Djinndrache am 19.03.2009 um 7:47 Uhr
Sind die Gläubiger dann die dummen, weil sie geglaubt haben das Geld jemals zu bekommen, aber kriegen es nun definitiv nie? Oder zahlt der Staat den Gläubigern das irgendwie aus?

Der Gläubiger bekommt in dem Fall nichts oder nur sehr viel weniger.

die Gläubiger schauen leider mit dem Ofenrohr ins Gebirge
Ich würde jedem Gläubiger auf alle Fälle empfehlen einen Vergleich mit dem Schuldner anzustreben, wenn die Gefahr besteht, dass er in die Insolvenz geht.
Im Insolvenzverfahren enstehen noch Gerichts und Treuhänderkosten, die zuerst von dem wenigen Geld, was dem Schuldner gepfändet werden kann (wenn überhaupt) beglichen werden. Alles darüber hinaus wird vom Treuhänder an alle Gläubiger prozentual verteilt. Da ist die Chance auch nur ein paar Euros zu sehen sehr gering!
Mit einer Vergleichszahlung erhält man fast immer mehr, als in einem Insolvenzverfahren
Vom Staat gibt es keinen Cent!!

der Gläubiger bekommt evtl. einen kleinen Teil. Kommt darauf an, wie viel der Schuldner über den Selbstbehalt verdient. Aber je mehr Gläubiger, umso kleiner ist die Chance.

Die Gläubiger sind die dummen. Dazu gibt es genügend Beispiele, z. B. Baufirmen, kassieren im vorraus vom Baauherren, pfuschen, gehen in Insolvenz und der Bauherr hat seine halb fertige Ruine die er dann auf eigene Kosten fertig stellen darf.
MsPurple am 19. März 2009 07:59 es gibt aber auch Bauherren die Pleite gehe und die Baufirma steht da und sitzt auf Ihren Kosten und das kommt weitaus haeufiger vor!

Richtig!
Was ?
Der Staat zahlt den Gläubigern was aus ??

Die Gläubiger bekommeen Anteilsmäßig das was (bei der Privatinsolvenz) der Schuldner in 6 Jahren zahlt.
Der Rest ist weg.

Sollte der Verdienst beim Schuldner über dem Selbstbehalt liegen, wird dieser gepfändet und auf die Gläubiger verteilt (also 50 Euro Pfändbetrag bei fünf Gläubigern macht für jeden 10 Euro)
Wenn sich der Schuldner in der "Wohlverhaltensphase" nichts zu schulden kommen läßt, kann er auf die Restschuldbefreiung hoffen und ergo: Die Gläubiger gehen leer aus.
Das könnte Dir vielleicht weiterhelfen: http://www.finanztip.de/recht/wirtschaftsrecht/insolvenzglaeubiger.htm

Der Staat zahlt nichts! Bei einer Insolvenz hat der Glaeubiger aber dennoch einen "Titel" wenn er ihn holt und er kann diesen immer wieder verlaengern lassen. Sollte der entsprechende Geschaeftspartner wieder zu Geld kommen, dann bekommt jeder Glaeubiger Anteile davon... In Faellen dass eine GmbH oder so Insolvenz beantragt wird das Firmenvermoegen aufgeloest vom Insolvenzverwalter und wenn dessen Kosten gedeckt sind, dann bekommt der Glaeubiger den Rest - sollte der ehemalige Inhaber allerdings wieder zu Geld kommen hat der Glaeubiger Pech, da die Haftung beschraenkt ist - deswegen macht man gemeinhin lieber Geschaefte mit Personengesellschaften wie OHG oder KG, da hier der Inhaber auch privat haftbar gemacht werden kann!

Wenn die Gläubiger vor Gericht gegangen sind und geklagt haben können sie zumindest pfänden lassen wenn etwas da ist.
Wenn sie nicht geklagt haben sieht es eher schlecht aus.

Ich versteh die Frage nicht: Privatinsolvenz oder Firmeninsolvenz. Und bei Letzterem ist noch zu unterscheiden, Insolvenzverfahren eines "Schuldners", der in einem "Feuerwehrfonds" ist, noch über Versicherungsschutz bzgl. der Gläubigerforderung verfügt oder keines von Beiden. Ansonsten erhälst Du hier hunderte von Einzelmeinungen zu allen Themen.

Die Gläubiger werden staatlich legalisiert um ihre Ansprüche betrogen!
Ich schliesse mich Brausepaul an. Zunächst einmal muss geklärt werden um welche Art Insolvenz es sich handelt.