recht55 am 26.07.2009 um 10:12 Uhr
Hallo
Wollte mal fragen ob das normal ist wenn die Akte beim Amtsgericht ist und die Anklageschrift gemacht wird, das die Akte wieder zur Staatsanwaltschaft komt und dann wieder zum Amtsgericht. Ich war in der Meinung das die beim Amtsgericht bis zur der Verhandlung bleibt.
Ist das normal das die da wieder zur Staatsanwaltschaft kommt? Wenn nicht warum wird das dann gemacht? Aus welchen Grund?
ja das habe ich auch durch mein anwalt wollte auch mal die akte haben und denn war sie mal beim standtanwalt und denn mal wieder beim gericht

Die Alternative waere: Entweder rennt der Staatsanwalt bei jedem neuen Vorgang immer hin und her zwecks Einsicht oder dutzende von Einzelmaeppchen sausen staendig durch die Gegend. Da halte ich die Komplettwanderakte für sinnvoller. Herzlichst Bert Otto
recht55 am 26. Juli 2009 10:18 Hat die Staatsanwaltschaft nicht auch eine kopie von der Ermitlungsakte
Bertotto am 26. Juli 2009 10:22 Es wird eine Sicherung angelegt. Aber eine Haupt bzw. Endakte gewaehrleistet ausserdem Vollstaendigkeit. Wer sollte sonst sagen können, ob noch irgendwo eine Kopie mit neuem Orginaleinspruch( Aussage, Gutachten etc.) herumsaust.
recht55 am 26. Juli 2009 10:23 Sichrung ist ja gut aber die Ermittlungen sind ja abgeschlossen und dann geht die Akte immer noch hin und her

Wenn in einem Verfahren z. B. Schriftsätze eingehen (z. B. vom Rechtsanwalt an die Staatsanwaltschaft, die das Ermittlungsverfahren ja führt), muss auch das Gericht darüber informiert werden (umgekehrt natürlich auch, obwohl das wohl eher die Ausnahme ist). Da ist dann meist auch noch eine Stellungnahme der Staatsanwaltschaft zu dem Schreiben des Rechtsanwaltes dabei. Umgekehrt könnte das Gericht evtl. noch Unklarheiten entdeckt haben, so dass es den Vorgang für weitere Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft zurück gibt, die dann wiederum ihre Ermittlungspersonen, wie z. B. die Polizei mit weiteren Ermittlungen beauftragt.

Die Ermitlungen sind ja abgeschlossen und die Anklageschrift wurde ja bereits gemacht

Die Akte ging von der Sta zum Amtsgericht mit der Anklageschrift dann wurde die Anklageschrift zugestellt. Danach ging die Akte wieder zur Sta zurück und nach einigen Tagen ging die Akte wieder ans Gericht zurück. Warum es so ist wollte ich eigendlich wissen, ob das normal ist. Was ich weis bleibt die Akte beim Amtsgericht bis zur Verhandlung