Boarderin am 30.04.2007 um 11:49 Uhr
Es muß wohl irgendwie mit der Uni zu tun haben...
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Du meinst sicher "Habilitation". Dies ist eine Hochschulprüfung. Wenn diese bestanden wurde, dann ist der Prüfling berechtigt, an einer Hochschule zu lehren. Voraussetzung ist allerdings die Promotion (Prüfung zur Erlangung des Dr.-Grades).

Schau doch einmal in diesen Link http://de.wikipedia.org/wiki/Habilitation Gruß odemtann
Bedeutet nichts anderes wie dass man sihc nach bestandener Habilitation Professor nennen kann.