taurus7654321 am 13.07.2009 um 17:52 Uhr
Können beide nicht schlecht werden? Auf der Bierflasche steht doch auch ein Haltbarkeitsdatum?

Hi, weil Wein dem Weingesetz untersteht und dort keine Mindesthaltbarkeitsangabe gemacht werden muss; weil Getränke von mehr als 0,5%Vol. diese angabe nicht benötigen.
Die Antwort oben, dass im Lebensmittelrecht geschrieben steht: ....(6) Die Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums ist nicht erforderlich bei (...) 10. weinähnlichen und schaumweinähnlichen Getränken und hieraus weiterverarbeiteten alkoholhaltigen Getränken.
ist insofern nciht ganz korrekt deshalb steht da ja auch "weinähnlichen" Getränken, trifft die Sache aber auch im kern.
Gruß Mel.

Weil der Gesetzgeber das so definiert hat:
AlexGay am 13. Juli 2009 17:56