in Vertretung
im Auftrag
Edgar Niklaus am 4. Oktober 2007 11:18 falsch
wieder was gelernt ;-) Wie gut, dass ich keine Briefe schreiben muss bzw meine selbst unterschreibe.

i.V. heißt "in Vollmacht"
Die beiden Abkürzungen "i.A." und "i.V." treten in Verbindung mit einer Unterschrift auf und bedeuten "im Auftrag" und "in Vollmacht". Fälschlicherweise wird häufig angenommen, dass "i.V." in Vertretung“ bedeute und dem "i.A." gleichzusetzen sei. Siehe hier http://www.vnr.de/vnr/werbungkommunikation/korrespondenz/praxistipp_07493.html
tieftag88 am 4. Oktober 2007 11:21 Stimmt natürlich, war ein Schreibfehler von mir.
holodeck am 4. Oktober 2007 11:31 @Edgar Niklaus - Daß i.V. "in Vollmacht" heißen soll, wage ich trotz deiner Quelle zu bezweifeln. Ich habe es in der Handelsschule noch als "in Vertretung" gelernt und offenbar gibt es zwischenzeitlich Verwirrung, was das Kürzel anbelangt. Man durchsuche hierzu einschlägige Foren. In einem Urteil des Amtsgerichtes Hamburg z.B. ist nach wie vor von "i.V.= in Vertretung" die Rede.
Sydney2 am 4. Oktober 2007 11:55 Sehe ich auch so. Auf Behörden gilt i.V. auch in Vertretung (der Vorstehervertreter unterschreibt in Vertretung des Vorstehers = Dienstoberster eines Finanzamtes)
america am 4. Oktober 2007 13:34 Lieber Edgar Niklaus fast falsch. Es bedeuten in Vollmacht, sowie in Vertretung
I.v. bedeutet Irrtum vorbehalten
UM DEM GANZEN HICK - HACK EIN SCHÖNES ENDE ZU BEREITEN EMPFEHLE ICH FOLGENDE SEITE AUFZURUFEN: DA SIND ALLE KÜRZEL DRIN:
mfG d.U. c/o america
america am 4. Oktober 2007 13:40 i.V. in Vollmacht (Zusatz vor Namen von Handlungsbevollmächtigten); in Vertretung (Zusatz vor Namen von Beschäftigten im öffentlichen Dienst)

Wer I.V. (In Vertretung) unterschreibt, sollte Handlungsvollmacht haben. Kann man sich nachweisen lassen, z.B. bei Kündigung. Im Auftrag schreibt eigentlich jeder Sachbearbeiter oder der den Sachverhalt kennt.
Edgar Niklaus am 4. Oktober 2007 11:18 falsch
i.V. ist schon in Vertretung - aber im Kaufmännischen vertreten darf nur, die die Vollmacht hat. Jeder andere handelt im Auftrag - i.A.
sonne55 am 4. Oktober 2007 19:42 einfach und korrekt erklärt!!!
Habe 20 Jahre als Sekretärin im Vorzimmer einer Behörde gearbeitet. Im Auftrag und In Vertretung ist schon richtig. Logischerweise hat der Vertreter des z.B. Direktors, wenn er i.V. unterschreibt, auch die Vollmacht. Kann ja sein, dass annodazumal i.V. korrekt in Vollmacht übersetzt wurde. Während meiner Berufstätigkeit war jedoch immer "in Vertretung" gebräuchlich. In bestimmten Schriftstücken habe ich i.V. sogar "in Vertretung" ausgeschrieben!
falsch
VETO Lieber Edgar Niklaus. FALSCH ist falsch, denn in Vertrtung beinnhaltet zwangsläufig auch die Vollmacht.
UM DEM GANZEN HICK - HACK EIN SCHÖNES ENDE ZU BEREITEN EMPFEHLE ICH FOLGENDE SEITE AUFZURUFEN: DA SIND ALLE KÜRZEL DRIN:
mfG d.U. c/o america
http://www.code-knacker.de/handelsueblich.htm