Hatte gestern Post vom Arbeitsamt, das ich an einer Maßnahme teilnehmen soll. Vor 4 Wochen habe ich mich arbeitslos gemeldet, aber ich stehe immer noch ohne Geld da, weil die Anträge noch nicht durch sind. Trotzdem flattert schon eine Aufforderung rein das ich an der Maßnahme teilnehmen muß.
Problem: Am 2.11. gehts los und es ist ca 20 km von mir entfernt, das heißt ich habe kein Geld für den Bus. Das Amt zahlt zwar nachträglich die Fahrtkosten, aber es muß ja erstmal da sein und wie soll es da sein wenn ich noch nichts bekomme weil die Anträge noch nicht durch sind.
Hatte dort angerufen und mein Problem geschildert, das war die Antwort: "Die Gesetze sagen es so, das es ihre Pflicht ist dort zu erscheinen und wenn sie das nicht machen wird ihr Geld für 3 Monate gekürzt, mehr kann ich ihnen dazu nicht sagen" auf die Frage hin wo ich mich noch hinwenden kann mit meinen Fahrgeld Problem kam bloß: "Nirgendwo, entweder Sie nehmen die Aufforderung wahr oder bekommen ein Sperre". Die Dame am Telefon war gar nicht daran interessiet mir zu helfen. So fängt ein Tag gut an...mit Tränen....
was soll ich denn n un machen? geld leihen kommt für mich nicht in frage...

Lass dich krankschreiben, ist zwar nicht die feine englische Art, aber wenn du kein Geld zur Verfügung hast, kannste auch nix machen! Aber ruf bei der Maßnahme an und melde dich krank! Nicht vergessen...trockne deine Tränen, das ist die Ische vom Amt gar nicht Wert! Die machen jedem ganz suptil Druck!!!

Krankschreiben lassen, und zwar schon paar Tage vor dem Termin. Ist zwar eigentlich nicht richtig, aber in diesem Fall reine Notwehr.
peterunddoris am 28. Oktober 2009 14:59 gute Idee
jenny74 am 28. Oktober 2009 15:00 richtig manchmal gehts halt nicht anders. ist zwar nicht die optimale lösung aber was solls.
peterunddoris am 28. Oktober 2009 15:02 die wollen es ja auch absolut nicht anderes haben, finde es zwar auch nicht optimal aber was solls

Sie hat doch einen Vorgesetzten oder? Wende Dich an den und mache Druck

sorry, kenn ich , solche assis aufm amt, aber kannst nichts machen ausser anträge schreiben, die sehen dich wenn du keine arbeit hast als minderwertigen menschen, das du dir kein ticket leisten kannst glauben sie dir nicht
erweh am 28. Oktober 2009 14:58 Leider nur zu wahr.
jenny74 am 28. Oktober 2009 14:59 manchmal wünscht man denen die gleiche situation
Oliee8 am 28. Oktober 2009 15:01 und die seminare wo sie dich hinschicken sind für behinderte, ich war frischer jungmeister, und musste auf so ein seminar lernen wie ich eine bewerbung schreibe, das trage ich denen heute noch nach !! dann wollten sie das ich 30km entfernt autos waschen gehe, und das als meister, ich hab die schreiben einfach in den müll geworfen und nicht reagiert drauf, ging aber
erweh am 28. Oktober 2009 15:10 Den besten Gag haben sie sich mal mit mir geleistet. Ich hab früher mal solche Seminare abgehalten fürs A-Amt. Und dann 2 Jahre später wurde ich zu genau so einem hingeschickt, das ich früher gehalten hatte. Auf meine Frage ob ich da als Dozent oder als Teilnehmer hin sollte, haben die nur doof aus der Wäsche gekuckt.
Leid tat mir dann das Mädchen die den Kurs hielt. Die fühlte sich natürlich total unter Beobachtung.
guten tag
erstmal hat die teilnahme an einer massnahme nichts damit zu tun, ob du nun bereits geld erhalten hast oder nicht. du bist seit 4 wochen arbeitslos und das ist grund genug. die vermittlerin z.b zu dieser massnahme weiss da nichtmal bescheid, wie dein status der bearbeitung deiner leistung ist. ich kenne fälle, wo man am ersten tag der arbeitslosigkeit bereits in eine massnahme gesteckt wurde. um dort z.b bewerbungen zu schreiben und überhaupt die anträge auszufüllen.
so geht es tausenden menschen, jeden tag. dein fall ist also leider kein einzelfall, sondern die regel. das letztlich bei einer agentur, die du in zeiten deiner berufstätigkeit, mit deinen beiträgen finanzierst. würde dich eine autoversicherung, eine krankenkasse oder ähnliches so behandeln, würde man wechseln. bei der arbeitslosenversicherung geht das leider nicht. deshalb leidet man unter der willkür irgendwelcher stümper.
gehe dort mal hin und beantrage das fahrgeld, bevor du diese massnahme hast. es gibt definitiv beim arbeitsamt einen topf, das man z.b bei arbeitsaufnahme oder eben bei massnahmen vorher fahrgeld beantragen kann. um eben eine arbeit oder massnahme überhaupt erstmal beginnen zu können.
dann gibt es auch die möglichkeit vorschuss zu beantragen auf seine leistungen. sobald eben ersichtlich ist, das du leistungen beziehen würdest, ist das kein wirkliches problem. liegt eben an den sachbearbeitern, wie die gewillt sind zu helfen. deine(r) scheint wohl wenig interesse dran zu haben, leuten zu helfen.
es werden oftmals dinge z.b in foren als extremsituation dargestellt, die es eigentlich so nicht sein müssten. weil es eben gewisse regelungen gibt. nur scheint deine sachbearbeiterin die nicht zu kennen oder einfach nicht einsetzen zu wollen.
daher wende dich dann z.b an den teamleiter.
tschüss burki

