mir wurde jetzt im Nachhinein gesagt, dass wohl ein Kalkulationsirrtum vorlag!?!? Kann man das als Vorwnd nennen, um einen Kaufvertrag zu verändern?

Wenn der Kalkulationsirrtum nachvollziehbar ist, z.B. wenn die Einzelpositionen einer Rechnung/ eines Vertrages stimmen, aber das Ergebnis nicht korrekt ist, dann liegt ein sogennanter "offener Kalkulationsirrtum" vor. In diesem Fall kann der Vertrag angefochten werden. Liegt der Irrtum intern, ist also von der anderen Vertragspartei nicht erkenn- oder nachvollziehbar, dann hat einen Anfechtung in der Regel keinen Erfolg.
Der Kalkulationsirrtum ist gegeben, wenn der Erklärende eine bestimmte Geldsumme nennt, ihm jedoch bei der vorangegangenen Berechnung ein Fehler unterlaufen ist. Ein Kalkulationsirrtum liegt auch dann vor, wenn dem Erklärenden bei richtiger Kalkulationsgrundlage ein Rechenfehler bei der Ermittlung der Gesamtsumme unterlaufen ist. (www.recht-wdr.de)

Das das einen bestehenden Kaufvertrag beeinflussen kann, kann ich mir nicht vorstellen. Der Händler ist für die Kalkulation zuständig und wenn ihm dabei ein Fehler unterlaufen ist, trägt er das Risiko.
Vertrag ist Vertrag und der muss erfüllt werden !
Der Verkäufer macht ein Angebot und der Käufer nimmt es an ! Das nennt man eine beidseitige übereinstimmende -Willenserklärung ! Der Händler hat einerseits die Liefer-Pflicht(Erfüllungspflicht) und der Käufer die Zahlungspflicht !
Bestellt man nun den gleichen Artikel zum gleichen Preis nach, könnte der Händler die Lieferung durch Berufung auf einen Kalkulationsirrtum verweigern !
Besonders im Baugewerbe ist da Vorsicht geboten ! Man gibt ein Angebot über 100 m2 Fläche ab, weiß zudem noch das es mehr m2 sind ,erfüllt die 100 m2 plus 10 % und beruft sich dann auf einen Kalkulationsirrtum, macht ein Angebot über nachträglich durch zu führende Arbeiten !
Da kommt es nicht selten vor , das 30 m2 dann mehr kosten als vorher die 110 !
Aber die Leute sind nun einmal da, haben alles aufgerissen was tun , in der Regel zahlen !
Eddy21