
Hilft dir nur als gewerbetreibender, d.h. du bekommst den Betrag , der auf der Rechnung als MWSt. vermerket ist, als Vorsteuer von deinem Finanzamt wieder erstattet,bzw. verrechnet. Und du musst Vorsteuerabzugsberechtigt sein.
Daß die bezahlte Mehrwertsteuer für ein Produkt auf der Rechnung explizit angegeben wird. Bei verlasen der EU bekommst du die dann erstattet.

Stempel am zoll holen und dan die MwSt. im laden zurück holen ;D

Mehrwertsteuer kann ausgewiesen werden. 7% oder 19%, kommt ganz drauf an was Du kaufst. Ist aber auch nicht genau zu erkennen in welcher Beziehung Du das jetzt meinst.

Wichtig zum Bsp bei Käufen innerhalb der EU damit nicht ein 2x Mahl MwSt für das Gleiche Objekt gezahlt werden muss.