kuemmel am 24.01.2009 um 20:05 Uhr
Auf k1 käuft grade eine Reportage über Polizisten die mit einem Wohnmobil LKWs aus dem Verkehr ziehen etc. Einer der Polizisten sitzt hinten im Wohnmobil mit einer Kamera und Filmt die Brummifahrer. Er ist dabei 1. nicht angeschnallt und bewegt sich die ganze zeit frei vom Beifahrersitz, nach hinten und umgekehrt. Ist es nicht verboten während der Fahrt hinten im Wohnmobil zu sitzen? Dazu noch unangeschnallt?
und wieso haben die Abends immer während der Fahrt die Innenbeleuchtung an? Das ist für den privatmann doch ebenfalls verboten, oder?
Würde mich mal interresieren :=)


Da hast Du REcht. Das kann ich auch nicht verstehen. Ebenso, dass der nachfolgende Verkehr dadurch behindert wird. LKW-Fahrer werden sofort rausgezogen, wenn sie neben dem Überholten herfahren...

§ 35 StVO ermächtigt die Polizeibeamten dazu.
Bei der Durchführung von Maßnahmen können sich die Polizeibeamten über die Vorschriften der StVO hinwegsetzen, wenn es für die Maßnahme notwendig ist!
Bei der Fahrt zum Einsatzort darf so z.B. trotz roter Ampel gefahren werden, in bestimmten Situationen auch ohne Sicherheitsgurt usw.
Wenn sich der Polizeibeamte beim Filmen aus dem Wohnmobil heraus hin und her bewegen muss um die Beweissicherung zu ermöglichen, wäre das z.B. ein Rechtfertigungsgrund.

wieso interessiert dich sowas?!?! zur innenraumbeleuchtung: ohne licht kann man ja nciht vernünftig filmen oder ;-) ..und ich wüsste ehrlich gesagt nicht, warum das verboten sein sollte?!
kuemmel am 24. Januar 2009 20:10 Ich würde nur wissen ob ich da im Recht bin? :) Ist mir "relativ" ob sie nu mit Licht rumfahren oder nicht ^^

weils Fernsehen ist
kuemmel am 24. Januar 2009 20:07 Naja Dokumentation. Die Dokumentieren :))
Naja könnte jetzt noch über Vorbildfunktionen vom Fernsehen Sinnieren aber das lassen wer auch lieber ^^ Wenn man das bei der Polizei sieht, führt das bestimmt wieder zu Gerüchten und halbwissen. Wenn die das häufiger machen ^^
DH!
§35 StVO ist die richtige Antwort/Ermächtigungsgrundlage für dieses Handeln