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warum soll ich heizkosten nachzahlen für oktober 2006?

gefragt von wolfmarc am 06.08.2009 um 17:41 Uhr

auch wenn jetzt schon 2009 ist soll ich 42 euro warmwasser und heizkosten bezahlen( läuft alles ber den anwalt, an den ich mich 2007 gewandt habe), ist nicht viel aber es geht ums prinzip. unser mietvertrag ging bis zum 31.10.2006, haben also noch 1.monat miete dort bezahlt, haben aber schon woanders gewohnt(umzug am1.10.2006)habe also miete hier und dort bezahlt. unser vermieter behauptet das wir laut heizzähler die heizung angehabt haben, obwohl wir die wohnung für diesen monat gar nicht mehr nutzten(ebenfalls gilt das gleiche für warmwasser).das 1 ist das der oktober 2006 der wärmste monat seit der wetteraufzeichnung war, also sehr warm und das 2 ist, das die letzte ablesung am31.9.2006 war und jetzt frage ich mich wi kann das sein wenn ich gar nicht da war?

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anonym
beantwortet von Padri am 7. August 2009 13:59
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Zunächst einmal: Da ist wohl gar nichts verjährt, da die Nachzahlung und die Abrechnung wohl rechtzeitig kam, da Du schreibst bereits in 2007 einen Anwalt deswegen kontaktiert zu haben. Wenn die Sache seitdem in der Schwebe ist, kann der Vermieter die Nachzahlung noch bis Ende 2009 diesen Betrag nachfordern. Du vergisst, dass immer Grundkosten bei Heiz-und Warmwasserkosten anfallen, auch wenn ein Mieter nicht mehr in der Wohnung wohnt. Diese Kosten musst Du bezahlen. Kommen noch ein paar gemessene Einheiten hinzu, so wird das natürlich dazugerechnet. Bedenke dass im Oktober bereits die Nächte ziemlich kalt sind und die Heizung evtl. selbsttätig war (Frostschutz). Passiert auch wenn man nachts gekippte Fenster hat.

Kommentar von wolfmarc am 7. August 2009 15:01

oktober 2006 war so warm das man keine heizung brauchte. punkt2,da wir nicht mehr in derwohnung waren, wie kam es dann das angeblich die heizung an war und warmwasser verbraucht wurde?

Kommentar von Padri am 8. August 2009 12:14

Die Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung beinhaltet die Heizkosten und die Wasser e r w ä r m u n g s kosten, also nicht den Wasserverbrauch. Wassereerwärmungskosten = Die Kosten die die Heizung aufwenden muss um soundsoviel Wasser für das gesamte Haus zu erwärmen. Dies ist auch bezahlen wenn ein Mieter in Urlaub ist oder bereits nicht mehr in der Wohnung wohnt.

Kommentar von wolfmarc am 8. August 2009 14:04

für 1.monat 125euro plus 42euro nachzahlung, das haut nicht hin. das hat sogar mein anwalt gesagt, sonst wäre ich nicht hingegangen.

Kommentar von Padri am 9. August 2009 10:40

Das kann schon hinkommen. Hängt auch von der Größe der Wohnung ab über die man hier nichts weiß.

Kommentar von wolfmarc am 9. August 2009 18:51

90qm


anonym
beantwortet von schleudermaxe am 7. August 2009 09:01
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Ein wenig wirr das Ganze. Wie lautet denn nun die Frage.

Eine Nachforderung ist zu bezahlen, wenn denn der Vermieter eine ordnungsgemäße AR erstellt wurde, inhaltlich alles richtig ist und die Fristen eingehalten wurden. Ein Jahr nach Ende der Periode oder auch länger, wenn denn der Vermieter die Verspätung nicht zu vertreten hat.

