gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Forum |  Richtlinien |  FAQ
33 

Warum wird manchmal bei Anti-Aging-Produkten empfohlen, 1-2 mal die Woche nach 16Uhr nicht mehr zu essen?

gefragt von cabriola am 22.08.2007 um 23:44 Uhr

Habe gehört, dass man oftmals bei Anti-Aging-Produkten 1 bis 2 Mal die Woche nach 16 Uhr nicht mehr essen sollte.Wieso ist es so?


[Inhalt beanstanden]     Page[Diese Frage merken]  
Reply     Forward_question    Verwandte_frage_button_

neurodoc
beantwortet von neurodoc am 22. August 2007 23:52
4x
Thumb_up

Anscheinend wird man ohne Abendbrot nicht so schnell alt!?

Kommentar von F61069d1563c93579d711465a7fac6e6smallLuise am 23. August 2007 00:30

Oder nicht so alt, wenn man verhungern muss.


PollyDoll
beantwortet von PollyDoll am 22. August 2007 23:46
3x
Thumb_up

Was das speziell mit "Anti-Aging" zu tun hat, wüßte ich jetzt nicht - gesund für den Körper ist es allemal!


Nordlicht
beantwortet von Nordlicht am 22. August 2007 23:47
3x
Thumb_up

Echt??? Dann werde ich lieber alt und verzichte auf Anti- Aging- Produkte! Nicht auszudenken, wie würde ich denn hier jetzt noch sitzen können, mit knurrenden Magen?


anonym
beantwortet von Mandarina am 22. August 2007 23:51
3x
Thumb_up

Soweit ich weiß ist es besser, da sich dann der Organismus nicht mehr um zwei Sachen kümmern muss.Der Körper kann muss sich nicht um die Verarbeitung der Nahrung kümmern,sondern nur um die Regeneration und Erneuerung der Zellen.Ist aber weiterhin nicht schlimmes, im Gegenteil, erziehlt die volle Wirkung


Netti
beantwortet von Netti am 23. August 2007 08:05
0x
Thumb_up

Heiland Zeiten - ich kriege lieber Falten - was wird einem als Kunden eigentlich noch so alles aufgetischt? Andererseits bei Hosengröße 0 wo sollen sich da auch noch Falten bilden?





Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.