gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ


Was bedeutet eigentlich die Formulierung "Gewinn bereits abgetreten" auf einem Quiz-Teilnahmeformular?

gefragt von chaot07 am 10.12.2007 um 20:23 Uhr

Beim Casting von "Jörg Pilawa - das Quiz" musste man ankreuzen, ob der "Gewinn bereits abgetreten" ist oder nicht. Wofür ist diese Frage wichtig? Und welcher Gedanke steckt dahinter?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Geld (6953)
Freizeit (6637)
Spiel (474)
ähnliche Fragen

Reply


andreas48
beantwortet von andreas48 am 10. Dezember 2007 20:33
4x
Thumb_up

das bedeutet nichts anderes, als das du die Aussage treffen musst, ob im Gewinnfalle sich eventuelle Gläubiger melden, die einen vollstreckbaren Titel haben bzw. du bereits eoinen Offenbarungseid geleistet hast. In diesen Fällen wird der Gewinn auch zur sofortigen Schuldentilgung verwendet. Das gilt auch für Forderungen von Ämter, Institutionen und Behörden.

Kommentar von A771c1885496c251388a1b89bbe694edsmallkoira1975 am 10. Dezember 2007 21:07

...da war meine Lösung aber netter, fürchte aber Du hast recht...


koira1975
beantwortet von koira1975 am 10. Dezember 2007 20:32
1x
Thumb_up

Ich tippe, dass es bedeutet, dass Du schreiben sollt, wofür der Gewinn verwendet werden soll, damit der Moderator darauf eingehen kann (wenn es zB besonders außergewöhnlich ist).


anonym
beantwortet von Rolfe am 10. Dezember 2007 21:39
1x
Thumb_up

Nein, das hat mit Gläubigern, die einen vollstreckbaren Titel haben, nichts zu tun. Vielmehr handelt es sich bei der Abtretung von Forderungen um eine freiwillige Handlung, die z.B. bei Krediten eine Rolle spielen. Dort werden häufig die pfändbaren Bezüge/Gehaltsbestandteile für den Fall an die Bank abgetreten, dass der Schuldner die Raten nicht (mehr) zahlen kann. Die Abtretungserklärung wird in solchen Fällen von der Bank an den Arbeitgeber übergeben - und der zahlt die pfändbaren Bestandteile des Gehalts an die Bank; das Ganze geschieht ohne Gerichtsurteil, ohne Vollstreckungsbescheid und ohne Gerichtsvollzieher. So wie man Gehaltsbestandteile abtreten kann, kann man auch künftige Gewinne abtreten - mit der Folge, dass die Fa. von J. Pilawa den Gewinn dann an z.B. die abtretungsvorlegende Bank überweist; max. aber in Höhe der Schulden plus aufgelaufener Zinsen.




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.