Was bedeutet DIN 5008?

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Die DIN-Norm DIN 5008 legt Schreib- und Gestaltungsregeln für die Textverarbeitung fest. Sie gehört zu den grundlegenden Normen für Arbeiten im Büro- und Verwaltungsbereich. Auf die Erstausgabe der DIN 5008 vom April 1949 folgten Aktualisierungen in den Jahren 1951, 1963, 1975, 1986, 1996 und 2001.[1] Die aktuelle Version stammt vom Mai 2005.[2] Die Festlegungen und Empfehlungen für die PC-Textverarbeitung und das Maschinenschreiben legen Satzzeichen, Schriftzeichen für Wörter, Rechenzeichen, Formeln, Zahlengliederungen, Tabellen sowie die Gliederung von Texten fest, um eine Anleitung zu geben, Schriftstücke zweckmäßig und übersichtlich zu gestalten. Bis 1996 wurden bei der Festlegung der DIN 5008 ausnahmslos Schreibmaschinen berücksichtigt, seit der Neufassung von 1996 wurden insbesondere auch PC-Textverarbeitungsprogramme bei der Festlegung der Norm beachtet. Dies gilt um so mehr noch für die Neufassungen in den Jahren 2001 und 2005.

DIN 5008

DIN

 

5008BereichBüro und VerwaltungTitelSchreib- und Gestaltungsregeln für die TextverarbeitungLetzte Ausgabe2011-04ISON/A

Die Norm DIN 5008 legt Schreib- und Gestaltungsregeln für die Textverarbeitung fest. Sie gehört zu den grundlegenden Normen für Arbeiten im Büro- und Verwaltungsbereich. Die Norm wird heute vom nationalen Gremium Normenausschuss Informationstechnik und Anwendungen – Fachbereich Bürotechnik, Bankwesen und elektronisches Geschäftswesen (NA 043-03) erarbeitet und erlassen.[1]

Die Festlegungen und Empfehlungen für die Textverarbeitung und das Maschinenschreiben legen den typografisch korrekten Gebrauch von Satzzeichen, Schriftzeichen für Wörter, Rechenzeichen, Formeln und Zahlengliederungen sowie den Aufbau von Tabellen und die Gliederung von Texten fest, um eine Anleitung zu geben, Schriftstücke zweckmäßig und übersichtlich zu gestalten.

Bis 1996 berücksichtigte die DIN 5008 ausnahmslos das Schreiben mit der Schreibmaschine; seit der Neufassung von 1996 sind auch die Gestaltungsmöglichkeiten mit PC-Textverarbeitungsprogrammen Gegenstand der Norm.

Inhaltsverzeichnis

 

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1

Entstehung und Entwicklung der DIN 5008

1.1

Änderungen 2001

1.2

Änderungen 2011

2

Beispiele für Regelungen

2.1

Abkürzungen (Abschnitt 4.5)

2.2

Schriftzeichen für Wörter und Rechenzeichen (Abschnitte 7 und 8)

2.3

Hervorhebungen (Abschnitt 11)

2.4

Briefvordrucke und Briefvorlagen (Abschnitt 16)

2.5

Briefgestaltung (Abschnitt 17)

3

Siehe auch

4

Literatur

5

Weblinks

6

Einzelnachweise

Entstehung und Entwicklung der DIN 5008

1928 brachte das Reichskuratorium für Wirtschaftlichkeit (RKW) die von der Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung (AWV) erarbeiteten „Richtlinien für die Behandlung von Geschäftspost“ heraus, denen 1930 das AWV-Merkblatt 1 „Der Geschäftsbrief“ und das AWV-Merkblatt 2 „Regeln für Maschinenschreiben“ folgten. Merkblatt 2 erschien bis 1945 in 17 Auflagen. Im April 1949 übernahm der Fachnormenausschuss Bürowesen im Deutschen Normenausschuss (heute Deutsches Institut für Normung) die AWV-Regeln als DIN 5008.[2]

Auf die Erstausgabe der DIN 5008 vom April 1949 folgten Aktualisierungen im Juni 1951, November 1963, November 1975, November 1986, Mai 1996, November 2001, Mai 2005 und die aktuelle Version vom April 2011, die auf 70 Seiten Umfang angewachsen ist. In diese Ausgabe ist der Inhalt der zurückgezogenen DIN 676 integriert. Zwei Monate später erschien als „Beiblatt 1“ mit vier Seiten Umfang ein Stichwortverzeichnis zur Norm.[3][4][5]

Die Festlegungen und Empfehlungen für die PC-Textverarbeitung und das Maschinenschreiben legen Satzzeichen, Schriftzeichen für Wörter, Rechenzeichen, Formeln, Zahlengliederungen, Tabellen sowie die Gliederung von Texten fest, um eine Anleitung zu geben, Schriftstücke zweckmäßig und übersichtlich zu gestalten.

