
Es gibt eine EU-Verordnung, die maximale nach unten zulässige Abweichung vom Füllgewicht einer Packung angibt.
Diese zulässige Abweichung hängt von der Packungsgröße ab.
Packungen aus Füllanlagen, die dieser Richtlinie entsprechen,
werden mit dem Schätzungszeichen gekennzeichnet, das aussieht wie ein kleines "e".
wow, tolle Antwort
Ja, gell, Felix schreibt solche Angaben wahrscheinlich beruflich ;o)
hihi
nein, hab die Frage vor ein paar Tagen schon mal beantwortet