Die europäische Arbeitszeitrichtlinie muss doch Auswirkungen auf die Arbeitnehmer haben. Was ändert sich?
Für die Bereitschaft der Mediziner in Krankenhäusern gelten nun höchstens 65 statt 78 Stunden als Grenze. Die wöchentliche Arbeitszeit soll 48 Stunden nicht überschreiten, wenn der Arbeitnehmer zustimmt, können Ausnahmen bis 60 Stunden gemacht werden.