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Warum werden Zinserträge brutto auf das Ertragskonto gebucht

gefragt von n8schwaermer am 20.06.2009 um 22:59 Uhr

und nicht netto?? Das verfälscht doch das Ergebnis...?

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Steuern x 2.943 Buchhaltung x 245 Rechnungswesen x 184

Wago1956
beantwortet von Wago1956 am 22. Juni 2009 10:48
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Es ist immer Brutto zu buchen.

bei einbehaltener Abgeltungssteuer lautet die Buchung vereinfacht wie folgt.

Bank = Nettobetrag im Soll Steuerkonto = Steuerbetrag im Soll

Zinseinnahmekonto = Bruttobetrag im Haben

Du zahlst auch nicht doppelt.

Wenn Abgeltungssteuer angerechnet wird, lautet die Rechnung:

Bruttobetrag, davon die Steuer, abzüglich bereits gezahlter Zinsabschlagsteuer = Erstattung.

Es wird also nur die Differenz erstattet, aber nicht zweimal versteuert.

Es muß aber zwischen betrieblichen Zinseinnahmen und privaten unterschieden werden.

Die hier aufgetauchte Mehrwertsteuer-Komponente ist nur bei Unternehmern denkbar, weil Banken nicht für private Zinsen optieren können.


anonym
beantwortet von koenigsstern am 21. Juni 2009 09:59
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Da es sich bei Zinsen um nicht umsatzsteuerrelevante Einnahmen handelt, erübrigt sich die Frage von brutto und netto. Außerdem sind in einer Gewinn und Verlustrechnung grundsätzlich bei den Einnahmen die Nettobeträge angegeben. Die Umsatzsteuer ist ein eigener Posten und auch deshalb eigens ausgewiesen. So sind zum Beispiel die Zahlen in einer betriebswirtschaftlichen Auswertung grundsätzlich netto.

Kommentar von EnnoBecker am 21. Juni 2009 12:39

...also, das mit der Umsatzsteuer muss ich irgendwo überlesen haben. Wo stand es denn?

Abgesehen davon sind Zinsen nicht zwingend umsatzsteuerfrei, da § 9 UStG eine Option möglich macht.

Kommentar von koenigsstern am 23. Juni 2009 12:54

Dieser § hat wiederum mit Zinsen nichts zu tun sondern bezieht sich auf Grundstückserwerbe oder -Verkäufe. Das ist das gleiche wenn ich ein Auto als Unternehmer verkaufe, da fällt auch Umsatzsteuer an.


anonym
beantwortet von Frerichs am 21. Juni 2009 09:38
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Zinserträge dürfen nicht saldiert gebucht werden wegen der G+V Rechnung


anonym
beantwortet von Maddie12 am 21. Juni 2009 00:36
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Einnahmen sind immer brutto bei der Einkommensteuer zu versteuern.

Wenn man als Arbeitnehmer tätig ist, dann gibt auch seinen BRUTTOlohn und nicht den Nettolohn an.

Zudem werden die Zinsen nicht noch einmal versteuert, sondern das erste und einzige Mal in der Einkommensteuererklärung.

Die Kapitalertragsteuer stellt nur eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer dar, genauso wie die Lohnsteuer bei Arbeitnehmern.


anonym
beantwortet von n8schwaermer am 20. Juni 2009 23:04
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ja, das ist schon klar. ich frage mich nur warum ich die dann nochmals versteuern muss, weil mir die bank ja schon die kapst und den soli abzieht, und ich es trotzdem brutto als erfolg aufnehmen muss...?

Kommentar von EnnoBecker am 21. Juni 2009 12:42

...also, wieso nochmal versteuern? . KapSt und SolZ werden doch auf die Steuerlast angerechnet, § 36 (2) EStG.


anonym
beantwortet von kurtjohann am 20. Juni 2009 23:01
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darüber kann man streiten, zinserträge in hohem umfang sind doch einnahmen und die werden zu recht versteuert


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