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Was bedeutet die sog. Wohlverhaltensperiode beim priv. Insolvenzverfahren?

gefragt von derek am 19.10.2007 um 9:29 Uhr

Was muss ein Schuldner in dieser Wohlverhaltensperiode tun, muss er da versuchen, Geld zu verdienen, um zumindest einen Teil der offenen Forderungen zu begleichen?

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Recht x 35.047 Geld x 22.457 Insolvenzverfahren x 42 Schuldnerberatung x 39 Wohlverhaltensperiode x 5

anonym
beantwortet von susanne4321 am 19. Oktober 2007 09:32
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Es muss folgendes tun: alle Einkünfte offen legen , den pfändbaren Teil des Einkommens an den Treuhänder abführen, Zahlungen ausschließlich an den Treuhänder leisten, d.h. keinen Gläubiger bevorzugen, dem Treuhänder und dem Gericht Mitteilung über jeden Arbeitsplatz- oder Wohnungswechsel machen, im Falle von Arbeitslosigkeit sich um Arbeit bemühen und jede zumutbaren Arbeit annehmen, ererbtes Vermögen zur Hälfte an den Treuhänder abführen.

Verletzt der Schuldner eine der aufgeführten Pflichten, kann das Gericht auf Antrag eines Gläubigers, die Restschuldbefreiung verweigern. Weiterhin kann die Restschuldbefreiung versagt werden, wenn in dieser Zeit eine rechtskräftige Verurteilung wegen einer Insolvenzstraftat erfolgt.

Kommentar von Simple_avatar6smallcasualuser am 19. Oktober 2007 09:35

Das ist ja wohl eine 1A Zusammenfassung. Bravo!

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 19. Oktober 2007 09:38

Top und DH


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 19. Oktober 2007 20:51
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Hier noch eine Ergänzung zu den guten Ausführungen von susanne4321:

Während der Wohlverhaltensperiode darf keinerlei Kredit aufgenommen werden, auch kein sogenannter "Dispo", der Schuldner darf keine Kreditkarte benutzen und es darf auch keine Ratenzahlung in Anspruch genommen werden - sonst wars das mit der Restschuldbefreiung für die nächsten zehn Jahre.

Kommentar von Simple_avatar7smallmitra54 am 15. Januar 2008 15:52

Das ist komplett dummes Zeug.

Kommentar von 5f6812a7b0109fb9a1df11c834332c2csmalldemosthenes am 16. Januar 2008 16:50

@mitra54:

Das ist zwar ein schöner Spruch, mir ist aber unklar, wie Du darauf kommst.


anonym
beantwortet von Noddy am 19. Oktober 2007 09:53
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Vielleicht noch als Anmerkung wissenswert: die Wohlverhaltensperiode dauert soweit mir bekannt sechs Jahre bei einer Privaten Insolvenz. Ausserdem muss man ab dem 2. Jahr einen jährlichen Betrag an den/die Treuhänderin bezahlen. Das deckt die Kontoführung und Betreuung. Es kostet, wenn man kein Einkommen hat - z.B. weil man ein Kleinkind betreut - 100€ plus Zinsen also circa 120,-€ jährlich.


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