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Was bedeutet bei Briefen i.V. und i.A.?

gefragt von freebeuter8 am 04.10.2007 um 10:58 Uhr

Reply


america
beantwortet von america am 4. Oktober 2007 11:00
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i.V. in Vertretung

i.A. im Auftrag

Kommentar von B0062c7fab7bf0da32f420f3b225d453smallEdgar Niklaus am 4. Oktober 2007 11:18

falsch

Kommentar von F938c93da3eeabf30a6679828dede59csmallamerica am 4. Oktober 2007 13:25

VETO Lieber Edgar Niklaus. FALSCH ist falsch, denn in Vertrtung beinnhaltet zwangsläufig auch die Vollmacht.

Kommentar von F938c93da3eeabf30a6679828dede59csmallamerica am 4. Oktober 2007 13:36

UM DEM GANZEN HICK - HACK EIN SCHÖNES ENDE ZU BEREITEN EMPFEHLE ICH FOLGENDE SEITE AUFZURUFEN: DA SIND ALLE KÜRZEL DRIN:

mfG d.U. c/o america

http://www.code-knacker.de/handelsueblich.htm


nicht die  schon wieder ;-)
beantwortet von nicht die schon wieder ;-) am 4. Oktober 2007 10:59
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in Vertretung

im Auftrag

Kommentar von B0062c7fab7bf0da32f420f3b225d453smallEdgar Niklaus am 4. Oktober 2007 11:18

falsch

Kommentar von Simple_avatar4small nicht die schon wieder ;-) am 4. Oktober 2007 11:22

wieder was gelernt ;-) Wie gut, dass ich keine Briefe schreiben muss bzw meine selbst unterschreibe.


anonym
beantwortet von brough1 am 4. Oktober 2007 10:59
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i.A. = im Auftrag


Edgar Niklaus
beantwortet von Edgar Niklaus am 4. Oktober 2007 11:18
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i.V. heißt "in Vollmacht"

Die beiden Abkürzungen "i.A." und "i.V." treten in Verbindung mit einer Unterschrift auf und bedeuten "im Auftrag" und "in Vollmacht". Fälschlicherweise wird häufig angenommen, dass "i.V." in Vertretung“ bedeute und dem "i.A." gleichzusetzen sei. Siehe hier http://www.vnr.de/vnr/werbungkommunikation/korrespondenz/praxistipp_07493.html

Kommentar von 70219a08d8cf2aa158e0beebab3450b5smalltieftag88 am 4. Oktober 2007 11:21

Stimmt natürlich, war ein Schreibfehler von mir.

Kommentar von 36ea780fa5d85085cafc9a9842944636smallholodeck am 4. Oktober 2007 11:31

@Edgar Niklaus - Daß i.V. "in Vollmacht" heißen soll, wage ich trotz deiner Quelle zu bezweifeln. Ich habe es in der Handelsschule noch als "in Vertretung" gelernt und offenbar gibt es zwischenzeitlich Verwirrung, was das Kürzel anbelangt. Man durchsuche hierzu einschlägige Foren. In einem Urteil des Amtsgerichtes Hamburg z.B. ist nach wie vor von "i.V.= in Vertretung" die Rede.

Kommentar von 4c0714ba29dbc9d1b741c5810eb35887smallSydney2 am 4. Oktober 2007 11:55

Sehe ich auch so. Auf Behörden gilt i.V. auch in Vertretung (der Vorstehervertreter unterschreibt in Vertretung des Vorstehers = Dienstoberster eines Finanzamtes)

Kommentar von F938c93da3eeabf30a6679828dede59csmallamerica am 4. Oktober 2007 13:34

Lieber Edgar Niklaus fast falsch. Es bedeuten in Vollmacht, sowie in Vertretung

I.v. bedeutet Irrtum vorbehalten

UM DEM GANZEN HICK - HACK EIN SCHÖNES ENDE ZU BEREITEN EMPFEHLE ICH FOLGENDE SEITE AUFZURUFEN: DA SIND ALLE KÜRZEL DRIN:

mfG d.U. c/o america

http://www.code-knacker.de/handelsueblich.htm

Kommentar von F938c93da3eeabf30a6679828dede59csmallamerica am 4. Oktober 2007 13:40

i.V. in Vollmacht (Zusatz vor Namen von Handlungsbevollmächtigten); in Vertretung (Zusatz vor Namen von Beschäftigten im öffentlichen Dienst)


tieftag88
beantwortet von tieftag88 am 4. Oktober 2007 11:02
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Wer I.V. (In Vertretung) unterschreibt, sollte Handlungsvollmacht haben. Kann man sich nachweisen lassen, z.B. bei Kündigung. Im Auftrag schreibt eigentlich jeder Sachbearbeiter oder der den Sachverhalt kennt.




Kommentar von B0062c7fab7bf0da32f420f3b225d453smallEdgar Niklaus am 4. Oktober 2007 11:18

falsch

Kommentar von C2769eb4bdc0ac375279e193b826e562smallHenri am 4. Oktober 2007 11:44

ich lese immer nur "falsch" - eine "richtige" Antwort wäre dann hilfreicher!

Kommentar von F938c93da3eeabf30a6679828dede59csmallamerica am 4. Oktober 2007 13:41

Lieber Henri schaue auf meinen Hinweis und Du siehst, dass falsch nur halb richtig ist


anonym
beantwortet von Teleminchen am 4. Oktober 2007 12:22
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i.V. ist schon in Vertretung - aber im Kaufmännischen vertreten darf nur, die die Vollmacht hat. Jeder andere handelt im Auftrag - i.A.

Kommentar von 3a9a6c526317b0ba0ab428bc3bb9872csmallsonne55 am 4. Oktober 2007 19:42

einfach und korrekt erklärt!!!


Hilde Marie
beantwortet von Hilde Marie am 4. Oktober 2007 12:50
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Habe 20 Jahre als Sekretärin im Vorzimmer einer Behörde gearbeitet. Im Auftrag und In Vertretung ist schon richtig. Logischerweise hat der Vertreter des z.B. Direktors, wenn er i.V. unterschreibt, auch die Vollmacht. Kann ja sein, dass annodazumal i.V. korrekt in Vollmacht übersetzt wurde. Während meiner Berufstätigkeit war jedoch immer "in Vertretung" gebräuchlich. In bestimmten Schriftstücken habe ich i.V. sogar "in Vertretung" ausgeschrieben!


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