Wieviele Minuten sind mit dem Wort "kurzfristig" gemeint. In meinem Fall geht des um den STVO § 12:
Nach § 12 Abs. 3 Nr. 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist das Parken vor Grundstücksein- und -ausfahrten grundsätzlich unzulässig.
Dies gilt jedoch nicht für denjenigen, der über die Ein- oder Ausfahrt verfügen kann, wie z.B. den Hauseigentümer oder Mieter, und für Personen, die von ihm entsprechend ermächtigt sind. Weiterhin dürfen Fahrzeugführer, die jederzeit bereit und in der Lage sind, die Einfahrt freizumachen, Fahrzeuge
kurzfristig
abstellen.
Zweck dieser Vorschrift der StVO ist es, die Anlieger vor einer Behinderung oder Belästigung bei der Benutzung der Ein- oder Ausfahrt zu schützen.
die berühmten 3 minuten... :-) man soll ja in der lage sein wegzufahren.. also halten und am fahrzeug bleiben..!

Kurzfristig bedeutet eine kurze Zeit! Wie z.B.: Wer länger als 3 min. hält und sein Fahrzeug verläßt, der parkt!