jaguar4 am 16.04.2007 um 0:12 Uhr
Hab noch nie gehört, das die Opfer Betreuung auf Kosten des Staates bekommen, zb psychologiesche betreuung, therapie oder ähnliches. Die Täter hingegen schon. Täter gekommen ggf einen Strafverteidiger gestellt, was ist mit den Opfern?

Auch mir stößt es sauer auf wenn ich mitbekomme das Straftäter alle Rechte und Mittel bekommen und das Opfer wie ... behandelt werden. Die Opfer müssen wegen jedem Cent um hilfebetteln. In dieser Bezihung stinkt etwas in unserer Gesellschaft!
Opfer von Straftaten erleiden manchmal schlimme Folgen. In Deutschland muß der Staat ihnen nach dem Opferentschädigungsgesetz Schutz gewähren, wenn sie erwerbsunfähig, hilflos und pflegebedürftig werden (http://de.wikipedia.org/wiki/Opferentsch%C3%A4digungsgesetz). Daneben gibt es den Täter-Opfer-Ausgleich. In Rahmen eines rechtlichen Anspruchs kann so etwas nicht immer genau, umfassend und moralisch völlig befriedigend erfaßt werden. In manchen Fällen wäre vermutlich mehr Unterstützung wünschenswert und daher gibt es eine Organisation wie "Weißer Ring".
Nach den Rechtsstaatsgrundsätzen haben alle Angeklagten das Recht auf einen fairen Prozeß, daher erhalten sie in manchen Fällen Pflichtverteidiger. Betreuung/Therapie dient der Resozialisierung und damit dem Schutz der Gesellschaft. Dies funktioniert nicht immer gut, aber dies nicht einmal zu versuchen, wäre noch schlechter. Opfer können in bestimmten Fällen eine Nebenklage einreichen (die Hauptklage vertritt die Staatsanwaltschaft) und dafür kann auf Antrag vom Gericht ein Rechtsanwalt bestellt werden oder für einen Rechtsbeistand Prozeßkostenbeihilfe bewilligt werden (Strafprozessordnung § 397 a).

Wir haben nun mal eher ein Täterschutzrecht, weil viele "Wohlmeinende" sich über Jahre dafür eingesetzt hatten:
Die Täter dürfen in den Medien nicht gezeigt werden.
Die Opfer haben im Prozess häufig nur dann etwas zu sagen, wenn sie sich einen Anwalt nehmen und als Nebenkläger auftreten.
Wenn der Täter bei der Tat alkoholisiert war, bekommt er das als "mildernden Umstand" angerechnet.
Täter werden häufig nach Jugendstrafrecht verurteilt, obwohl sie reichlich über 18 waren, weil irgendein Sachverständiger ihnen "Unreife" bescheinigt.
Lebenslänglich bedeutet üblicherweise 15 Jahre, auch wenn der Täter alle Therapieangebote abgelehnt hatte.
Wer mehrere Morde begangen hat, bekommt auch nur dieselbe Strafe, also einen schönen Mengenrabatt.
Dasselbe gilt auch bei Einbrechern: Wer -zigmal eingebrochen hat, der bekommt keine wesentlich höhere Strafe, als derjenige mit wenigen Einbrüchen.
Die Opfer haben kein Recht, den Entlassungstermin des Täters zu erfahren - auch dann nicht, wenn dieser ihnen ausdrücklich "Rache" angekündigt hatte.
Aber ganz gewaltig stinkt etwas in unserer Gesellschaft.Vorallem,wenn Straftäter sogar noch ihre Opfer verhöhnen können.