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Was bedeutet "Inkassobeitrag" ?

gefragt von paulina87paulina87 am 07.11.2009 um 22:52 Uhr

Habe heute ein Brief von meiner Risikoschutzversicherung bekommen und da steht irgendetwas von einem Inkassobeitrag. Was genau ist dieser Inkassobeitrag? Ist das Geld, welches ich bekomme, oder ich hergeben muss? Ich kann mir unter dem Begriff leider nichts konkretes vorstellen.

Über eine Antwort würde ich micht freuen.


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anonym
beantwortet von waltghaupt am 8. November 2009 09:17
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durch Deinen letzten Beitrag wird ein Schuh draus. Der eingezogene Betrag ist möglicherweise zu hoch, da die Überschussanteile noch nicht feststehen und später verrechnet werden. Inkassobeitrag heißt lediglich der eingezogene Beitrag.


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syringa
beantwortet von syringa am 7. November 2009 22:54
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Inkasso heisst Einzug von Forderungen. Klartext - sie wollen Geld von dir.


anonym
beantwortet von newcomer am 7. November 2009 22:53
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das Geld, das das Inkassounternehmen verlangt


Warrior
beantwortet von Warrior am 7. November 2009 22:53
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Was ist eine Risikoversicherung? Ich kenn nur Risikolebensversicherung... Inkassobeitrag ist normalerweise ein Beitrag den du zahlen musst daher der Name "Beitrag" und nicht "Leistung", und zwar durch das Inkassounternehmen. Inkassounternehmen sind sowas wie Geldeintreiber.

Kommentar von Shakotai am 8. November 2009 10:10

HAllo Warrior, Risikoversicherungen sind alle Versicherungen die ein tatsächliches Risiko absichern. Somit fallen neben der RisikoLV auch Haftpflicht, Unfall oder Hausrat unter diesen Begriff. Bekannter ist jedoch der Begriff RisikoLV weil hiermit eine Abgrenzung zur KapitalLV vollzogen wird.


anonym
beantwortet von MartinPii am 7. November 2009 22:54
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inkasso sind firmen die geld eintreiben falls du deine beiträge nicht bezahlst, also geldeintreiber. also denke ich mal geld, das du bezahlen sollst =)



anonym
beantwortet von MalaKala am 7. November 2009 22:57
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Sicher hast du die Rechnung nicht bezahlt und auch nicht auf Mahnungen reagiert. Als letztes kommt dann ein Schreiben, wo mit "Inkasso" gedroht wird, will heissen Zwangseinzug durch den Gerichtsvollzieher. Dann wir es aber sehr viel teuerer mit all den zusätzlichen Kosten. Ich rate dir deshalb, dich sofort mit der Versicherung telefonisch in Verbindung zu setzen und deine Zahlungsbereitschaft zu erklären und dann umgehend die Rechnung zu bezahlen zuzüglich Mahngebühren. Versicherungen fackeln da nicht lange.


Chianti
beantwortet von Chianti am 7. November 2009 22:58
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offensichtlich bist du mit der zahlung im verzug und die versicherung hat ein inkassounternehmen mit der eintreibung der säumigen prämie beauftragt -> so kommen zu den versicherungsbeiträgen noch die inkassokosten!

Inkassokosten = ugs. "Geldeintreibungskosten"


paulina87
beantwortet von paulina87 am 7. November 2009 23:04
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Genau genommen - bin ich schockiert oO - habe ich meine Beiträge alle bezahlt, da die Versicherung sich die selber von meinem Konto abzieht - und dort steht: " Der genannte Inkassobeitrag berücksichtigt noch nicht die durch die Dynamik erhöhten <überschussanteile. Ihr Zahlbeitrag reduziert sich daher noch. ..."

oO


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