Unsere Haftpflichtversicherung hat am Telefon angedeutet, einen Schaden, den ich beim Einkaufen auf dem Parkplatz an einem anderen Wagen verursacht habe, nicht auszugleichen. Ich hatte dort geparkt und mir war der Einkaufswagen weggerollt, als ich den Autoschlüssel für den Kofferraum rausholen wollte und dabei ist der Einkaufswagen an ein anderes Auto geknallt, jetzt muss dort ein Lackschaden von 650 € bezahlt werden. Müssen wir das zuletzt noch selbst zahlen? Ich warte zwar noch auf die schriftliche Stellungnahme der Haftpflicht, mache mir aber Gedanken, ob wir auf den Kosten sitzen bleiben.
Frag mal bei deiner Kfz-Versicherung nach, die könnte verpflichtet sein, den Schaden am gegnerischen Wagen zu übernehmen, da der Schaden in Zusammenhang mit der Betätigung deines Kfz entstanden ist.

Für Schäden im KFZ-Bereich ist IMMER die KFZ-Versicherung zuständig.
HelmutRn am 11. Oktober 2007 14:52 nein, nicht wenn Du zu Fuß ein Kfz.beschädigst!
tradaix am 11. Oktober 2007 14:59 Nein. Der Schaden ist weder direkt noch indirekt durch das Kfz entstanden. Dann ist nicht die Kfz- sondern die Privathaftplicht-Versicherung zuständig.
Heeeschen am 11. Oktober 2007 15:04 Sorry LeutZ: im konkreten Fall - Einkaufswagen gegen Auto - ist es IMMER die KFZ - fragt mal bei Euren Versicherungen nach - ich hatte den Fall, meine KFZ-Versicherung hat gezahlt und ich wurde fein hochgestuft. ANDERS ist es nur, wenn Du kein Auto hast; Irrwitzigerweise ist DANN die private Haftpflicht zuständig :-)
marxx am 11. Oktober 2007 15:06 Meines Wissens wäre die Private Haftpflichtversicherung in diesem Falle zuständig.
Kabark am 11. Oktober 2007 15:06 Quark. Das ist ein Schaden, der beim Beladen des Kfz entstanden und somit sehr wohl Sache der Kfz-Haftpflicht ist.
Heeeschen am 11. Oktober 2007 15:06 So isses Wölfchen - alles andere ist falsches "Bauchgefühl" :-)
marxx am 11. Oktober 2007 15:08 Kaum geschrieben und ich korrigiere: Die Kfz-Versicherung ist meines Wissens selbstverständlich zuständig.

Das andere Kfz wurde weder direkt noch indirekt durch Dein Kfz beschädigt. Die Privathaftpflicht-Versicherung ist hier relevant.
Der Einkaufswagen ist zwar auch eine Art Fahrzeug, aber hat nichts mit deinem Auto zutun. Du mußt den Schaden mit einem Auto verursachen.
In deinem Fall ist die Private Haftpflicht zuständig. Ob es Sonderregelungen für Parkplätze gibt müßte ggf. mit der Versicherung abgeklärt werden.
Heeeschen am 11. Oktober 2007 15:08 nerrrv! jetzt steht es schon 10 mal da - und nochmals hier jetzt falsch. Warum, frage ich mich?
jbinfo am 11. Oktober 2007 18:23 @Heeeschen, es gibt ÜBERHAUPT keinen Grund warum es die KFZ-Haftpflichtversicherung zahlen soll. Der Einkaufswagen braucht KEINE Kfz-Versicherung. Somit ist für mich auch ganz eindeutig die PRIVATHAFTPFLICHT-Versicherung für die Regulierung zuständig. (auch wenn es DICH nervt)
@jbinfo: Hier findest Du eine Bestätigung das Heeeschen Recht hat. http://www.autoundverkehr.de/inhalt/rechtsprechung/urteile/einkaufswagen-parkplatz.html Eine Entschuldigung wäre angebracht!
Kabark am 11. Oktober 2007 21:07 Und was für eine!
Nein
Es gibt hierzu ein Urteil des AG Frankfurt/Main [Az.: 301 C 769/03 (70). Im verhandelten Fall hatte ein Mann seinen Einkaufswagen kurz losgelassen, um die Fernbedienung für die Zentralverriegelung seines Autos aus der Hosentasche zu ziehen. Der Karren rollte gegen einen geparkten Opel Corsa und beschädigte diesen. Der Mann zahlte zunächst die Reparaturkosten an den Geschädigten und forderte die Summe danach bei seiner Privaten Haftpflichtversicherung ein. Die Versicherung verweigerte die Zahlung jedoch. Der Grund dafür liege in der "Benzinklausel". Danach sind Schäden, die im Zusammenhang mit dem Gebrauch des Autos auftreten, von der Kfz-Versicherung abzudecken. Dazu gehört zum Beispiel das Be- und Entladen des Wagens.
Absolut richtig, Claire :-) Weiter oben ein DH für Dich.