Berücksichtigte die Norm zunächst ausnahmslos Schreibmaschinen, werden seit der Neufassung vom Mai 1996 auch PC-Textverarbeitungsprogramme beachtet.

Änderungen 2001

Eine der Änderungen war, dass bei einer Auslandspostanschrift das Bestimmungsland in Großbuchstaben und deutscher Sprache unter Postleitzahl und Bestimmungsort geschrieben werden soll.[4] Vorher sollte der Landescodevor die Postleitzahl gesetzt werden, sofern dies zwischen Deutscher Bundespost bzw. Deutscher Post AG und der Postbehörde des Empfängerlandes vereinbart war.

Änderungen 2011

In dieser Ausgabe ist die überarbeitete DIN 676:1995 als Abschnitt 16 eingearbeitet; Endlosformate und Kurzleitwörter in der Bezugszeichenzeile aus DIN 676 wurden nicht mehr berücksichtigt. Ergänzend dazu wurde der Abschnitt 17 „Beschriftung von Briefblättern“ angepasst. Weiterhin hinzugekommen sind Abschnitt 13 „Diagramme und Abbildungen“ und Abschnitt 15 „Längere Texte“. Die Gliederung wurde aktualisiert, die aktuellen amtlichen Rechtschreibregeln wurden eingearbeitet und die Anwendungsbeispiele im Anhang überarbeitet. Anhang G „Erläuterungen“ ist gestrichen; die Erläuterungen sind als Anmerkungen im jeweiligen Abschnitt enthalten.

Des Weiteren kann die Höhe des Anschriftfeldes von 40 auf 45 mm vergrößert und die Postanschrift des Absenders (sogenannte Rücksendeangabe) in kleiner Schrift (8 Punkt) in die Zusatz- und Vermerkzone (siehe dazu weiter unten) einbezogen werden. Ferner wurden Normbezeichnungen für die vorher in DIN 676 definierten Vorlagen eingeführt.

Die letzten 25 Seiten der Norm mit den Anhängen A bis F stellen nur informativen, keinen normativen Inhalt dar.

Beispiele für Regelungen

Optischer Eindruck eines DIN-gemäßen Formbriefes

Vermaßung des Geschäfts­briefes Form A

Vermaßung des Geschäfts­briefes Form B

DIN 5008 regelt unter anderem Folgendes:

Abkürzungen (Abschnitt 4.5)

In Abkürzungen aus mehreren Buchstaben, die jeweils einen Punkt haben und für ein Wort stehen, ist zwischen den abgekürzten Wörtern jeweils ein Leerzeichen zu setzen: a. a. O., d. h., v. l. n. r., z. B. usw.[6] Um einen unerwünschten Zeilenumbruch innerhalb der Abkürzung zu vermeiden, sollte ein geschütztes Leerzeichen verwendet werden.

Schriftzeichen für Wörter und Rechenzeichen (Abschnitte 7 und 8)

Nach Abschnitt 7 sind Schriftzeichen für Wörter sowie Rechenzeichen (Abschnitt 8) grundsätzlich wie ausgeschriebene Wörter mit Leerzeichen davor und danach zu schreiben. Vor und nach einem Schrägstrich wird hingegen kein Leerzeichen geschrieben. Zum Et-Zeichen & heißt es ergänzend, dass es nur bei Firmennamen verwendet werden darf.

Hervorhebungen (Abschnitt 11)

Die Norm nennt beispielhaft folgende Arten der Hervorhebung: Einrücken, Unterstreichen, Zentrieren, Anführungszeichen, Wechsel der Schriftart, Wechsel der Schriftgröße, Fettschrift, Kursivschrift,Großbuchstaben und Farben. Unterstreichungen sollen – außer bei der automatisch vorgenommenen Andeutung von Hyperlinks – zugunsten eines geänderten Schriftschnitts vermieden werden, weilUnterlängen (wie bei g und p) nicht gestreift oder geschnitten werden sollten.

Briefvordrucke und Briefvorlagen (Abschnitt 16)

Die Regeln für den Briefvordruck bzw. die Briefvorlage sind auf das Papierformat A4 (210 × 297 mm) abgestimmt. Unterschieden werden die Form A mit hochgestelltem Anschriftfeld (32 mm unter der oberen Blattkante) und Form B mit tiefgestelltem Anschriftfeld (50 mm unter der oberen Blattkante). Über diese grundsätzlichen Angaben hinaus nennt und zeigt die Norm Größe und Positionen für Vordruckteile wie Briefkopf, Anschriftfeld, Faltmarken usw.

