Hatte ich vorher noch nie gesehen. Es war ein ganz normaler Laster, auch kein Gefahrengut...

Grüne Kennzeichen zeigen an, daß das Fahrzeug aus ganz bestimmten Gründen von der Steuer befreit ist.
Discoopa am 11. Oktober 2007 15:57 Ich kenne das nur bei landwirtschaftlichen Fahrzeugen.
Gibt es das auch bei LKW's?
turbojoergi am 11. Oktober 2007 20:12 Ja , z.B. bei den meisten Schaustellerfahrzeugen .
gri1su am 11. Oktober 2007 20:42 Opa, alle Lkw´s, die im K-Fall für hoheitliche Aufgaben zur Verfügung gestellt werden können, erhalten als "Belohnung" die Steuerbefreiung. Daran sind aber bestimmte Voraussetzungen und Bedingungen geknüpft.

Sieht man häufig an Landwirtschaftlichen Fahrzeugen - grün= von der KFZ-Steuer befreit
Grüne Kennzeichen bei LKW bedeuten das die betreffenden LKW von der Steuer befreit sind. Diese dürfen dann aber nur für den Kombinierten Verkehr, meistens Straße / Schiene oder im Seecontainer Transport eingesetzt werden. Bei grüne Kennzeichen auf dem Anhänger oder Auflieger verhält es sich anders. Da wird das Zugfahrzeug mit dem sogenannten Anhängerzuschlag mitbesteuert. Ist sinnvoll, wenn man mehr Anhänger besitzt wie Zugfahrzeuge. Es kann ja immer nur ein Anhänger gezogen werden. Und bei 1150€ Steuern im Jahr kommt da einiges zusammen. Gruß Holger
Stimmt haargenau!
grüne kennzeichen sind steuerbefreit und findet man bei landwirtschaftlichen fahrzeugen, Lkw-anhängern und rettungswagen