Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Neuwertversichert bedeutet im Schadensfall den Neuanschaffungspreis zu erhalten. Ansonsten bekommt man nur den Zeitwert ersetzt. D.h., ein 10 Jahre alter Schrank ist nicht mehr so viel wert. Bei Neuwertversicherung aber ebend doch.
hallo scatman,
wie es das wort schon sagt, ist der hausrat zum jeweiligen neuwert versichert. damit wird gewährleistet, dass du nach einem versicherten schaden (z.B. brand) auch tatsächlich deinen hausrat mit hilfe der entschädigungsleistung wiederbeschaffen kannst.
PatBo am 5. März 2007 15:02 wobei Brand natürlich eine heiße Kiste ist. Denn bei Brand bekommt man nur den Schaden ersetzt, welcher durch Brand entstanden ist, nicht den, der durch das Löschwasser verursacht wurde.
Delot am 5. März 2007 15:14 Je nach Versicherungsabschluß. LG Detlef
da muß ich leider widersprechen. gemäß § 83 VVG muß der Versicherer auch den Folgeschaden, der durch das brandereignis entstanden ist, ersetzen.
Noch eins musst du beachten: Die Versicherungen unterstellen eine Mindestversicherungssumme die auf die Quadratmeter deiner Wohnung abhebt. Früher war das mal 1000 DM pro m2. Wenn du einen Schaden hast und die Sache kommt zur Prüfung, ist sehr leicht festzustellen, ob du unterversichert bist. Dann kriegst du, unabhängig ob neuwert-oder zeitwertversichert nicht den Schaden ersetzt, den du erwartet hast.Bsp: 100 m2 Wohnung verlangt 100.000 DM (früher) Versicherungssumme.Schliesst du nur 50.000 ab um die Prämie klein zu halten, bist du 50% unterversichert und diesen Abzug kriegst du auch bei der Ersatzleistung.
Kabark am 6. März 2007 07:32 Sehr richtig.