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Warum unterstützt der Staat die Täter mehr als die Opfer einer Straftat?

gefragt von jaguar4jaguar4 am 16.04.2007 um 0:12 Uhr

Hab noch nie gehört, das die Opfer Betreuung auf Kosten des Staates bekommen, zb psychologiesche betreuung, therapie oder ähnliches. Die Täter hingegen schon. Täter gekommen ggf einen Strafverteidiger gestellt, was ist mit den Opfern?

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Recht x 35.008 Straftat x 133

holzloewe
beantwortet von holzloewe am 16. April 2007 00:22
12x
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Auch mir stößt es sauer auf wenn ich mitbekomme das Straftäter alle Rechte und Mittel bekommen und das Opfer wie ... behandelt werden. Die Opfer müssen wegen jedem Cent um hilfebetteln. In dieser Bezihung stinkt etwas in unserer Gesellschaft!

Kommentar von 6d7dedd6cb0cf31d8895af96b8052ffcsmallkrauthexe am 16. April 2007 07:54

Aber ganz gewaltig stinkt etwas in unserer Gesellschaft.Vorallem,wenn Straftäter sogar noch ihre Opfer verhöhnen können.


anonym
beantwortet von Albrecht am 16. April 2007 00:55
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Opfer von Straftaten erleiden manchmal schlimme Folgen. In Deutschland muß der Staat ihnen nach dem Opferentschädigungsgesetz Schutz gewähren, wenn sie erwerbsunfähig, hilflos und pflegebedürftig werden (http://de.wikipedia.org/wiki/Opferentsch%C3%A4digungsgesetz). Daneben gibt es den Täter-Opfer-Ausgleich. In Rahmen eines rechtlichen Anspruchs kann so etwas nicht immer genau, umfassend und moralisch völlig befriedigend erfaßt werden. In manchen Fällen wäre vermutlich mehr Unterstützung wünschenswert und daher gibt es eine Organisation wie "Weißer Ring".

Nach den Rechtsstaatsgrundsätzen haben alle Angeklagten das Recht auf einen fairen Prozeß, daher erhalten sie in manchen Fällen Pflichtverteidiger. Betreuung/Therapie dient der Resozialisierung und damit dem Schutz der Gesellschaft. Dies funktioniert nicht immer gut, aber dies nicht einmal zu versuchen, wäre noch schlechter. Opfer können in bestimmten Fällen eine Nebenklage einreichen (die Hauptklage vertritt die Staatsanwaltschaft) und dafür kann auf Antrag vom Gericht ein Rechtsanwalt bestellt werden oder für einen Rechtsbeistand Prozeßkostenbeihilfe bewilligt werden (Strafprozessordnung § 397 a).


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 16. April 2007 12:48
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Wir haben nun mal eher ein Täterschutzrecht, weil viele "Wohlmeinende" sich über Jahre dafür eingesetzt hatten:

  • Die Täter dürfen in den Medien nicht gezeigt werden.

  • Die Opfer haben im Prozess häufig nur dann etwas zu sagen, wenn sie sich einen Anwalt nehmen und als Nebenkläger auftreten.

  • Wenn der Täter bei der Tat alkoholisiert war, bekommt er das als "mildernden Umstand" angerechnet.

  • Täter werden häufig nach Jugendstrafrecht verurteilt, obwohl sie reichlich über 18 waren, weil irgendein Sachverständiger ihnen "Unreife" bescheinigt.

  • Lebenslänglich bedeutet üblicherweise 15 Jahre, auch wenn der Täter alle Therapieangebote abgelehnt hatte.

  • Wer mehrere Morde begangen hat, bekommt auch nur dieselbe Strafe, also einen schönen Mengenrabatt.

  • Dasselbe gilt auch bei Einbrechern: Wer -zigmal eingebrochen hat, der bekommt keine wesentlich höhere Strafe, als derjenige mit wenigen Einbrüchen.

  • Die Opfer haben kein Recht, den Entlassungstermin des Täters zu erfahren - auch dann nicht, wenn dieser ihnen ausdrücklich "Rache" angekündigt hatte.

Kommentar von 6d7dedd6cb0cf31d8895af96b8052ffcsmallkrauthexe am 16. April 2007 12:52

Du hast ja leider so Recht.

Kommentar von C207f83a93f2d439f0033fdc7bbdbdb7smalljaguar4 am 16. April 2007 14:35

grrr, da krieg ich nen hals, wenn ich das lese... weil du leider recht hast.


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