Hallo ich habe eine Frage zur Bewerbung an der Universität die Studiengänge zulassungsbeschränkt sind? Heißt das, dass man sich mit einem best. Abitur-Durchschnitt erst überhaupt nicht bewerben darf bzw. dass meine Bewerbung ungelesen in den Müll wandert? Habe ich auf jeden Fall die Möglichkeit mein Wuschfach zu studieren, wenn ich zum Beispiel nur lange genug warte? Auf der Info-Seite der FU Berlin heisst es, dass "alle zugelassen" nicht bedeutet, dass es keinen NC gibt. Das kann ich nicht richtig nachvollziehen. Ich weiß zwar, dass der NC nur ein Grenzwert und keine feste Vorgabe, aber ansonsten fehlt mir ein bisschen der Überblick.
Warum steht beispielsweise bei einem Studiengang "alle zugelassen", wenn auf 35 Studienplätze 100 Bewerber kommen?
Danke

Zulassungsbeschränkt heißt, dass nur Bewerber mit einem genügendem Notendurchschnitt oder Wartesemesteranzahl zugelassen werden. Alle Angaben über den Numerus Clausus (also die Zulassungsbeschränkung.) stammen aus dem letzten Jahr und dienen nur als Richtlinie. Sollte in deinem Wahlstudienfach letztes Jahr ein Durchschnitt von 1,7 gefordert sein und du hast nur 3,0, dann kannst du es dieses Jahr wohl auch mit dem Bewerben sein lassen. Es wandert im übrigen keine Bewerbung in den Papierkorb. Du bekommst immer Bescheid, ob du angenommen oder abgelehnt wurdest. Das mehr zugelassen werden, als Studienplätze angezeigt werden, hängt eigentlich nur davon ab, dass nicht jeder einen Sitzplatz bekommt. ;)
So weit ich mich an meine eigene Studienzeit erinnern kann, heisst das es gibt eine begrenzte Anzahl von Studienplätzen, diese werden an die Bewerber verteilt. Hierbei spielt die Abinote natürlich eine Rolle. Die Plätze werden von den Bewerbern mit der besten Note abwärts verteilt, bis alle Plätze belegt sind, das ist dann die NC Grenze. Wrtezeit wird hierbei berücksichtigt und kann Bewerber mit schlechtere Noten weiter oben auf die Liste bringen. Das Ganze ist natürlich sehr skizziert dargestellt.man kann also nie im voraus sagen wie der NC ist, das hängt von Zahl und Qualität der Bewerber ab.
Wenn auf 35 Plätze 100 Bewerber kommen, werden nicht alle zugelassen. Wenn alle zugelassen sind, kamen auf 35 Plätze maximal 35 Bewerber.
Wenn es Zulassungsbeschränkungen gibt, garantiert Dir niemand, daß Du nach hinreichend langer Wartezeit auf jeden Fall studieren darfst. Inwieweit die Wartezeit berücksichtigt wird, bestimmt die jeweilige Uni.
Du darfst Dich selbstverständlich mit jedem Abi-Schnitt bewerben. Ungelesen im Müll landet Deine Bewerbung nicht. Wenn Du aber mit 4.0 ein Fach studieren willst, bei dem der NC bei 1.5 liegt, wird man schon schmunzeln.
Zulassungsbeschränkung bedeutet übrigens nicht immer NC. Es gibt auch manchmal Aufnahmeprüfungen, bei denen der Schnitt vielleicht auch eine Rolle spielt, Deine Eignung aber auch noch anders überprüft wird.