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Warum verhalten sich Polizisten öfters Regelwiedrig in TV Dokumentationen? -.-

gefragt von kuemmelkuemmel am 24.01.2009 um 20:05 Uhr

Auf k1 käuft grade eine Reportage über Polizisten die mit einem Wohnmobil LKWs aus dem Verkehr ziehen etc. Einer der Polizisten sitzt hinten im Wohnmobil mit einer Kamera und Filmt die Brummifahrer. Er ist dabei 1. nicht angeschnallt und bewegt sich die ganze zeit frei vom Beifahrersitz, nach hinten und umgekehrt. Ist es nicht verboten während der Fahrt hinten im Wohnmobil zu sitzen? Dazu noch unangeschnallt?
und wieso haben die Abends immer während der Fahrt die Innenbeleuchtung an? Das ist für den privatmann doch ebenfalls verboten, oder?
Würde mich mal interresieren :=)

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Polizei x 1.966 Autobahn x 428 Schnittlauch x 32

Franticek
beantwortet von Franticek am 24. Januar 2009 20:11
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  1. In Fernsehsendungen wird so manches gemacht, was in der Realität nicht vorkommt. Die Macher vom Fernsehen kennen halt die Vorschriften nicht so sehr. Und manches kommt so bei den Zuschauern besser an.
  2. Was du erwähnst, ... Polizisten dürfen in Ausübung ihres Dienstes nach § 35 StVO tatsächlich so manches, was für andere verboten ist. Stell dir z.B. vor, ein Polizist darf einen Mörder oder Bankräuber nicht fangen, weil er sich bei der Verfolgung an eine Geschwindigkeitsbegrenzung halten muss oder weil er an einer roten Ampel anhalten muß.
Kommentar von 9fb1f50749b0857491bfc09041ffda37smallkuemmel am 24. Januar 2009 20:13

Naja könnte jetzt noch über Vorbildfunktionen vom Fernsehen Sinnieren aber das lassen wer auch lieber ^^ Wenn man das bei der Polizei sieht, führt das bestimmt wieder zu Gerüchten und halbwissen. Wenn die das häufiger machen ^^

Kommentar von B7abd7fa3af296e1febf6a1f18708807smallPepsiMaster am 26. Januar 2009 22:27

DH!

§35 StVO ist die richtige Antwort/Ermächtigungsgrundlage für dieses Handeln


Benjy
beantwortet von Benjy am 2. Februar 2009 07:57
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Da hast Du REcht. Das kann ich auch nicht verstehen. Ebenso, dass der nachfolgende Verkehr dadurch behindert wird. LKW-Fahrer werden sofort rausgezogen, wenn sie neben dem Überholten herfahren...


PepsiMaster
beantwortet von PepsiMaster am 26. Januar 2009 22:26
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§ 35 StVO ermächtigt die Polizeibeamten dazu.

Bei der Durchführung von Maßnahmen können sich die Polizeibeamten über die Vorschriften der StVO hinwegsetzen, wenn es für die Maßnahme notwendig ist!

Bei der Fahrt zum Einsatzort darf so z.B. trotz roter Ampel gefahren werden, in bestimmten Situationen auch ohne Sicherheitsgurt usw.

Wenn sich der Polizeibeamte beim Filmen aus dem Wohnmobil heraus hin und her bewegen muss um die Beweissicherung zu ermöglichen, wäre das z.B. ein Rechtfertigungsgrund.


buzzdee87
beantwortet von buzzdee87 am 24. Januar 2009 20:08
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wieso interessiert dich sowas?!?! zur innenraumbeleuchtung: ohne licht kann man ja nciht vernünftig filmen oder ;-) ..und ich wüsste ehrlich gesagt nicht, warum das verboten sein sollte?!

Kommentar von 9fb1f50749b0857491bfc09041ffda37smallkuemmel am 24. Januar 2009 20:10

Ich würde nur wissen ob ich da im Recht bin? :) Ist mir "relativ" ob sie nu mit Licht rumfahren oder nicht ^^


WilliWinzig
beantwortet von WilliWinzig am 24. Januar 2009 20:06
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weils Fernsehen ist

Kommentar von 9fb1f50749b0857491bfc09041ffda37smallkuemmel am 24. Januar 2009 20:07

Naja Dokumentation. Die Dokumentieren :))


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