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Was bedeutet "Ausheben von Kaufverträgen beim Grundbuch" ?

gefragt von fohrenburger am 06.11.2009 um 12:49 Uhr

eine Möglichkeit übliche Grundstückspreise einer Region herauszufinden soll das "Ausheben von Kaufverträgen beim Grundbuch" sein

was bedeutet dies genau ? bzw. wie kann ich das machen, wohin muss ich da gehen ?

grüsse


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anonym
beantwortet von Bruckner am 6. November 2009 13:06
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Also ich hab davon noch nie gehört. Habe mich auch bissl schlau gemacht die letzten Monate........ruf einfach beim zuständigen Katasteramt an. Entweder die können dir Auskunft geben, oder sie verweisen Dich woanders hin. :-)


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 6. November 2009 13:08
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Ausheben bei einem Grundstück können Sie allenfalls die Baugrube! Aufheben kann man einen notariellen Kuafvertrag im gegenseitgen einvernehmen. Den Wert eines Grundstückes erfahren Sie bei dem für den Bezirk der belegenen Sache zuständigen Gutachterausschuß für Grundstückswerte.

Im übrigen sind Ihre Fragen insgesamt doch sehr verworren! So kommen Sie nie zum eigenen Haus - egal ob Fertigbau- oder konventionelle Bauweise.


anonym
beantwortet von zwill21 am 6. November 2009 15:21
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Frage beim Gutachterausschuss deiner Stadt/Gemeinde nach. Dort gibt es eine Sammlung aller Grundstücks-/Wohneigentums-Verkäufe der letzten 2 Jahre, aufgeteilt nach Lage, Baujahr etc. Diese bilden dann einen durchschnittlichen Kaufpreis, der als Richtlinie dient.


abibremer
beantwortet von abibremer am 7. November 2009 14:09
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geht es vielleicht um die "auflassungsvormerkung"?


anonym
beantwortet von toni321 am 7. November 2009 15:02
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es ist eine altertümliche/bürokratische Schreibweise und heißt, daß man beim Gutachterausschuß den Bodenrichtwert erfahren kann. Er kommt aus der Sammlung aller Kaufverträge der letzten Jahre, wobei der ausschuß auswertet wie viel bei einer Immobilie auf den Boden entfiel. Einfach ist es wenn Bauplätze verkauft werden Dann weißt du also, wie in der jüngsten Vergangenheit Bauplätze - bebaut oder unbebaut - verkauft wurden. Je nach Lage darf man heute aber 10 bis 20 % abziehen, weil die Preise gefallen sind, selbst in relativ neuen Neubaugebieten.


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