Was bedeutet bei Briefen i.V. und i.A.?

8 Antworten

ich stimme Justin völlig zu! Jeder, der faktisch keine Vollmacht hat, unterschreibt mit i.A (im Auftrag). Hat jemand eine Vollmacht (z.B. zum Abschluss bestimmter Geschäfte) kann er i.V (in Vertretung) unterschreiben. Grundsätzlich gilt bei Briefverkehr mit einem offiziellen Briefkopf die sog. Anscheinsvollmacht, also dass derjenige der Unterschrieben hat auch tatsächlich dazu bevollmächtigt war. Geht es um existenzielle Geschäfte, würde ich immer in den Handelsregisterauszug der Gesellschaft schauen. Denn hier steht offiziell, welche Geschäftsführer und welche Prokuristen und wie (Einzelbevollmächtigung oder zusammen vertretungsberchtigt) die firma vertretn dürfen. So wird eine Bank niemals zulassen, dass ein i.A. oder ein i.V. mal eben ein Firmenkonto eröffnen darf. Hier wird immer auf das Handelsregister abgestellt!

Habe 20 Jahre als Sekretärin im Vorzimmer einer Behörde gearbeitet. Im Auftrag und In Vertretung ist schon richtig. Logischerweise hat der Vertreter des z.B. Direktors, wenn er i.V. unterschreibt, auch die Vollmacht. Kann ja sein, dass annodazumal i.V. korrekt in Vollmacht übersetzt wurde. Während meiner Berufstätigkeit war jedoch immer "in Vertretung" gebräuchlich. In bestimmten Schriftstücken habe ich i.V. sogar "in Vertretung" ausgeschrieben!

i.V. heißt "in Vollmacht"

Die beiden Abkürzungen "i.A." und "i.V." treten in Verbindung mit einer Unterschrift auf und bedeuten "im Auftrag" und "in Vollmacht". Fälschlicherweise wird häufig angenommen, dass "i.V." in Vertretung“ bedeute und dem "i.A." gleichzusetzen sei. Siehe hier http://www.vnr.de/vnr/werbungkommunikation/korrespondenz/praxistipp_07493.html

Stimmt natürlich, war ein Schreibfehler von mir.

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@Edgar Niklaus - Daß i.V. "in Vollmacht" heißen soll, wage ich trotz deiner Quelle zu bezweifeln. Ich habe es in der Handelsschule noch als "in Vertretung" gelernt und offenbar gibt es zwischenzeitlich Verwirrung, was das Kürzel anbelangt. Man durchsuche hierzu einschlägige Foren. In einem Urteil des Amtsgerichtes Hamburg z.B. ist nach wie vor von "i.V.= in Vertretung" die Rede.

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@holodeck

Sehe ich auch so. Auf Behörden gilt i.V. auch in Vertretung (der Vorstehervertreter unterschreibt in Vertretung des Vorstehers = Dienstoberster eines Finanzamtes)

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Lieber Edgar Niklaus fast falsch. Es bedeuten in Vollmacht, sowie in Vertretung

I.v. bedeutet Irrtum vorbehalten

UM DEM GANZEN HICK - HACK EIN SCHÖNES ENDE ZU BEREITEN EMPFEHLE ICH FOLGENDE SEITE AUFZURUFEN: DA SIND ALLE KÜRZEL DRIN:

mfG d.U. c/o america

http://www.code-knacker.de/handelsueblich.htm

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i.V. in Vollmacht (Zusatz vor Namen von Handlungsbevollmächtigten); in Vertretung (Zusatz vor Namen von Beschäftigten im öffentlichen Dienst)

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Wer I.V. (In Vertretung) unterschreibt, sollte Handlungsvollmacht haben. Kann man sich nachweisen lassen, z.B. bei Kündigung. Im Auftrag schreibt eigentlich jeder Sachbearbeiter oder der den Sachverhalt kennt.

falsch

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@Niklaus

ich lese immer nur "falsch" - eine "richtige" Antwort wäre dann hilfreicher!

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@Henri

Lieber Henri schaue auf meinen Hinweis und Du siehst, dass falsch nur halb richtig ist

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Es heißt in Vollmacht ( i. V. )

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i.V. ist schon in Vertretung - aber im Kaufmännischen vertreten darf nur, die die Vollmacht hat. Jeder andere handelt im Auftrag - i.A.

einfach und korrekt erklärt!!!

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