Ich habe das so verstanden: Es wird in diesem Fall kein Geld an die GEMA abgeführt, wenn diese Musik irgendwo öffentlich läuft, richtig? Und der Künstler, der die Musik schuf, bekommt nur einmalig Geld dafür? Oder ist das Verhandlungssache?
Ich glaub, da ist einiges falsch in den Antworten. Einerseits ist gemafreie Musik nicht gleich kostenlose Musik. Zweitens kann man natürlich mit einem gemafreien Musiker eine Lizenz aushandeln, mit der die GEMA nichts zu tun hat. Ganz genau wird das in einem Infopool auf der Website von http://www.mastertracks.de erklärt. Da ist auch genau erklärt, wie das mit den Vergütungen/Lizenzen läuft. Gruß, Rainer

DIE GEMA ist sozusagen das Inkasso-Unternehmen für die Urheber eines Musikstückes, die Mitglied bei der GEMA sind. Sofern ein Musikstück zum GEMA-Repertoire gehört, bekommen die Urheber für jede Aufführung nach einem bestimmten Schlüssel Geld. Wenn Du einen Song komponierst und nicht ihn bzw, Dich nicht bei der GEMA anmeldest, ist dieser Song GEMA-frei und wird nicht vergütet - auch nicht einmal.
Soundfrau am 30. August 2008 22:56 Und ergänzend: Für die Nutzung GEMA-freier Musik musst Du nichts zahlen.
OliHeidrich am 30. August 2008 23:02 Okay, aber wohin geht dann das Geld für die CD (oder den LEGALEN Download) von GEMA-freier Musik? Irgendwer muss doch davon profitieren. Oder deckt das die reinen Selbstkosten?
Soundfrau am 30. August 2008 23:19 @ Oliver:
Das kommt drauf an, wo es herunter geladen wird. Es gibt Dienste, die den Verkauf der Songs von Künstlern ohne Verlag/Plattenfirma anbieten, die dann einen Teil des Geldes für ihren Dienst bekommen - der Rest geht an die Künstler.
Wenn Du direkt beim Künstler bestellst/runterlädtst, geht das Geld an ihn.
Außerdem gibt es noch eine Art GEMA-Konkurrenz - die heißt "Freibank".
Für welchen konkreten Fall willst Du das wissen? Wäre einfacher zu beantworten, als alle möglichen Fälle rauszukramen.
das ist nicht richtig! Nur weil sich ein Künstler nicht bei der Gema anmeldet, bedeutet dies nicht, daß man die Lieder des Künstlers kostenfrei nutzen darf
Soundfrau am 30. August 2008 23:29 Ja, nein. Kommt wohl auf die Art der Nutzung an, bzw., in wie weit diese nachvollzogen werden kann. Irgendwer muss sich ja um die Vergütung kümmern.
Wenn Du in einem Club ausschließlich Bands mit GEMA-freiem Repertoire auftreten lässt, zahlt der Veranstalter nichts für die Aufführung der Musik - sondern eine (mit Glück) eine Gage an die Künstler.
Wenn Du eine Disco ausschließlich mit GEMA-freier Musik beschallst (ist natürlich unwahrscheinlich), musst Du für die Nutzung nichts zahlen.
Wenn Du für Deine Website GEMA-freie Musik als Hintergrund-Musik verwenden möchtest, solltest Du den Urheber um Erlaubnis bitten und eine Abmachung über die Vergütung treffen.
Ist alles von Fall zu Fall verschieden und Du hast Recht damit, dass man das nicht pauschal einfach so sagen kann.

Ja ok, aber wie sieht die Rechtslage für Künstler aus, bekommen sie nur einmalig was oder nicht?
Soundfrau am 30. August 2008 22:58 Von wem sollen sie was bekommen?
Na vom Auftraggeber, der die Musik in Auftrag gibt! Das sind zum Beispiel auch Musik-Verlage.
Na vom Auftraggeber, der die Musik in Auftrag gibt! Das sind zum Beispiel auch Musik-Verlage.

GEMA ist "Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte" und die meisten Komponisten sin Mitglieder dabei. Wenn die nicht sind, haben sie trotzdem alle Rechte für seine Werke und das ist dann eine Verhandlungssache mit dir und dem Komponisten. Wenn du ein "gemafreies" Werk käuflich spielst kann er sein Anteil von dem Einkommen verlangen.

Der Künstler, und dessen Erben bekommen weiterhin ,ständig Ihr Geld aus dem Urheberrecht ! Deshalb muss jeder Titel der gespielt wird der GEMA gemeldet werden ! Die Auszahlung, die Höhe der Auszahlung richtet sich nach der Häufigkeit der gespielten Titel !

Stelle gerade fest, dass unsere Antworten und Kommentare etwas konfus sind.
Für welchen konkreten Fall willst Du das wissen?

es bedeutet SCHROTT Musik..sorry aber bisher habe ich niemals etwas gefunden, was annähernd gut gewesen wäre. deshalb darfst du auch öffentlich vorführen ohne gema-gebühren zahlen zu müssen.

GEMA bedeutet Gesellschaft für Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte.
Na und? Das war nicht die Frage ;)

Für die öffentliche Aufführung von urheberrechtlich geschützten musikalischen Werken aus dem so genannten „Weltrepertoire“ der GEMA müssen Lizenzvergütungen an die GEMA abgeführt werden, die diese nach einem komplexen Verteilerschlüssel an ihre Mitglieder ausschüttet. Die Ausschüttung der Tantiemen erfolgt nach einem Punktesystem

Für jene Musik brauchst du keine Gema gebühren bezahlen.
Lies mal den letzten Teil meines Fragen-Kommentars!