Das Briefgeheimnis ist schon früh grundsätzlich durch eine Pauschalermächtigung aufgehoben worden. Nach dem Reichstagsbrand am 27. Februar 1933 wurden am 28. Februar 1933 in einer Notverordnung wichtige in der Weimarer Reichsverfassung verankerte Grundrechte außer Kraft gesetzt, darunter das Briefgeheimnis (Artikel 117).
Dabei hat die Reichspost das Briefgeheimnis normalerweise nicht direkt gebrochen, aber das Postgeheimnis, indem sie auf Anforderung der SS (Schutzstaffel) – der „Sicherheitsdienst des Reichsführers SS“ (Abkürzung SD) war dabei führend - Briefe zur inhaltlichen Kontrolle aussonderte und an die Polizei weiterleitete.
http://www.feldpost-archiv.de/pdf/diss-kkilian.pdf S. 20 -2: „Eingriffe in das Post- und Fernmeldegeheimnis erfolgen durch die Dienststellen der Sicherheitspolizei, Gestapo oder des SD. Im April 1943 werden vorläufige „Richtlinien über die Zusammenarbeit mit der Sicherheitspolizei bei der Bekämpfung strafbarer Handlungen“ für den Postüberwachungs- und Abwehrdienst formuliert. Eine Abgabe der Post an die Kriminalpolizeistellen erfolgt nur im Einvernehmen mit den Poststellen oder bei Gewaltverbrechen. Erst ab Dezember 1944 ist die Beschlagnahme durch die Staatsanwaltschaft von Postsendungen und Telegrammen sowie die Erteilung von Auskünften ohne richterliche Bestätigung zulässig. Bei der Überwachung des Brief- und Telegrammverkehrs kommt es wesentlich auf die Mitarbeit der Briefträger an, die die Sendungen, deren Beschlagnahme angeordnet worden ist, aussortieren und ihrem Aufsichtsbeamten übergeben müssen. Die Gestapo holt die Briefe ab und bringt sie ins Geheime Staatspolizeiamt in der Prinz-Albrecht-Straße 8 in Berlin, weshalb sie „Albrecht-Briefe“ genannt werden. Nach Überprüfung der Sendungen werden freigegebene Briefe und Pakete zurück ins Postamt geschafft und weiterbefördert. Der Gestapo obliegt es, auch den Telefonverkehr zu überwachen.“
In der Feldpost sollten keine geheimzuhaltenden militärischen Fakten oder Angriffe auf die militärische Führung stehen.
Es ging auch um Überwachung, Kontrolle und Handhaben gegen aus nationalsozialistischer Sicht Verdächtige. Bildung von Widerstand und Verbreitung von Unzufriedenheit durch Briefaustausch sollte erschwert werden.
Im zweiten Weltkrieg konnte mit ungünstigerem Kriegsverkauf die Neigung zur Missachtung des Briefgeheimnisses zunehmen, um die wirkliche Lage zu verschleiern und Gegnerschaft auszuschalten (das Attentat vom 20. Juni 1944 zeigte die Existenz von Widerstand, der den Nationalsozialisten vorher zum Teil unbekannt war).
sonst könnte ja jeder Bürger ein Verräter werden.
Man wollte die volle Kontrolle über das ganze Volk (was ja eigentlich auch geklappt hat).
Jeder soll sich frei fühlen, aber niemals frei sein. <-- das ist heute auch noch so
LiloB am 2. November 2009 13:36 wo ? Hier haben wir durchaus ein recht gut funktionierendes Briefgeheimnis. Jedenfalls kann es nicht ohne richterlichen Beschluß aufgehoben werden, - und das nur bei begründetem Verdacht auf eine Straftat. Jedenfalls gehe ich davon aus, daß es noch immer so ist.
kontrolle ? um revolutionen vorzubeugen ? denk halt nach...