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Was bedeutet das für mich?

gefragt von Mader am 21.06.2009 um 17:34 Uhr

Fristlose Kündigung

hiermit Kündigen wir den mit ihnen am 5 Juni 2008 geschlossen Arbeitsvertrag fristlos, hilfsweise fristgerecht zum 15 Juli 2009

Zur Aufrechterhaltung ungekürzter Ansprüche auf Arbeitslosengeld sind sie verpflichtet, sich unverzüglich nach Erhalt dieser Kündigung persönlich beim Arbeitsamt arbeitssuchend zu melden. Weiterhin sind sie verpflichtet, aktiv nach einer Beschäftigung zu suchen.

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Fristlose Kündigung x 105

ichhalt85
beantwortet von ichhalt85 am 21. Juni 2009 17:35
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Du bist deinen Job los. Jetzt oder zum 15. Juli. Der 15. Juli ist genannt, falls du gegen die Kündigung angehst. So brauchen sie dir nicht erneut kündigen.

Kommentar von 5421837612f4a0496387a94242b64e23smallwhopper am 21. Juni 2009 17:39

So ist es richtig, Daumen hoch!


vollimleben
beantwortet von vollimleben am 21. Juni 2009 17:36
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Das du morgen direkt zum Arbeitsamt musst und dich Arbeitslos melden musst


Roxanne77
beantwortet von Roxanne77 am 21. Juni 2009 17:35
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Das du zum 15.Juli gekündigt bist und dich sofort bei Amt arbeitslos melden sollst.

Kommentar von 5421837612f4a0496387a94242b64e23smallwhopper am 21. Juni 2009 17:39

Falsch!

Kommentar von 4f5dd93b7d3ba16d49b77b8541067227smallRoxanne77 am 21. Juni 2009 17:42

eieieieieiei

Kommentar von Cd5c903c3a9a460b8b96b566e6531798smallichhalt85 am 21. Juni 2009 17:43

Wieso eieieiei? ch denk, bei solchen Fragen ist es durchaus gut, wenn man falsche Antworten als solche kennzeichnet.

Kommentar von 4f5dd93b7d3ba16d49b77b8541067227smallRoxanne77 am 21. Juni 2009 17:49

Dann sollte man auch dazu schreiben was daran falsch ist.....sich beim amt arbeitslos zu melden wenn man seine kündigung erhalten hat,ist falsch??????????

Kommentar von Cd5c903c3a9a460b8b96b566e6531798smallichhalt85 am 21. Juni 2009 17:54

Die Kündigung ist nicht zum 15.7. sondern fristlos...das heißt sofort wirksam. Der 15.7. ist nue ein Ausweichtermin falls er gegenan geht.

Kommentar von 4f5dd93b7d3ba16d49b77b8541067227smallRoxanne77 am 21. Juni 2009 18:01

Naja,so kann man´s auch nennen...viel spaß noch..


Alice1986
beantwortet von Alice1986 am 21. Juni 2009 17:35
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das du deinen Job verloren hast. Sofort zum Arbeitsamt und wenn es unbegründet ist sofort Kündigungsschutzklage einreichen!

Kommentar von 0ac83aa6d84ea2de88d4eebf22364d12smallSmash am 22. Juni 2009 11:29

Wenn die Kündigung zu Unrecht ist, muss man doch nicht gleich klagen. Erst mal dann einen Widerspruch. Vielleicht ist das damit ja ok. Erst wenn man mit dem Widerspruch auf Ablehnung trifft, kann man klagen. Aber das wäre auch zu überdenken. Wenn die Kündigung begründet ist, ist eine Klage doch sinnlos. Vielleicht hat der AN etwas getan, wass die fristlose Kündigung rechtfertigt. Da kannst Du dich nicht solch einen Rat geben.


ichhalt85
beantwortet von ichhalt85 am 21. Juni 2009 17:40
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Nochmal deutlich: hilfsweise fristgerecht zum 15 Juli 2009 das bedeutet eine Kündigung zum 15.7. FALLS er Einspruch gegen die fristlose erhebt. Ansonsten kann er morgen zu hause bleiben bzw zum Arbeitsamt gehen.


gizmoo
beantwortet von gizmoo am 21. Juni 2009 17:36
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Das bedeutet, dass du gefuert bist und dazu verpflichtet bst, dir eine neue Arbeit zu suchen...


