Fristlose Kündigung
hiermit Kündigen wir den mit ihnen am 5 Juni 2008 geschlossen Arbeitsvertrag fristlos, hilfsweise fristgerecht zum 15 Juli 2009
Zur Aufrechterhaltung ungekürzter Ansprüche auf Arbeitslosengeld sind sie verpflichtet, sich unverzüglich nach Erhalt dieser Kündigung persönlich beim Arbeitsamt arbeitssuchend zu melden. Weiterhin sind sie verpflichtet, aktiv nach einer Beschäftigung zu suchen.

Du bist deinen Job los. Jetzt oder zum 15. Juli. Der 15. Juli ist genannt, falls du gegen die Kündigung angehst. So brauchen sie dir nicht erneut kündigen.

Das du morgen direkt zum Arbeitsamt musst und dich Arbeitslos melden musst

Das du zum 15.Juli gekündigt bist und dich sofort bei Amt arbeitslos melden sollst.
whopper am 21. Juni 2009 17:39 Falsch!
Roxanne77 am 21. Juni 2009 17:42 eieieieieiei
ichhalt85 am 21. Juni 2009 17:43 Wieso eieieiei? ch denk, bei solchen Fragen ist es durchaus gut, wenn man falsche Antworten als solche kennzeichnet.
Roxanne77 am 21. Juni 2009 17:49 Dann sollte man auch dazu schreiben was daran falsch ist.....sich beim amt arbeitslos zu melden wenn man seine kündigung erhalten hat,ist falsch??????????
das du deinen Job verloren hast. Sofort zum Arbeitsamt und wenn es unbegründet ist sofort Kündigungsschutzklage einreichen!
Smash am 22. Juni 2009 11:29 Wenn die Kündigung zu Unrecht ist, muss man doch nicht gleich klagen. Erst mal dann einen Widerspruch. Vielleicht ist das damit ja ok. Erst wenn man mit dem Widerspruch auf Ablehnung trifft, kann man klagen. Aber das wäre auch zu überdenken. Wenn die Kündigung begründet ist, ist eine Klage doch sinnlos. Vielleicht hat der AN etwas getan, wass die fristlose Kündigung rechtfertigt. Da kannst Du dich nicht solch einen Rat geben.

Nochmal deutlich: hilfsweise fristgerecht zum 15 Juli 2009 das bedeutet eine Kündigung zum 15.7. FALLS er Einspruch gegen die fristlose erhebt. Ansonsten kann er morgen zu hause bleiben bzw zum Arbeitsamt gehen.

Das bedeutet, dass du gefuert bist und dazu verpflichtet bst, dir eine neue Arbeit zu suchen...

Das Du keine Arbeit mehr hast. Lies alles nochmal durch: steht alles drin.

Gründe für eine fristlose Kündigung sind: Diebstahl, Verweigern der Arbeit, Vergehen gegen Stillweigen,...
Gründe für eine fristgerechte Kündigung sind: (eine fristgerechte Küngidung bedarf der vorherigen Anmahnung)
oft zu spät kommen, ärztliche Ungeignetheit, Ausbildugnsplatz wechsel wegen Interesse
Bist du zu Unrecht entlassen wurden, dann spreche mit dem Vorgesetzen des Vorgesetzen oder mit dem Gewerkschaftvertreter.
Meldete sich beim Arbeitsamt sicherheitshalber schon mal arbeitlos und Ausbildungsuchend.
das du unbedingt aktiv werden mußt, 1 Arbeitagentur aufsuchen und dich dort als arbeitssuchend melden. 2. ggfs prüfen ob die Kündigungg rechtens ist. Das kannst du leicht über die Gewerkschaft in Erfahrung bringen, welche dich auch rückwirkend für die letzten 3 monate ( falls noch kein Mitglied) rechtlich vertritt. Warte nicht, sondern handel unverzüglich. Allles gute für Dich
DAs heißt, dass du ab 15.7. keine Arbeit mehr hast und sofort zum Amt gehen muß, dich arbeitssuchend melden.
whopper am 21. Juni 2009 17:43 auch falsch, dann lieber gar nicht antworten...
ichhalt85 am 21. Juni 2009 17:45 Fristlos heißt: Du brauchst Montag gar nicht erst herkommen. Der 15.7. ist nur damit bei Einspruch nicht nochmal extra gekündigt werden muss.
jawohl Herr Allwissend

Dass du gekündigt bist und zum Arbeitsamt musst - oder was meinst du? Sollten dich die Daten verwirren, das ist so gemeint, dass du fristlos gekündigt bist. Dagegen kann man klagen. Dann ist am 15. Juli für dich Schluss, weil da die fristgerechte Kündigung greift.

am 15 juli solltest du zum Amt gehen !!
wuschel55 am 21. Juni 2009 17:38 Unverzüglich heißt sofort und nicht erst am 15. Juli!
ichhalt85 am 21. Juni 2009 17:38 Nein, morgen! Die KÜndigung ist fristlos...also ab sofort. Der 15. Juli steht da nur falls er Einspruch erhebt. Und auch sonst muss man sich SOFORT beim Amt melden wenn man von bevorstehender Arbeitslosigkeit weiß.
So ist es richtig, Daumen hoch!