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Was bedeutet das, wenn eine EU-Richtlinie erst in nationales Recht umgesetzt werden muss?

gefragt von HannipueppHannipuepp am 03.11.2009 um 21:05 Uhr

Es ist also keine Verordnung, die sofort gilt.

Aber was ist es dann? Irgendwie verstehe ich das nicht so richtig.

Kann mir da jemand weiterhelfen?

danke!

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anonym
beantwortet von Helpless am 3. November 2009 21:10
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Hilfreichste Antwort

Der jeweilige EU-Staat muss den Inhalt der EU-Richtlinie sinngemäß z.B. in ein nationales Gesetz übernehmen. Erst wenn dieses Gesetz im jeweiligen EU-Staat in Kraft tritt, gilt dort inhaltlich das, was in der EU-Richtlinie steht.

Kommentar von 73f9a07c5c076cff3ef98e296a9e7d1bsmallHannipuepp am 3. November 2009 21:15

Warum macht man so etwas? Eine Verordnung wäre doch viel "leichter"?

Kommentar von Helpless am 3. November 2009 21:45

@ Hannipuepp: EG-Verordnungen dürfen nach dem EG-Vertrag nur unter bestimmten Voraussetzungen erlassen werden. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, bleiben "nur" die EU-Richtlinien.

Kommentar von 73f9a07c5c076cff3ef98e296a9e7d1bsmallHannipuepp am 3. November 2009 21:50

Aha, vielen Dank! Ändert sich da nun etwas dran am neuen Vertrag?


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anonym
beantwortet von zuchinitee am 3. November 2009 21:07
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Das ist ein Trick, wenn Politiker ein Gesetz machen möchten, daß unbeliebt beim Volk ist, verordnet es die EU. Und dann "muß" es der Bundestag umsetzen.

Kommentar von 73f9a07c5c076cff3ef98e296a9e7d1bsmallHannipuepp am 3. November 2009 21:08

Und wie kann er das? Das ist ja echt frech!

Wre es nicht "einfacher", die EU würde eine Verordnung erlassen? Was ist denn da der Unterschied?


KRU3M3L
beantwortet von KRU3M3L am 3. November 2009 21:07
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Das alle Mitgliedsstaaten wie Deutschland eine EU norm erst in das nationale Gesetzbuch integrieren muss damit es offiziell eine Eu-Norm wird.

Kommentar von 73f9a07c5c076cff3ef98e296a9e7d1bsmallHannipuepp am 3. November 2009 21:08

Und wie geht sowas? Also erst ein gutes deutsches Gesetz draus machen? Mit allem Durchlauf, wie das ein anderer Gesetzesentwurf tut?

Kommentar von 2ae5cc0ad8bb45b4f009d0e16549b500smallKRU3M3L am 3. November 2009 21:09

Ja.

Kommentar von 73f9a07c5c076cff3ef98e296a9e7d1bsmallHannipuepp am 3. November 2009 21:10

Das heißt also, dass die EU berechtigt ist, Gesetze vorzuschlagen. Aber normalerweise können die doch abgelehnt werden . oder?


Hannipuepp
beantwortet von Hannipuepp am 3. November 2009 21:07
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Nachtrag: ich habe es hier gefunden:

http://eu-vertrag-stoppen.de/demokratie/demokratie.html

letzter Absatz, Gesetzgebung.

Sorry, ich kann es her nur als Antwort einfügen.


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