Was muss ein Schuldner in dieser Wohlverhaltensperiode tun, muss er da versuchen, Geld zu verdienen, um zumindest einen Teil der offenen Forderungen zu begleichen?
Es muss folgendes tun: alle Einkünfte offen legen , den pfändbaren Teil des Einkommens an den Treuhänder abführen, Zahlungen ausschließlich an den Treuhänder leisten, d.h. keinen Gläubiger bevorzugen, dem Treuhänder und dem Gericht Mitteilung über jeden Arbeitsplatz- oder Wohnungswechsel machen, im Falle von Arbeitslosigkeit sich um Arbeit bemühen und jede zumutbaren Arbeit annehmen, ererbtes Vermögen zur Hälfte an den Treuhänder abführen.
Verletzt der Schuldner eine der aufgeführten Pflichten, kann das Gericht auf Antrag eines Gläubigers, die Restschuldbefreiung verweigern. Weiterhin kann die Restschuldbefreiung versagt werden, wenn in dieser Zeit eine rechtskräftige Verurteilung wegen einer Insolvenzstraftat erfolgt.

Hier noch eine Ergänzung zu den guten Ausführungen von susanne4321:
Während der Wohlverhaltensperiode darf keinerlei Kredit aufgenommen werden, auch kein sogenannter "Dispo", der Schuldner darf keine Kreditkarte benutzen und es darf auch keine Ratenzahlung in Anspruch genommen werden - sonst wars das mit der Restschuldbefreiung für die nächsten zehn Jahre.
Das ist komplett dummes Zeug.
demosthenes am 16. Januar 2008 16:50 @mitra54:
Das ist zwar ein schöner Spruch, mir ist aber unklar, wie Du darauf kommst.
Vielleicht noch als Anmerkung wissenswert: die Wohlverhaltensperiode dauert soweit mir bekannt sechs Jahre bei einer Privaten Insolvenz. Ausserdem muss man ab dem 2. Jahr einen jährlichen Betrag an den/die Treuhänderin bezahlen. Das deckt die Kontoführung und Betreuung. Es kostet, wenn man kein Einkommen hat - z.B. weil man ein Kleinkind betreut - 100€ plus Zinsen also circa 120,-€ jährlich.
Das ist ja wohl eine 1A Zusammenfassung. Bravo!
Top und DH