein Freund auch. Aber eigentlich ist das doch schwachsinn, dann dürfte ja jeder da durchfahren!?

Ne nicht Privat, ne ganz normale Straße ist das ^^


anonym
beantwortet von fastlink am 16. Oktober 2009 09:44
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Anlieger bedeutet, mann will irgendwo hin im Bereich dieser so ausgezeichneten Straße, wenn man dort wohnt, arbeitet oder jemanden besucht, etwas abliefert oder abholen möchte und fährt in diesen Verkehrsbereich nur zu diesem Zweck ein.

Es bedeutet nicht, dass man da durchfahren darf, wenn man das Anliegen hat, dort durchzufahren.


anonym
beantwortet von Tender65 am 16. Oktober 2009 20:25
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Hallo. Anliegerverkehr ist die erlaubte Zufahrt zu Grundstücken mit Zugang zur gesperrten Straße. Maßgebend für das Ein- oder Ausfahren muß die gewollte Beziehung zu einem Anlieger oder Anliegergrundstück sein. Befugter Anliegerverkehr muß ebenfalls nicht den kürzesten Weg wählen.


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