wende dich nochmal an das amt, vielleicht hast du ja einen kompetenteren mitarbeiter dran. ansonsten geh direkt hin und schildere dein problem. leider denken die dort sie sitzen auf dem hohen Roß. weine nicht deswegen. alles gute.

So lange kein Bewilligungsbescheid vorliegt, sind sie für dich nicht zuständig und wenn du aufgrund von langen Bearbeitungszeiten hungern musst, kannst du einen Vorschuss beantragen.
Ich würde direkt vorbeifahren und um Klärung bitten. Ansonsten sprich vor Ort mit einem Teamleiter oder dem Geschäftsführer.
Leider sind viele Mitarbeiter der Arbeitsämter und Jobcenter unkooperativ und unmotiviert, weil sie zum Teil Leute betreuen müssen, deren Umgangsformen aus der Gosse stammen. Viele von denen wollen nicht arbeiten, sind faul und kommen ständig mit immer neuen Ausreden.

Was heißt "Die Anträge sind noch nicht durch"...
Entweder du hast den Antrag abgegeben und wurde bei Abgabe bearbeitet (ist ja so das die inzwischen direkt bei der Antragsabgabe bearbeitet werden) so das die fälligen Beträge direkt angewiesen werden
ODER
es ist so das der Antrag noch nicht abgegeben ist, entsprechend kein Bewilligungsbescheid vorliegt und solange der nicht vorliegt bedeutet das das du keine Leistungen erhälst und entsprechend auch nicht dem Arbeitsamt vollstens zur Verfügung stehen musst.
Erklär das dem Arbeitsamt mal so, wenn die Einwände dagegen haben, lass dir die passenden Paragraphen und Gesetzestexte diesbezüglich geben - kann der Mitarbeiter das nicht, mach ne Dienstaufsichtsbeschwerde gegen diesen Mitarbeiter.
Außerdem, was du auch tun kannst: Schick nen Widerspruch gegen diesen Maßnahmenbescheid mit der passenden Begründung.
Man muss sich spätestens drei Monate vor der drohenden Arbeitslosigkeit arbeitssuchend melden oder sofort nach Erhalt der Kündigung, wenn sie später eintrifft. Sonst bekommt man bis zu drei Monate kein ALG 1. Es kann also durchaus sein, dass der Antrag schon bearbeitet wurde und sie noch zwei Monate auf das Geld warten muss, falls sie sich zu spät arbeitssuchend gemeldet hat.
Das ist der eigentliche Knackpunkt: Das Geld bekommt man erst bis zu drei Monate nach Antragstellung, aber da man arbeitssuchend gemeldet ist, muss man ab dem 1. Tag auf alle Angebote eingehen, die man bekommt.
Da kannst du leider nichts machen meinem besten Freund ging es genauso... Er ist dann auch nicht erschienen...wie auch?
Naja ihm wurde jedenfalls das Geld gekürzt obwohl er auch wie du das beim Arbeitsamt gemeldet hat etc.
Stimmt anrufen. GANZ WICHTIG. DH