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Warum zahlt die Haftpflichtversicherung nicht Schaden, den ich beim Einkaufen an fremden PKW verursacht habe?

gefragt von marulla am 11.10.2007 um 14:43 Uhr

Unsere Haftpflichtversicherung hat am Telefon angedeutet, einen Schaden, den ich beim Einkaufen auf dem Parkplatz an einem anderen Wagen verursacht habe, nicht auszugleichen. Ich hatte dort geparkt und mir war der Einkaufswagen weggerollt, als ich den Autoschlüssel für den Kofferraum rausholen wollte und dabei ist der Einkaufswagen an ein anderes Auto geknallt, jetzt muss dort ein Lackschaden von 650 € bezahlt werden. Müssen wir das zuletzt noch selbst zahlen? Ich warte zwar noch auf die schriftliche Stellungnahme der Haftpflicht, mache mir aber Gedanken, ob wir auf den Kosten sitzen bleiben.


Reply


anonym
beantwortet von clairedeluxe am 11. Oktober 2007 14:45
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Frag mal bei deiner Kfz-Versicherung nach, die könnte verpflichtet sein, den Schaden am gegnerischen Wagen zu übernehmen, da der Schaden in Zusammenhang mit der Betätigung deines Kfz entstanden ist.

Kommentar von B0062c7fab7bf0da32f420f3b225d453smallEdgar Niklaus am 11. Oktober 2007 14:50

Nein

Kommentar von clairedeluxe am 11. Oktober 2007 14:58

Es gibt hierzu ein Urteil des AG Frankfurt/Main [Az.: 301 C 769/03 (70). Im verhandelten Fall hatte ein Mann seinen Einkaufswagen kurz losgelassen, um die Fernbedienung für die Zentralverriegelung seines Autos aus der Hosentasche zu ziehen. Der Karren rollte gegen einen geparkten Opel Corsa und beschädigte diesen. Der Mann zahlte zunächst die Reparaturkosten an den Geschädigten und forderte die Summe danach bei seiner Privaten Haftpflichtversicherung ein. Die Versicherung verweigerte die Zahlung jedoch. Der Grund dafür liege in der "Benzinklausel". Danach sind Schäden, die im Zusammenhang mit dem Gebrauch des Autos auftreten, von der Kfz-Versicherung abzudecken. Dazu gehört zum Beispiel das Be- und Entladen des Wagens.

Kommentar von 091c3a8979eeff2ed5b6f04e3ccc4e26smallHeeeschen am 11. Oktober 2007 15:05

Absolut richtig, Claire :-) Weiter oben ein DH für Dich.


Heeeschen
beantwortet von Heeeschen am 11. Oktober 2007 14:50
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Für Schäden im KFZ-Bereich ist IMMER die KFZ-Versicherung zuständig.

Kommentar von 49d1bda04f2544431776195aa09e5c27smallHelmutRn am 11. Oktober 2007 14:52

nein, nicht wenn Du zu Fuß ein Kfz.beschädigst!

Kommentar von E61863272918e1e458b9f0a6dd959f8dsmalltradaix am 11. Oktober 2007 14:59

Nein. Der Schaden ist weder direkt noch indirekt durch das Kfz entstanden. Dann ist nicht die Kfz- sondern die Privathaftplicht-Versicherung zuständig.

Kommentar von 091c3a8979eeff2ed5b6f04e3ccc4e26smallHeeeschen am 11. Oktober 2007 15:04

Sorry LeutZ: im konkreten Fall - Einkaufswagen gegen Auto - ist es IMMER die KFZ - fragt mal bei Euren Versicherungen nach - ich hatte den Fall, meine KFZ-Versicherung hat gezahlt und ich wurde fein hochgestuft. ANDERS ist es nur, wenn Du kein Auto hast; Irrwitzigerweise ist DANN die private Haftpflicht zuständig :-)

Kommentar von 72acc6de58b4107af02ffc7d9d828dcasmallmarxx am 11. Oktober 2007 15:06

Meines Wissens wäre die Private Haftpflichtversicherung in diesem Falle zuständig.

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 11. Oktober 2007 15:06

Quark. Das ist ein Schaden, der beim Beladen des Kfz entstanden und somit sehr wohl Sache der Kfz-Haftpflicht ist.

Kommentar von 091c3a8979eeff2ed5b6f04e3ccc4e26smallHeeeschen am 11. Oktober 2007 15:06

So isses Wölfchen - alles andere ist falsches "Bauchgefühl" :-)

Kommentar von 72acc6de58b4107af02ffc7d9d828dcasmallmarxx am 11. Oktober 2007 15:08

Kaum geschrieben und ich korrigiere: Die Kfz-Versicherung ist meines Wissens selbstverständlich zuständig.


tradaix
beantwortet von tradaix am 11. Oktober 2007 15:03
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Das andere Kfz wurde weder direkt noch indirekt durch Dein Kfz beschädigt. Die Privathaftpflicht-Versicherung ist hier relevant.

Kommentar von 091c3a8979eeff2ed5b6f04e3ccc4e26smallHeeeschen am 11. Oktober 2007 15:07

Falsch - besser erst schlaumachen vor dem Ratgeben

Kommentar von E61863272918e1e458b9f0a6dd959f8dsmalltradaix am 11. Oktober 2007 15:21

@Heeeschen: Meine Versicherung hat diese Schadensregulierung so vorgenommen, damit mein Freiheitrabatt nicht geändert wurde.

Kommentar von 091c3a8979eeff2ed5b6f04e3ccc4e26smallHeeeschen am 11. Oktober 2007 15:25

Wow - sehr kulante Versicherung, ich denke, die kannst Du empfehlen :-) Leisten müssen hätte sie aber nicht...

Kommentar von E61863272918e1e458b9f0a6dd959f8dsmalltradaix am 11. Oktober 2007 17:25

Sowas nenne ich guten Kundenservice.

ps: Schau nochmal auf warum kostet wasser geld? rein.


anonym
beantwortet von maitenie am 11. Oktober 2007 15:07
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Der Einkaufswagen ist zwar auch eine Art Fahrzeug, aber hat nichts mit deinem Auto zutun. Du mußt den Schaden mit einem Auto verursachen.

In deinem Fall ist die Private Haftpflicht zuständig. Ob es Sonderregelungen für Parkplätze gibt müßte ggf. mit der Versicherung abgeklärt werden.

Kommentar von 091c3a8979eeff2ed5b6f04e3ccc4e26smallHeeeschen am 11. Oktober 2007 15:08

nerrrv! jetzt steht es schon 10 mal da - und nochmals hier jetzt falsch. Warum, frage ich mich?

Kommentar von B0b558cfb4c037c650ca31f3617b4413smalljbinfo am 11. Oktober 2007 18:23

@Heeeschen, es gibt ÜBERHAUPT keinen Grund warum es die KFZ-Haftpflichtversicherung zahlen soll. Der Einkaufswagen braucht KEINE Kfz-Versicherung. Somit ist für mich auch ganz eindeutig die PRIVATHAFTPFLICHT-Versicherung für die Regulierung zuständig. (auch wenn es DICH nervt)

Kommentar von Simple_avatar6smallvincent am 11. Oktober 2007 20:40

@jbinfo: Hier findest Du eine Bestätigung das Heeeschen Recht hat. http://www.autoundverkehr.de/inhalt/rechtsprechung/urteile/einkaufswagen-parkplatz.html Eine Entschuldigung wäre angebracht!

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 11. Oktober 2007 21:07

Und was für eine!


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