Gibt es dafür rechtliche Gründe?
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Deshalb:
§ 169 GVG
1Die Verhandlung vor dem erkennenden Gericht einschließlich der Verkündung der Urteile und Beschlüsse ist öffentlich.
2Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen sowie Ton- und Filmaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder Veröffentlichung ihres Inhalts sind unzulässig.

Dient dem Schutz der Angeklagten während der Verhandlung. Das Blitzlichtgewitter in den Fluren reicht ja wohl.

Bei vielen Prozessen ist das Fotografieren im Gerichtssaal verboten

Zeichnungen sind ungenauer als Fotos. Um nun die einzelnen Prozessteilnehmer wie Richter, Anwälte, Zeugen, etc. nicht zu gefährden, die allgemeinen Infos aber rausgeben zu können, sind Zeichnungen erlaubt.

Das Fotografieren und Filmen ist im Gerichtssaal bis zum Beginn der Verhandlung erlaubt, danach nicht mehr.
Hier geht es wohl um die Würde des Gerichts.

Gerichtszeichner können selektiv arbeiten. Ihnen ist es möglich, beispielsweise den Angeklagten und den Richter darzustellen, wichtige Zeugen jedoch zu schützen.

Ich denke mal, daß es in "Nicht öffentlichen Sitzungen" um den Persönlichkeitsschutz geht.
Da sind Fotos nicht erlaubt. Ich würde aber nicht verstehen, daß dann Zeichnungen gestattet sind, denn manche Zeichnungen können das Geschehen und die Charaktere der Personsn besser wiedergeben als Fotos.
Hieronymus Wandpilz am 13. September 2007 18:24 Ich glaube Fotografen könnten die Verhandlungen stören. Besonders wenn sie dem Klischee entsprechen ("Komm, zeig mir einen Schmollmund...Jaa...und jetzt sei wütend..fabelhaft...und nun schuldig....HA! erwischt!") Im Hintergrund einen Zeichner zu haben finde ich da wesentlich angenehmer.
Es geht darum, daß Zeichnungen länger dauern. Der/die Zeicher/in versucht die Atmosphäre und die Person im Ganzen einzufangen. Eine Photographie ist immer eine Momentaufnahme, die einen falschen Eindruck vermitteln kann. Außerdem versuchen gerade die Angeklagten oft, die Pressefotografen durch Gesichtsausdruck und Verhalten zu beeinflussen. So gesehen sind Zeichnungen in der Tat objektiver.

Es geht auch um die Störgeräusche, die beim fotografieren entstehen. In der USA ist die einizge Kamera mit der fotografiert werden die Leica M