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Der Staat hat in den vergangenen beiden Jahren mehrfach in das Geschäftsmodell der Lebensversicherer eingegriffen. Der gravierendste Einschnitt war die Kappung des Steuerprivilegs für Kapital-Policen. Seit 2005 verkauft sich der einstige Kassenschlager der Branche daher bedeutend schlechter. Nun legt der Finanzminister mit der Senkung des Garantiezinses von 2,75 auf 2,25 Prozent noch einen Nachteil obendrauf. Die Regelung gilt für Policen, die ab 2007 abgeschlossen werden.












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das war ich
ich habe gehört, dass nur ein Teil der Einzahlungen (Gebühren abzüglich - wenn ja, wie hoch dürfen die sein?) dem Garantiezins unterliegen? Was heißt dass dann konkret im Gesamtergebnis?
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