und nicht netto?? Das verfälscht doch das Ergebnis...?

Es ist immer Brutto zu buchen.
bei einbehaltener Abgeltungssteuer lautet die Buchung vereinfacht wie folgt.
Bank = Nettobetrag im Soll Steuerkonto = Steuerbetrag im Soll
Zinseinnahmekonto = Bruttobetrag im Haben
Du zahlst auch nicht doppelt.
Wenn Abgeltungssteuer angerechnet wird, lautet die Rechnung:
Bruttobetrag, davon die Steuer, abzüglich bereits gezahlter Zinsabschlagsteuer = Erstattung.
Es wird also nur die Differenz erstattet, aber nicht zweimal versteuert.
Es muß aber zwischen betrieblichen Zinseinnahmen und privaten unterschieden werden.
Die hier aufgetauchte Mehrwertsteuer-Komponente ist nur bei Unternehmern denkbar, weil Banken nicht für private Zinsen optieren können.
Da es sich bei Zinsen um nicht umsatzsteuerrelevante Einnahmen handelt, erübrigt sich die Frage von brutto und netto. Außerdem sind in einer Gewinn und Verlustrechnung grundsätzlich bei den Einnahmen die Nettobeträge angegeben. Die Umsatzsteuer ist ein eigener Posten und auch deshalb eigens ausgewiesen. So sind zum Beispiel die Zahlen in einer betriebswirtschaftlichen Auswertung grundsätzlich netto.
...also, das mit der Umsatzsteuer muss ich irgendwo überlesen haben. Wo stand es denn?
Abgesehen davon sind Zinsen nicht zwingend umsatzsteuerfrei, da § 9 UStG eine Option möglich macht.
Dieser § hat wiederum mit Zinsen nichts zu tun sondern bezieht sich auf Grundstückserwerbe oder -Verkäufe. Das ist das gleiche wenn ich ein Auto als Unternehmer verkaufe, da fällt auch Umsatzsteuer an.
Zinserträge dürfen nicht saldiert gebucht werden wegen der G+V Rechnung
Einnahmen sind immer brutto bei der Einkommensteuer zu versteuern.
Wenn man als Arbeitnehmer tätig ist, dann gibt auch seinen BRUTTOlohn und nicht den Nettolohn an.
Zudem werden die Zinsen nicht noch einmal versteuert, sondern das erste und einzige Mal in der Einkommensteuererklärung.
Die Kapitalertragsteuer stellt nur eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer dar, genauso wie die Lohnsteuer bei Arbeitnehmern.
ja, das ist schon klar. ich frage mich nur warum ich die dann nochmals versteuern muss, weil mir die bank ja schon die kapst und den soli abzieht, und ich es trotzdem brutto als erfolg aufnehmen muss...?
...also, wieso nochmal versteuern? . KapSt und SolZ werden doch auf die Steuerlast angerechnet, § 36 (2) EStG.
darüber kann man streiten, zinserträge in hohem umfang sind doch einnahmen und die werden zu recht versteuert