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Was beachten bei nicht eingetragenem Verein, der kostenlose Dienstleistungen anbietet?

gefragt von tshuapa am 17.01.2009 um 16:25 Uhr

Was ist zu beachten bei einem nicht eingetragenem Verein, der kostenlose Dienstleistungen anbietet? Wir sind einige Studenten, die kostenlos für soziale Organisationen Dienstleistungen wie Grafikdesign, etc. anbieten wollen. Muss man da rechtlich irgendwas beachten? Wenn man einen Internetauftritt hat? Wäre ein Name wie "Büro für soziale Gestaltung" zulässig, oder muss in den Namen das "Verein" rein?


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Handwerk
beantwortet von Handwerk am 17. Januar 2009 16:29
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erstellt eigene AGB`S, in denen ausdrücklich geschrieben wird das die Leistungen kostenlos erbracht werden. Bezüglich Name: VuD , Verein unabhängiger Dienstleistungen.


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 17. Januar 2009 16:38
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"Büro für soziale Gestaltung" halte ich für bedenklich; deutet auf kaufmännisch geführte Firma hin (unabhängig davon dass ja auch im Impressum auf den Verein hingewiesen werden muss); darüber hinaus haften alle Mitglieder des nicht eingetragenen Vereins mit ihrem gesamten Privatvermögen; lasst euch lieber im Vereinsregister eintragen und beantragt beim FA die Anerkennung als gemeinnützig;

ganz ehrlich: ich würde als Verantwortlicher einer sozialen Organisation nur die Dienste einer Firma in Anspruch nehmen und dann schauen, dass man es zu einem günstigen Preis evtl. auch gegen Spendenbescheinigung bekommt; bei einem Verein kann es immer nur auf freiwilliger Basis sein; hier hat keiner die Verantwortung; jeder kann den Verein verlassen wann er will; Vereinszweck kann es nach meiner ersten Überprüfung nicht sein, wirtschaftliche Dienste für andere (kostenlos) zu erbringen; dann ist m.E. der Vereinszweck durch eine gewerbliche Tätigkeit überdeckt; das FA könnte euch auf die Füße steigen, da es nicht darauf ankommt (beim Steuer zahlen) ob man einen Gewinn erzielt oder nicht;


Volker13
beantwortet von Volker13 am 18. Januar 2009 00:33
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Guppy hat es schon treffend gesagt. die erbringung von Dienstleistungen überdeckt den Vereinszweck. Die kostenlosigkeit der dienstleistungen kauft niemand ab.

Kommentar von tshuapa am 19. Januar 2009 19:46

quatsch, es gibt schon solche vereine die genau das gleiche anbieten.. ich werde da mal nachfragen.


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