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Was bedeutet es, dass man bei einem Dienstwagen privat gefahrene Kilometer versteuern muss?

gefragt von NaddelNaddel am 17.01.2008 um 19:12 Uhr

Mein neuer Arbeitgeber bietet mir für ein geringeres Bruttogehalt als mein jetziges einen Dienstwagen an, den ich auch privat nutzen darf. Die Privatfahrten muss ich zahlen.

Jetzt habe ich gerade im Internet etwas von einer 1% Regel für die Versteuerung gegenüber dem Finanzamt gefunden, was bedeutet das? Ich verstehe es nicht....


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schurke
beantwortet von schurke am 17. Januar 2008 19:18
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Das bedeutet, das Du wegen dem geldwerten Vorteil 1% vom Neukaufwert des Autos versteuern musst und Sozialabgaben zahlst. Das ist aber immer noch billiger, als ein eigenes Auto zu unterhalten.

Du kannst mit dieser Regelung trotzdem die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als Werbungskosten geltend machen.

Kommentar von Simple_avatar4smallNaddel am 17. Januar 2008 19:24

dann habe ich den neuen ag wohl falsch verstanden. er zahlt mir 200,- € weniger brutto als der alte arbeitgeber und ich kriege den dienstwagen dazu. so wie du das schreibst, ist dann das brutto eigentlich höher oder wie?

Kommentar von 344c7f33ec5d90c2b730c1352202a760smallschurke am 17. Januar 2008 20:32

Das zu versteuernde Brotto ja. Wie die anderen schon schrieben bzw. ergänzten. Du musst rechnen. wenn Du Dein eigenes Auto dann abschaffen kannst, bist Du sicher in Vorteil. wenn Du es trotzdem brauchst (ev. Familie und Polo zu klein) wäre das ein Nachteil.


regideur
beantwortet von regideur am 17. Januar 2008 19:15
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Musst Du ein Fahrtenbuch führen? Gib mal bitte die Seite die Du gelesen hast!

Kommentar von Simple_avatar4smallNaddel am 17. Januar 2008 19:20

ne, wohl nicht. ich soll das tanken, was ich verfahre. wir stecken aber noch in gehaltsverhandlungen :-) deshalb möchte ich mich informieren http://www.vnr.de/vnr/selbstorganisationerfolgsstrategien/selbstmanagement/praxistipp_16034.html

Kommentar von 002b90f5d0a42ed1cc16e36d4de98626smallregideur am 17. Januar 2008 19:35

Schurke hats ja schon gut beschrieben. Nehmen wir mal eine Summe an, sagen wir mal der Wagen hat einen Wert von 30000,-€ dann kommt das Finanzamt und rechnet Dir 300,- € Geldwerten Vorteil zu, die Du nun zu versteuern hast und darauf Sozialabgaben leisten musst.

Kommentar von Simple_avatar4smallNaddel am 17. Januar 2008 19:37

es geht um einen vw polo, schätze 13.00,- oder? gibt es nur die variante? ist dann der vorteil nicht nur bei vielen privatfahrten gegeben? was hab ich sonst davon?

Kommentar von 002b90f5d0a42ed1cc16e36d4de98626smallregideur am 17. Januar 2008 19:43

Nun ob es für Dich etwas bringt hängt davon ab wie oft Du das Auto privat benötigst. Wenn es nur rum steht hast Du keinen Vorteil. Rechne es Dir aus was es Dich monatlich kosten würde ein Auto zu unterhalten mit Steuer, Versicherung, Rücklage für Neuanschaffung, Reparaturkosten... und vergleiche es mit dem Angebot von Deinem neuen Arbeitgeber. So aus dem Bauch heraus finde ich das Angebot nicht schlecht. Kann aber auch sein das Dir das Auto privat zu klein ist und Du ein größeres benötigst dann zahlst Du drauf wenn Du noch ein 2. haben musst.


anonym
beantwortet von poetvl am 17. Januar 2008 20:11
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Das würde ich gut durchrechnen. Da du wahrscheinlich deinen jetzigen PKW nicht brauchst, wenn du einen Dienstwagen bekommst, dürfte es sich rechnen. Versicherung usw. musst du ja nicht bezahlen. Tanken darfst du auf Geschäftskosten, deinen privaten Eigenanteil musst du wohl wieder bezaheln oder versteuern. Das macht die Sache kompliziert. Dein Chef dürfte den Wagen wohl leasen und die Leasingkosten steuerlich geltend machen. Dein Bruttogehalt wird um den geldwerten Vorteil( 1% ) des Neuwagenwartes erhöht und auch in dieser Höhe versteuert und die Sozialabgaben gehen auch von diesem erhöhten Gehalt ab. Du hast auf jeden Fall netto weniger, wie ohne Auto, aber du hast dafür das Auto. Wenn du den Sprit nicht bezahlen musst, dürfte sich das wohl rechnen ??


kleineroteHexe
beantwortet von kleineroteHexe am 17. Januar 2008 20:19
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Du bekommst dein Gehalt und musst entweder ein Fahrtenbuch führen oder mtl. 1% vom BLP versteuern. Wenn dir der Pkw auch für Fahrten Wohnung-Arbeit zur Verfügung stehen, musst du nochmal 0,03% pro km mtl. versteuern.

Bsp: BLP 20.000 € = 200 € 1% geldw. Vorteil 0,03 % v. 20.000 € x 15 km = 90 €

Auf die 290 € musst du dann Steuern und SV bezahlen.

Dafür zahlt der AG dann (normalerweise) alle Kosten, also Tanken, Vers., Steuer, Leasing, Reperatur...


Naddel
beantwortet von Naddel am 17. Januar 2008 21:35
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Ich verstehe aber immer noch nicht wo dann überhaupt ein nachteil für mich sein soll. Er bietet mir 2600,- brutto ODER 2400,- brutto und das Auto für das er 200,- ansetzt. Ich soll nur Privatfahrten zahlen.

Dann ist doch bei beiden Versionen der Betrag für die Abgaben gleich oder bin ich zu blöd?




Kommentar von Simple_avatar7smallkleineroteHexe am 19. Januar 2008 12:23

Das Brutto ist dann gleich, aber das Netto nicht. 2.600 € ./. Steuer ./. Soz.Vers. = Netto 2.400 € + 200 € ./. Steuern ./. Soz.Vers. ./. Sachbezug Pkw 200 € = Netto (Abzug Pkw sonst würdest du ja die 200 € vom Pkw ausgezahlt kriegen, aber dein Vorteil ist ja die Nutzung)

Kommentar von Simple_avatar4smallNaddel am 19. Januar 2008 17:48

jetzt hab ichs... danke!!!

da ich wenig privat fahre ausser dem arbeitsweg finde ich die kosten aber recht hoch, zumal ich die privatfahrten ja dann auch noch zusätzlich versteuern muss.... finde das angebot jetzt nicht mehr soooo attraktiv. zahle jetzt steuern und versicherung von 350,- im jahr für mein eigenes auto.


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