Eigentlich ist alles ganz einfach und die Zählerstände beim Auszug sind bestimmt aufgenommen worden bzw. werden errechnet, wenn denn der Mieter die Kosten für eine Zwischenablesung nicht übernehmen möchte.


aschaub
beantwortet von aschaub am 6. August 2009 17:47
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Wenn die Ablesung mittels "Verdunsterröhrchen" gemacht wird, dann wurde gem. diesen Röhrchen tatsächlich gehiezt, denn in diesen Röhrchen verdunstet auch im Hochsommer Flüssigkeit. Daher sind sie m.W. nach ab 01.01.2010 nicht mehr zulässig, da die Messungen ungenau sind. Ob das nun 42,00 € ausmacht kann ich nicht sagen, denn es kommt wohl auch auf die Anzahl der Heizkörper an. Und wenn das schon seit 2007 beim Anwalt ist, hat der Vermieter die Nebenkostenabrechnung fristgerecht gemacht. Damit sind die Kosten m.M. nach nicht verjährt. Woher stammt die Information, dass die letzte Ablesung am 30. September 2006 war? Besteht die Möglichkeit, dass der Vermieter eine Zwischenablesung veranlasst hat?

Kommentar von wolfmarc am 6. August 2009 17:50

ablesung war in diesem haus immer ende september, und die ablesegeräte sind digital.

Kommentar von 12d0fcb612f5011878ec28b016498a31smallaschaub am 10. August 2009 11:20

Bei digitalen Ablesegeräten sollte das eigentlich nicht vorkommen können. Und Ende September wurden auch alle Nebenkosten abgelesen, also Heizung, Wasser, ggf. Gemeinschaftsstrom für Keller oder Garten ..., Grundsteuer, Müllabfuhr, Versicherungen, ... Könnte es sein, dass er da noch etwas nachbelastet hat? Ansonsten verstehe ich das nicht :-(


anonym
beantwortet von Mietnormade am 6. August 2009 17:45
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Also ich würde mal vermuten das es daran liegt das Heizkosten und Wasser nicht nur über den realen Verbrauch sondern auch nach Wohnfläche und Personenanzahl abgerechnet wird. Und Du zahlst auch Abwasser. Und wenn die Rechnung 2007 erfolgte und geklagt wurde hemmt das auch die Verjährung.

Kommentar von wolfmarc am 6. August 2009 17:48

ich hatte eine neben nebenkostenzahlung von 125euro und muss noch 42 euro nachbezahlen, und das in 1.monat, das kann nicht sein meiner meinung nach.

Kommentar von Mietnormade am 6. August 2009 17:52

Deine Meinung ist aber nicht das entscheidende Kriterium. Wenn die Nebenkostenabrechnung 167 Euro für den Monat ergibt sind 125 Euro halt zu wenig. Ich kann unmöglich aus der Ferne sagen ob 125 genug waren.

Kommentar von wolfmarc am 6. August 2009 17:56

nicht geheizt, kein warmwasser verbrauch da wir nich mehr dort waren sind sogar 125 euro zuviel.


vernunft0
beantwortet von vernunft0 am 6. August 2009 17:42
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ist glaube ich nach über einem jahr verjährt


hattemathe
beantwortet von hattemathe am 6. August 2009 17:42
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Verjähren Nebenkostenabrechnungen nicht?
Also die von ´06 bräuchtest du ab ´08 schon glaub ich nicht mehr zu zahlen.
Oder bin ich da falsch informiert...?

Kommentar von Mietnormade am 6. August 2009 17:48

Verjährung tritt nur ein wenn keine Rechnungserstellung erfolgt ist. Und für Nebenkosten ist die Verjährungsfrist 1 Jahr nach Abrechnungszeitraum.

Kommentar von 491a833981b9090cb6c8b27e3a1bb75bsmallhattemathe am 6. August 2009 17:52

Ja, hatte jetzt mal vorausgesetzt, dass die Abrechnung erst jetzt (also in ´09) gekommen ist.

Kommentar von schleudermaxe am 7. August 2009 09:02

Völlig, falsch. Es gibt nur eine AR-Frist, die hat aber nichts mit einer Verjährung zu tun.

Kommentar von 491a833981b9090cb6c8b27e3a1bb75bsmallhattemathe am 11. August 2009 13:03

@schleudermaxe:
Das ist aber doch dann im Prinzip das gleiche, nur mit nem anderen Namen...
Jedenfalls kommts auf gleiche raus.


belmondo
beantwortet von belmondo am 6. August 2009 17:42
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brauchst du nicht, ist verjaährt

Kommentar von wolfmarc am 6. August 2009 17:44

anwalt habe ich ja anfang 2007 eingeschaltet, ist noch alles am laufen,deswegen nicht verjährt.

Kommentar von wolfmarc am 6. August 2009 17:45

bürokratie braucht eben seine zeit.


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