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Was bedeutet "eine nicht zum Wohnen nutzbare Mansarde?"

gefragt von conrad am 14.07.2007 um 0:20 Uhr

Als wir bei unserer Wohnungssuche eine nette, gut geschnittene Wohnung im Immobilien-Angebot vorfanden, stolperten wir über eben jene Formulierung. Was bedeutet das denn?


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Reply


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 14. Juli 2007 01:33
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Das bedeutet, daß dieser Raum nicht die Vorschriften für Wohnräume erfüllt und daher nicht zum Wohnen genutzt werden darf. Lagerung ist erlaubt.

Was Du tatsächlich machst, ist dein Problem, aber wenn etwas passiert, auch. (Haftung, Schadenersatz etc.)

Kommentar von Bruno am 14. Juli 2007 01:37

Habe ich doch ganz einfach und kurz gesagt. Und nun wein ich. Nicht mal nen halben Punkt bekommen. grins


anonym
beantwortet von Bruno am 14. Juli 2007 00:23
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Es gibt die Mansarde, ist aber nicht bewohnbar. Vielleicht als Abstellkammer zu nutzen. Fragen.

Kommentar von conrad am 14. Juli 2007 00:28

Ja, Fragen ;) Wieso denn nicht nutzbar? Ich dachte eine Mansarde ist ein Zimmer, das ausserhalb der Wohnung ist, richtig? Und wieso kann man das nicht als Gästezimmer einrichten oder was sonst?


Georgo
beantwortet von Georgo am 14. Juli 2007 00:24
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Mansarde ist eine Art von Wohnung Ein Zimmer im ausgebauten Dachgeschoß Nicht zum wohnem nutzbar-ist hier wörtlich zu nehmen. Evt ist von Amtswegen ein "Unbewohnbarkeits-Status"verhängt worden. Im Klartext

Grundsanierung/Komplettrenovierung etc

Hoffentlich konnte ich weiter helfen

Kommentar von conrad am 14. Juli 2007 00:29

Hmm, sorry - deine Antwort versteh ich nicht so ganz! Wenn Mansarde eine Art von Wohnung ist, wieso darf man sie dann nicht bewohnen? Juristisch hab ich keinen Plan..

Kommentar von Fe93dbc8c9dbd1b49e241be469eb41fdsmallGeorgo am 14. Juli 2007 00:33

Ich erkläre das gerne: Mansarde ist eine Wohnung im ausgebauten Dach. Unbewohnbar kann man in vieler Sicht sehen:

Entweder ist es nur ein dezenter Hinweis von Verkäufer/Makler etc, nach dem Motto "Bruchbude" Hat aber das Amt gesagt "Unbewohnbarkeits-Status" dann darf niemand dort wohnen und zwar so lange bis sämtiche Mängel behoben worden sind. PS Hoffetnlcih hat dir die Antwort geholfen


anonym
beantwortet von colombine am 14. Juli 2007 07:26
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wenn kein Wasser und Heizungsanschluss vorhanden ist,ist diese auch unbewohnbar.




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