Briefgestaltung (Abschnitt 17)
    Zeilen beginnen an der  Fluchtlinie, 2,5 cm vom linken Blattrand entfernt. Die einzelnen  Absätze des Briefes werden jeweils durch eine Leerzeile voneinander getrennt.Der klein gedruckte  Absender über dem Anschriftenfeld („Rücksendeangabe“) enthält die Adresse gegebenenfalls in verkürzter Form. Bei normgerechter Platzierung und entsprechender Faltung des Briefblattes passt auch diese Zeile in das Fenster einer Fensterbriefhülle.Das EDV-gerechte  Anschriftenfeld ist 9-zeilig nach internationaler Normung aufgebaut: 3 Zeilen für die  Zusatz- und Vermerkzone (ZVZ), 6 Zeilen für die  Anschriftzone (AZ). Die obere Zeile bzw. Zeile 3 (in der Vermerkzone wird von unten nach oben gezählt) steht bei einem Briefkopf nach Form A ca. 3,4 cm unterhalb des oberen Blattrandes. Leerzeilen innerhalb der Anschrift sind nicht vorgesehen. Alle Zusätze stehen unmittelbar über der Empfängeradresse, die grundsätzlich in der 4. Zeile beginnt. Bei  Auslandsanschriften werden Bestimmungsort und -land inGROSSBUCHSTABEN geschrieben, wobei der Ort in der Sprache des Bestimmungslandes angegeben sein sollte (also BRUXELLES statt Brüssel, FIRENZE statt Florenz), das Bestimmungsland hingegen in deutscher Sprache. Soll zusätzlich zum Bestimmungsort ein  Ortsteil angegeben werden, wird dieser über der Straße eingeschoben (siehe auch Infobroschüre der Post vom 1. Juli 2006).3. ZVZ – z. B. elektronische Freimachungsvermerke2. ZVZ – z. B. Vorausverfügung  Nicht nachsenden!1. ZVZ – z. B.  Einschreiben / Recommandé1. AZ – Firma (= Name des Unternehmens)2. AZ – Anrede, ggf. Berufs- oder Amtsbezeichnungen3. AZ – ggf. akademische Grade (z. B. Dr., Dipl.-Ing., Dipl.-Hdl.), Name4. AZ – Straße/Hausnummer (ggf. // App.-Nr.) oder Postfach5. AZ – Postleitzahl und Bestimmungsort6. AZ – (LAND)Die  Bezugszeichenzeile enthält die Bezugszeichen des Absenders, also Angaben zum bisherigen Schriftverkehr, die Durchwahlnummer, den Namen der Sachbearbeiterin oder des Sachbearbeiters, das Datum und gegebenenfalls Diktatzeichen (z. B. fan8-cc). Das Datum wird numerisch 2006-06-07 (JJJJ-MM-TT) oder alphanumerisch 7. Juni 2006 geschrieben (Datumsformat nach ISO 8601). Die Angaben werden unter die vorgedruckten Leitwörter geschrieben. – Alternativ zur Bezugszeichenzeile steht vielfach rechts neben dem Anschriftfeld ein  Informationsblock.In einer  Kommunikationszeile rechts neben der letzten Zeile des Anschriftfelds können z. B. Telefonnummer und/oder Faxnummer stehen. Die E-Mail-Adressierung, die Bankverbindung(en) mit Bankleitzahl und IBAN und weitere wichtige Geschäftsangaben – wie Handelsregistereintragung und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – werden normalerweise in der Fußzeile des Schreibens angegeben.Der  Betreff in Form einer stichwortartigen Inhaltsangabe beginnt an der Fluchtlinie, wird nicht unterstrichen und endet ohne Punkt. Er kann durch Fettschrift und/oder Farbe hervorgehoben werden. Das Wort  Betreffselbst wird nicht mehr geschrieben. Unter dem Betreff bleiben zwei Zeilen frei.Die  Anrede ist mit einer Leerzeile vom folgenden Text abzusetzen.Der Text wird mit Zeilenabstand 1 (einzeilig) geschrieben und durch Leerzeilen gegliedert.Der  Gruß beginnt an der Fluchtlinie und wird durch eine Leerzeile vom Text abgetrennt.Nach der Grußformel folgt mit einer Leerzeile Abstand die Bezeichnung des Unternehmens bzw. der Behörde.Der Abstand für die maschinenschriftliche Unterzeichnerangabe(n) richtet sich in der Praxis nach der Notwendigkeit. Die Muster der DIN 5008 zeigen einen Abstand von drei Leerzeilen. Anlagen- und Verteilvermerk werden durch eine Leerzeile abgetrennt unter den Unterzeichnernamen oder mit einer Leerzeile Abstand vom Text rechts (bei 125 mm von der linken Blattkante) neben den Grußteil geschrieben.

Die DIN-Norm DIN 5008 legt Schreib- und Gestaltungsregeln für die Textverarbeitung fest. Sie gehört zu den grundlegenden Normen für Arbeiten im Büro- und Verwaltungsbereich. Regelt Formatierungen, Einheitsregelungen, wie ein Geschäftsbrief auszusehen hat, etc...

aus: http://de.wikipedia.org/wiki/DIN_5008