Darf man da nur eine bestimmte Stundenanzahl arbeiten? Kann man alleine davon leben? Ist das mit einer Selbstständigkeit zu vergleichen?

Ja, du bist dann als freier Mitarbeiter/Freiberufler in einer Redaktion beschäftigt. Journalist (insofern zutreffend) würde unter die freien Berufe fallen, also kein Gewerbe. Das hat erstmal nichts mit der Stundenzahl zu tun, wobei solche Jobs halt eher sporadisch sein können, wenn eben ein bestimmter Artikel etc. verfasst werden muss. Ansonsten musst du dich um deine Versicherungen (KV, RV) etc. selbst kümmern, der AG zahlt nur dein Honorar, das du versteuern musst. Ob du davon leben kannst, hängt von Umfang und Bezahlung ab.
Du bist nicht fest angestellt und hast keine Zusatzleistungen, dein AG zahlt auch keine Anteile in Rentenversicherung etc.
Geht schon in die Richtung Selbsttändigkeit. Ob du alleine davon leben kannst, hängt von der Menge deiner Aufträge / Jobs ab, die du dort (und ggfs. noch wo anderst) bekommst.
ja das auch oder wenn du z.B. also du kannst bei einem minni fehler geküngigt werden also jeder zeit kannst du weg vom fenster sein du hast kein richtigen vertrag
Doppelherz am 2. November 2009 16:55 freie Mitarbeiter können nicht gekündigt werden, sie können nur keine Aufträge bekommen
Wirst nur für das bezahlt, was du ablieferst. Auch nur dann, wenn es auch gedruckt wird.

Das ist Selbständigkeit und man wird als Subunternehmer im weitesten Sinne tätig.