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Was bedeutet Hausgeld wenn man sich Immobilien anschaut?

gefragt von blackpanicblackpanic am 19.05.2009 um 16:12 Uhr

Wenn ich mir eine Expose anschaue steht dort manchmal Hausgeld xxx Euro. Was ist das?

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geld x 22.466 haus x 3.409 immobilien x 970 hausgeld x 16

hilti
beantwortet von hilti am 19. Mai 2009 16:20
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Als Besitzer einer Eigentumswohnung zahlt man ein monatliches Hausgeld, sodass eine Rücklage gebildet werden kann, auf die die Eigentümergemeinschaft im Falle von Reparaturen zurückgegriffen werden kann.

Das hat aber nichts mit Nebenkosten zu tun. Die musst Du schon selber noch bezahlen.


anonym
beantwortet von Gezill am 19. Mai 2009 16:13
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das zahlt man i.d.r. bei eigentumswohnungen. alle eigentümer zahlen in eine kasse, wovon dann reparaturen und sonstige gemeinschaftliche kosten gezahlt werden.

Kommentar von Heguewa am 19. Mai 2009 16:16

Das ist eine Instandhaltungsrücklage, mit Hausgeld wird eine ganze Reihe an Kosten umschrieben, vermutlich gibt o.a. Link dies genauer an...


Glaubenskrieger
beantwortet von Glaubenskrieger am 19. Mai 2009 16:12
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Kommentar von E72790c0a637d943e52aa0766b802e10smallGlaubenskrieger am 19. Mai 2009 16:13

oder hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Hausgeld_(Wohnungseigentum)


Tabaluga1961
beantwortet von Tabaluga1961 am 20. Mai 2009 15:07
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das es eine Eigentumswohnung ist. Merhere eigentümer 1 Mehrfamilienhaus.


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 20. Mai 2009 09:04
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Der Begriff Hausgeld wird in aller Regel bei Wohungseigentum genannt. Das Hausgeld beinhaltet alle innerhalb der Eigentümergemeinschaft umgelegten Kosten, außer dem individuellen Stromverbrauch. Bei einer Vermietung sind diese Kosten auf einen Mieter teilweise umlagefähig. Nicht umgelegt werden dürfen die Beiträge zur Rücklage für Instandhaltungen und Reparaturen sowie die Kosten der Verwaltung. Alle übrigen, einschließlich denen des individuellen Stromverbrauches, sind umlagefähig.


anonym
beantwortet von Marokiel am 20. Mai 2009 08:18
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Das Hausgeld beinhaltet die üblichen Bewirtschaftungskosten, die man auch als Mieter kennt (Nebenkosten- und Heizkostenvorauszahlung). Zusätzlich eine Instandhaltungsrücklage und die Verwaltungsgebühr.


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