ich erstelle gerade meinen ersten inkassoauftrag, jetz weis ich aber nicht was ich bei "art der forderung" hinschreiben soll.

Kaufpreis, Werklohn, Miete, Darlehensrückzahlung; wo reichst Du denn den Inkassoauftrag ein?
bei einem inkassobüro.....zu was zählt tiersitting?
domchef am 25. Oktober 2008 20:27 das ist eine dienstleistung - die du erbracht hast - also zaehlt hier ein dienstleistungsvertrag
bitmap am 25. Oktober 2008 20:28 Dienstleistung.
ok danke schön
Guppy194 am 25. Oktober 2008 21:08 Zustimm

Das heißt einfach, wie die Forderung entstanden ist. Aus einem Miet- Kauf- oder Werkvertrag? Da musst Du nur beschreiben, wofür Du das Geld zu bekommen hast.
für eine erbrachte dienstleistung
Dann würde ich die Art der Dienstleistung angeben. z.B.: Honorar Haustierbetreung