Was bedeutet "effektiver Jahreszins" zB beim Autokauf? Warum steht das Substantiv immer mit dem Adjektiv zusammen? Hat "effektiv" eine sachliche Bedeutung?

Der effektive Jahreszins beziffert die jährlichen und auf die nominale Kredithöhe bezogenen Kosten von Krediten. Er wird in Prozent angegeben und müsste folglich eher effektiver Jahreszinssatz lauten, aber die Bezeichnung hat sich so eingebürgert. Bei Krediten, deren Zinssatz oder/und andere preisbestimmende Faktoren sich während der Laufzeit ändern (können), wird er als anfänglicher effektiver Jahreszins bezeichnet.
Der Effektivzinssatz wird im Wesentlichen vom Nominalzinssatz, dem Auszahlungskurs (Disagio), der Tilgung und der Zinsfestschreibungsdauer bestimmt. --------------. siehe Wikipedia

Bei einem Kredit ist die Verzinsung der Preis, den man für das geliehene Geld zahlt. Dieser heisst dann "Nominalzins". Da aber oft dazu noch weitere Kosten hinzu kommen (z.B. Bearbeitungsgebühren, Provisionen, zwangsweise Restschuldversicherung...), was man also auch mit bezahlen muss, obwohl davon zuerst nichts hat, hat der Gesetzgeber beschlossen, dass alle diese versteckten Kosten mit in die Beispielsrechnung einfließen müssen, also wird der Zinssatz neu berechnet. Auf das Jahr bezogen heisst er dann "effektiver Jareszins".
@Indy72, selbst wenn Bearbeitungsgebühren, Provisionen und Restschuldversicherung gleich Null wären, gäbe es noch einen Unterschied zwischen Nominal- und Effektivzinssatz aufgrund der Unterschiede, die ich bei @HerrLich erklärt habe.
Also, wir kommen gemeinsam den Bestimmungsfaktoren des Effektivzinssatzes immer näher. Deine Komponenten kommen auch noch hinzu!
Nur mit Deiner Erklärung des Nominalzinssatzes bin ich nicht zufrieden, weil der genannte Zinssatz von 6 % - sagen wir bei der Formulierung - "nur 6 % p.a. Zinsen zuzüglich 2 % Bearbeitungsgebühren" - nur den Nominalzinssatz wiedergibt und genau nicht die Bearbeitungsgebühren etc. einschließt, wie es der Effektivzins tun will.
als Ergänzung meiner Vorredner: Der effektive Jahreszins soll der Vergleichbarkeit von Kreditangeboten mit unterschiedlichen Parametern (Bearbeitungsentgelt, Fälligkeit der Zinsen, Tilgungsverrechnung,...) dienen. Im Prinzip sollte es so sein, dass der Kredit der Günstigste ist, der den geringsten Effektivzinssatz aufweist. Allerdings fließen dann doch wieder nicht alle preisbestimmenden Komponenten in die Effektivzinsberechnung (nach PangV, Preisangabenverordnung) ein. Ein beliebtes Spielfeld sind z.B. Restschuldversicherungen u.ä., die für die Bank Ertragsbestandteil sind, aber nicht in den Effektivzins eingehen.
Zu den Bestimmungsgrößen kommen noch: Zahlungsrhythmus (monatlich, quartalsweise, halbjährlich, jährlich), Zahlungsanfall (vorschüssig oder nachschüssig - zu Anfang oder Ende der jeweiligen Zahlungsperiode), Tilgungsverrechnung (monatlich usw.), Tagesmethode (tatsächliche Tage/Monat, 30 Tage/Monat o.ä., jeweils in einem 360-, 365- o. 366-Tagejahr als Nenner), etc.
Die gesamten Verästelungen machen die Zinsberechnung so kompliziert, daß der deutsche Gesetzgeber versucht hat, die einzig richtige Ermittlungsmethode in der Preisangabenverordnung (PAngVO) mit der Zinsstaffelmethode festzuschreiben. Andere Gelehrte sagen, dass die finanmathematische Methode richtiger wäre. Es kommt daher zu Abweichungen zwischen beiden Methoden bei der Ermittlung des effektiven Jahreszinssatzes.
@LittleArrow: Super erklärt. DH