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Was bedeutet das kleine "e" hinter der Gewichtsangabe bei Lebensmitteln?

gefragt von paule1983 am 09.02.2007 um 15:41 Uhr


Reply


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 9. Februar 2007 18:24
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Gabs diese Frage nicht gestern schon einmal?


goodmood
beantwortet von goodmood am 9. Februar 2007 16:15
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Hallo paule1983,
was nutzen dir so viele verschiedene Antworten, wenn du den Wahrheitsgehalt von Behauptungen nicht nachprüfen kannst? ;)
Das "e" steht in der Europäischen Verpackungsordnung wirklich für "estimated", was "geschätzt, ungefähr" bedeutet.

Der Grund dafür ist auch schon mehrfach angedeutet worden: In Abfüllanlagen entstehen leichte Schwankungen in der Befüllung von Verpackungen, so dass der tatsächliche Inhalt manchmal nicht mit genau mit dem Packungsaufdruck übereinstimmt.
In der EU-Fertigpackungsrichtlinie (ein tolles Wort ;)) sind u.a. die für verschiedenen Länder tolerierten Schwankungen verzeichnet.
Nachlesen kannst du das unter:

http://www.biologie.de/biowiki/EU-Fertigpackungsrichtlinie

Viele Grüße
Uta
(goodmood)


keineahnung
beantwortet von keineahnung am 9. Februar 2007 15:55
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Definiert das Gewicht bei der Abfüllung ("Einwaage"). Das ist dann relevant, wenn ein Produkt auf dem Transportweg und oder im Regal an Feuchtigkeit verliert. Der Konsument soll sich ja beim eventuellen Nachwägen nicht betrogen fühlen ...


marxx
beantwortet von marxx am 9. Februar 2007 15:51
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beduetet Packungsinhalt


anonym
beantwortet von fussballlehrer am 9. Februar 2007 15:50
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das bedeutet das der inhalt mit einer geeichten wage gewogen wurde.





anonym
beantwortet von witch59 am 9. Februar 2007 21:46
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Hallo Paule1983, viele Antworten haben einen teilweise richtigen Kern. Allerdings ist es weder ein geschätztes Gewicht noch eine Angabe der Einwaage, sondern das Zeichen das es sich um sogenannte egalisierte Packungen handelt. Also viele Packungen mit dem gleichen Gewicht davon hergestellt werden, typisch für Supermärkte. Es stimmt das alle Abfüllprozesse schwanken und daher der Gesetzgeber erlaubt hat, das Schwankungen auftreten, aber im Durchschnitt muss mindestens das aufgedruckte Gewicht auch enthalten sein. Aber die Schwankungen sind nicht so groß das man mal nur die Hälfte oder mal das doppelte bekommt. In den Verordnungen kann man hier auch die Schwankungen nachlesen. Übrigens alle Angaben im geschäftlichen Verkehr die mit Gewicht zu tun haben (also auch die Angabe eines Produktgewichtes) sind mit geeichten Waagen zu wiegen. Hoffe die Antwort hilft dir weiter. Andreas


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