Poschmann
beantwortet von Poschmann am 21. Juni 2009 17:36
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Das Du keine Arbeit mehr hast. Lies alles nochmal durch: steht alles drin.


ThomasCelle
beantwortet von ThomasCelle am 21. Juni 2009 17:48
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Gründe für eine fristlose Kündigung sind: Diebstahl, Verweigern der Arbeit, Vergehen gegen Stillweigen,...

Gründe für eine fristgerechte Kündigung sind: (eine fristgerechte Küngidung bedarf der vorherigen Anmahnung)

oft zu spät kommen, ärztliche Ungeignetheit, Ausbildugnsplatz wechsel wegen Interesse

Bist du zu Unrecht entlassen wurden, dann spreche mit dem Vorgesetzen des Vorgesetzen oder mit dem Gewerkschaftvertreter.

Meldete sich beim Arbeitsamt sicherheitshalber schon mal arbeitlos und Ausbildungsuchend.


anonym
beantwortet von Kuechenmeister am 21. Juni 2009 17:39
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das du unbedingt aktiv werden mußt, 1 Arbeitagentur aufsuchen und dich dort als arbeitssuchend melden. 2. ggfs prüfen ob die Kündigungg rechtens ist. Das kannst du leicht über die Gewerkschaft in Erfahrung bringen, welche dich auch rückwirkend für die letzten 3 monate ( falls noch kein Mitglied) rechtlich vertritt. Warte nicht, sondern handel unverzüglich. Allles gute für Dich


OSQuest
beantwortet von OSQuest am 21. Juni 2009 17:36
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du kannst ab dem genannten Datum zu Hause bleiben


anonym
beantwortet von mausi4646 am 21. Juni 2009 17:36
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DAs heißt, dass du ab 15.7. keine Arbeit mehr hast und sofort zum Amt gehen muß, dich arbeitssuchend melden.

Kommentar von 5421837612f4a0496387a94242b64e23smallwhopper am 21. Juni 2009 17:43

auch falsch, dann lieber gar nicht antworten...

Kommentar von Cd5c903c3a9a460b8b96b566e6531798smallichhalt85 am 21. Juni 2009 17:45

Fristlos heißt: Du brauchst Montag gar nicht erst herkommen. Der 15.7. ist nur damit bei Einspruch nicht nochmal extra gekündigt werden muss.

Kommentar von mausi4646 am 21. Juni 2009 17:46

jawohl Herr Allwissend


teardrop1109
beantwortet von teardrop1109 am 21. Juni 2009 17:36
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Dass du gekündigt bist und zum Arbeitsamt musst - oder was meinst du? Sollten dich die Daten verwirren, das ist so gemeint, dass du fristlos gekündigt bist. Dagegen kann man klagen. Dann ist am 15. Juli für dich Schluss, weil da die fristgerechte Kündigung greift.


anonym
beantwortet von Sellerman am 21. Juni 2009 17:36
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du bist arbeitslos


romeo27
beantwortet von romeo27 am 21. Juni 2009 17:35
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am 15 juli solltest du zum Amt gehen !!

Kommentar von 45dcda7a1372d7d22767ae513f3e28b8smallwuschel55 am 21. Juni 2009 17:38

Unverzüglich heißt sofort und nicht erst am 15. Juli!

Kommentar von Cd5c903c3a9a460b8b96b566e6531798smallichhalt85 am 21. Juni 2009 17:38

Nein, morgen! Die KÜndigung ist fristlos...also ab sofort. Der 15. Juli steht da nur falls er Einspruch erhebt. Und auch sonst muss man sich SOFORT beim Amt melden wenn man von bevorstehender Arbeitslosigkeit weiß.


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