Hannipuepp am 03.11.2009 um 21:05 Uhr
Es ist also keine Verordnung, die sofort gilt.
Aber was ist es dann? Irgendwie verstehe ich das nicht so richtig.
Kann mir da jemand weiterhelfen?
danke!
Der jeweilige EU-Staat muss den Inhalt der EU-Richtlinie sinngemäß z.B. in ein nationales Gesetz übernehmen. Erst wenn dieses Gesetz im jeweiligen EU-Staat in Kraft tritt, gilt dort inhaltlich das, was in der EU-Richtlinie steht.
Das ist ein Trick, wenn Politiker ein Gesetz machen möchten, daß unbeliebt beim Volk ist, verordnet es die EU. Und dann "muß" es der Bundestag umsetzen.
Hannipuepp am 3. November 2009 21:08 Und wie kann er das? Das ist ja echt frech!
Wre es nicht "einfacher", die EU würde eine Verordnung erlassen? Was ist denn da der Unterschied?

Das alle Mitgliedsstaaten wie Deutschland eine EU norm erst in das nationale Gesetzbuch integrieren muss damit es offiziell eine Eu-Norm wird.
Hannipuepp am 3. November 2009 21:08 Und wie geht sowas? Also erst ein gutes deutsches Gesetz draus machen? Mit allem Durchlauf, wie das ein anderer Gesetzesentwurf tut?
KRU3M3L am 3. November 2009 21:09 Ja.
Hannipuepp am 3. November 2009 21:10 Das heißt also, dass die EU berechtigt ist, Gesetze vorzuschlagen. Aber normalerweise können die doch abgelehnt werden . oder?

Nachtrag: ich habe es hier gefunden:
http://eu-vertrag-stoppen.de/demokratie/demokratie.html
letzter Absatz, Gesetzgebung.
Sorry, ich kann es her nur als Antwort einfügen.
Warum macht man so etwas? Eine Verordnung wäre doch viel "leichter"?
@ Hannipuepp: EG-Verordnungen dürfen nach dem EG-Vertrag nur unter bestimmten Voraussetzungen erlassen werden. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, bleiben "nur" die EU-Richtlinien.
Aha, vielen Dank! Ändert sich da nun etwas dran am neuen Vertrag?