gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Was bedeutet in der Straßenverkehrsordnung "kurzfristig"?

gefragt von fantastica1000 am 01.10.2009 um 15:24 Uhr

Wieviele Minuten sind mit dem Wort "kurzfristig" gemeint. In meinem Fall geht des um den STVO § 12:

Nach § 12 Abs. 3 Nr. 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist das Parken vor Grundstücksein- und -ausfahrten grundsätzlich unzulässig.

Dies gilt jedoch nicht für denjenigen, der über die Ein- oder Ausfahrt verfügen kann, wie z.B. den Hauseigentümer oder Mieter, und für Personen, die von ihm entsprechend ermächtigt sind. Weiterhin dürfen Fahrzeugführer, die jederzeit bereit und in der Lage sind, die Einfahrt freizumachen, Fahrzeuge

kurzfristig

abstellen.

Zweck dieser Vorschrift der StVO ist es, die Anlieger vor einer Behinderung oder Belästigung bei der Benutzung der Ein- oder Ausfahrt zu schützen.


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Parken (349)
Garage (208)
Straßenverkehrsordnung (78)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


anonym
beantwortet von wiebi81 am 1. Oktober 2009 15:26
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

die berühmten 3 minuten... :-) man soll ja in der lage sein wegzufahren.. also halten und am fahrzeug bleiben..!


Holzhamster
beantwortet von Holzhamster am 1. Oktober 2009 15:27
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Kurzfristig bedeutet eine kurze Zeit! Wie z.B.: Wer länger als 3 min. hält und sein Fahrzeug verläßt, der parkt!



Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Wohnwagen und Wohnmobil parken- gibt es da Unterschiede?

    Darf man ein Auto im Zelt unterbringen?

    was für strafe ist zu erwarten



Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Was ändert sich 2008 bei der Straßenverkehrsordnung?

    Ab wo misst man den Fahrbahnrand?

    Radfahrer auf der Landstraße

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.