italianaaa am 26.10.2009 um 20:00 Uhr
Die Zulassung ist bereits vor Vollendung des 15. Lebensjahres möglich
Du darfst irgend etwas machen, schon bevor Du 15 Jahre alt geworden bist.
Andersrum gesagt: worum es auch geht, Du mußt hier nicht warten, bis Du (oder die fragliche Person) 15 geworden bist. Die Anmeldung (Zulassung) kann schon vorher erfolgen.

Das du schon mit 14 oder jünger bei etwas mitmachen darfst.
Dass man es bevor man 15 wird schon zulassen darf, was auch immer.
Daß die Zulassung schon vor dem 15. Geburtstag erfolgen kann. Welche auch immer...
Schnitzelfan666 am 26. Oktober 2009 20:02 ne. man vollendet das 15te lebensjahr erst am 16ten geburtstag!
15tes LJ ist zwischen dem 14. u, 15. gebt. welches wäre denn das sonst das erste
Du vollendest Dein 15. LJ mit dem 15. Geburtstag.
nein. Wenn Du 14 bist, bist Du im 15. Lebensjahr, welches mit dem 15. Geburtstag vollendet ist. Dann startet das 16. Lebensjahr.

dass man vor dem 16. geburtstag das gefährt zulassen kann!
Schnitzelfan666 am 26. Oktober 2009 20:03 oder dass man bei einer aufnahmeprüfung noch kurz vor dem 16ten geburtstag mitmachen kann!
15.
die zulassung ist an dem tag wo du 15 wirst möglich

Gemeint ist bestimmt die Mofa-Prüfung. Kannst Du schon vorher machen
italianaaa am 26. Oktober 2009 20:02 neee aufnahmeprüfung ( vorbereitungslehrgang gesang )