Welche Änderungen stehen bevor und was gilt es einzuhalten/zu beachten?
Der Beitragssatz der Arbeitslosenversicherung wird ab 1. Januar von 3,3 Prozent auf 2,8 Prozent sinken. Mit diesem dritten Beitragsschritt nach unten seit Anfang 2007 soll die Belastung aus der Anhebung des Krankenkassenbeitrags auf einheitlich 15,5 Prozent vorübergehend ausgeglichen werden. Ab Mitte 2010 soll der Satz auf 3 Prozent steigen.www.rbb.de
Für das erste und zweite Kind steigt das Kindergeld um zehn Euro von 154 Euro auf 164 Euro pro Monat, bei allen weiteren Kindern um jeweils 16 Euro: Für das dritte Kind erhalten Familien 170 Euro, ab dem vierten Kind jeweils 195 Euro pro Monat. Daneben erhöht sich auch der jährliche Kinderfreibetrag von 3.648 Euro um 216 Euro auf 3.864 Euro.
Die Rundfunkgebühr soll ab 2009 von derzeit 17,03 Euro um 95 Cent auf 17,98 Euro im Monat steigen.
Schnurlos-Telefone der Baureihen CT 1+ /CT 2 sind ab Januar 2009 verboten.
den Grünen Punkt wird es nicht mehr geben..allerdings andere Pflichten für die Hersteller von Verpackungen (hab ich gestern im TV gesehen)
Wer nach dem 1. Januar 2009 einen Bausparvertrag abschließt, erhält die Wohnungsbauprämie nur noch dann, wenn das angesparte Geld später auch für Bau oder Renovierung beziehungsweise Kauf eines Hauses oder einer Wohnung verwendet wird.
Ab Januar 2009 werden Zinserträge, Dividenden und Kursgewinne mit der Abgeltungssteuer von 25 Prozent versteuert.
Personen, die keine Einkommenssteuern zahlen, und Geringverdiener mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen unterhalb des steuerlichen Grundfreibetrags von 7.664 Euro, können sich durch eine Nichtveranlagungsbescheinigung auch von der Abgeltungssteuer befreien lassen.
Ab Januar 2009 gelten in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- sowie Renten- und Arbeitslosenversicherung neue Grenzen für die Versicherungspflicht und die Beitragsbemessung.
Das Finanzamt gewährt all denjenigen, die das 64. Lebensjahr vollendet haben, einen so genannten Altersentlastungsbetrag- find ich gut.
Die Behörden müssen ab dem kommenden Jahr melden, wer Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld I erhält. Überschreiten diese Einkünfte 410 Euro im Jahr, müssen Bezieher dies in einer Steuererklärung beim Finanzamt angeben.
Was sollte sich 2009 für Verbraucher schon ändern? Die Anzahl der Gauner, die einen über den Tisch ziehen wollen, wird zunehmen, gleich ob es staatliche oder privatwirtschaftliche Gauner sind. Erhöhte Wachsamkeit wird also verlangt werden. Ansonsten nichts Neues unter der Sonne.