jaguar4 am 18.04.2007 um 21:29 Uhr
Besonders auf Wurst- und Käseverpackungen, oder auch überall da, wo das Lebensmittel auf der Packung abgebildet ist, steht "Serviervorschlag!. Ist das so vorgeschrieben? Wenn ja, warum?
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Da greife ich nur auf Halbwissen zurück. Aber ich glaube damit will sich der Hersteller davor schützen, das er vom Kunden eine Reklamation bekommt nach dem Motto: das was auf der Packung abgebildet ist, ist ja gar nicht so in der Packung drin. Der tatsächliche Packungsinhalt weicht ja in der Regel optisch erheblich von dem schön fotografierten Produkt auf der Packung ab. Der Serviervorschlag zeigt eben nur, wie das Produkt (unter einigem Zubereitungsaufwand) aussehen könnte.
Hallo jaguar4, der Hinweis Serviervorschlag dient der rechtlichen Absicherung des Herstellers. Nachdem Leute Prozesse angestrengt haben, dass in der Packung nicht wie abgebildet das Stäußchen Petersilie und die Servierplatte enthalten waren, wurde dies für die Hersteller erforderlich. Das ist schon wie in den USA, wo ein Warnhinweis auf der Tasse heißen Kaffees stehen muß, damit der Verkäufer nicht belangt wird, wenn sich jemand diesen auf die Hose schüttet.
schurke am 19. April 2007 07:34 So issis. Ich glaube die Firma Pfanni wurde wegen der Bratkartoffeln verklagt, weil halt nur die Kartoffeln drinnen waren bzw. sind.

Wie das Wort schon sagt:ein Vorschlag zum Servieren :-))
jaguar4 am 18. April 2007 21:38 ja, aber das macht jeder hersteller, deshalb meine frage ob es vielleicht pflicht ist grübel
miccy am 18. April 2007 21:40 Ich glaube nicht das sich irgend jemand vorschreiben lässt wir er seine Wurst oder seinen Käse isst oder zubereitet !
Das ist ein Service des Herstellers.Damit kann der Käufer sich Anregungen holen wie er die Wurst bzw. alle anderen Lebensmittel zubereitet.
Ein Serviervorschlag ist ein bildlicher od. verbaler Vorschlag zur Anrichtung von Lebensmitteln.
Besondere Bedeutung hat die explizite Kennzeichnung als Serviervorschlag bei Abb. auf Verkaufsverpackungen. Diese stellen zumeist tischfertige Präsentationen dar u. werden daher häufig mit Hilfe von zusätzlichem Dekor zwecks Garnierung oder bestimmten, im Zusammenhang mit dem Verzehr üblichen, Utensilien wie Geschirr angefertigt. Der Umstand, dass die auf der Abb. sichtbaren zusätzlichen Lebensmittel bzw. Utensilien nicht in der Verkaufsverpackung enthalten sind, sondern durch den Endverbraucher optional hinzuzufügen wären, wird durch den Begriff "Serviervorschlag" gekennzeichnet. Dies ist notwendig, um die sog. gesetzeswidrige Irreführung des Verbrauchers zu vermeiden. Laut §11(1) des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) liegt insbesondere dann eine Irreführung vor, wenn Lebensmittel beworben werden oder diese in Verkehr gebracht werden unter Verwendung von Aufmachungen oder Darstellungen, die zur Täuschung geeignet sind.
Stimme vielen Beiträgen hier zu, Garnituren die das Lebensmittel angerichtet appetittlich darstellen, sind damit nicht im Lebensmittel enthalten. Wertgebende Zutaten werden in der Zutatenliste mit % Angaben gemacht das man die unterschiedlichen Produkte unterscheiden kann.

Übersetzung: "das Foto hat mit der Pampe in der Dose nicht die geringste Ähnlichkeit".
ja, klingt logisch
Stimmt genau. Der Inhalt (das eigentliche Produkt) sieht immer anders aus, als das Produkt-Foto auf der Verpackung.
In der Werbefotografie werden viele Tricks angewendet, um ein "supertolles" Produkt zu vermarkten.