nach Kreisen zusammengefasste Gemeinden mit weniger als 10 000 Einwohnern ... Die Gemeinden sind nach Bundesländern in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt ...Mit der Wohngeldverordnung (WoGV) werden die sogenannten Mietstufen festgelegt. Anhand dieser Mietstufen wird festgelegt, welche Miet/Belastungs-Höchswerte bei der Berechnung des Wohngeldes berücksichtigt werden können. Derzeit gibt es 6 Mietstufen, die nach folgenden Kriterien unterteilt sind: Datum der Bezugsfertigkeit der Wohnung bis zum 31.12.1965, wobei unterschieden wird in Wohnraum ohne Sammelheizung und Bad und Wohnraum mit Sammelheizung und Bad. Datum der Bezugsfertigkeit bis 31.12.1991 und Datum der Bezugsfertigkeit ab 1.1.1992. Ferner werden den Städten ab 10 0000 Einwohner und den darunter liegenden Gemeindeverbänden eigene Mietstufen zugeordnet.

Umso höher die Mietstufe, umso hörer die Miete pro qm.
Sehr hilfreiche Antwort koppschüttel
Senselessways am 29. Juli 2008 11:59 Wieso?`Stimmt etwa nicht?

So ganz habe ich die Frage nicht verstanden. Wenn Du den Mietspiegel meinst. Es gibt verschiedene Kriterien für die Höhe der Mieten: Verkehrsanbindung, Alter des Hauses, Ausstattung, ....etc. Evtl. meinst Du das?
bitte quelle angeben.
entschuldigung aber ich habe die Qelle doch angegeben. peter
wo hast du quelle angegeben?
der text von nine25 stammt von google.
neulich wurde hier ein user gesperrt, wegen fehlender quellenangaben.
ist die Adresse :http:// u.s.w. keine Angabe?